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hat. Während die Entnahmen seitens des Kunden gewöhnlich
von ihm selbst eingetragen werden, werden die Eingänge
auf der Habenseite von der Bank vermerkt, ähnlich wie bei
den erwähnten Girokontogegenbüchern der Notenbanken. Diese
Bücber müssen immer in gewissen Zeiträumen bei der Bank
vorgezeigt werden, damit sie die Posten mit den Hauptbüchern
vergleichen und auf ihre Richtigkeit prüfen kann; zudem
müssen sie sehr sorgfältig auf bewahrt und ihr Verlust sofort
angezeigt werden, damit mit ihnen kein unbefugter Gebrauch
getrieben werden kann. Die Abrechnung selbst erfolgt nach
gewissen Zeiträumen, um den für den Kunden sich ergebenden
Ueberschuss festzustellen. Sehr praktisch sind solche Bücher,
welche stets den Saldo anzeigen. Dieselben sind ungefähr
nach folgendem Schema eingerichtet 1 ):
Datum
Eingezahlt
sind:
Erhoben
sind:
Datum
Betrag
des Guthabens
Mark
Mark
Mark
In Bezug auf die Höhe der erstmaligen Einlage haben
viele Banken die Bestimmung getroffen, dass dieselbe einige
100 Mk. betrage 2 ). Andere Institute hinwiederum begnügen
sich mit einer geringeren Summe, so die Reichsbank 3 ) mit
J ) Obst, Theorie und Praxis des Scheckverkehrs. Stuttgart 1899. S. 34.
2 ) Bei den englischen Banken beträgt sie gewöhnlich £ 10. —.
3 ) Die Reichsbank gewährt auf Depositen keinerlei Zins. Alle,
auch die späteren Einlagen müssen durch 10 teilbar sein. Ein- und Auszahlungen
werden ausschliesslich von der Bank eingetragen. Diese Vermerke
haben volle Beweiskraft sowohl dem Einleger als der Bank gegenüber.
Kann das Quittungsbuch nicht vorgelegt werden, so beweisen an
dessen Stelle die Bücher der Bank. Die Rückzahlung der Einlagen erfolgt
auf Wunsch jederzeit. Sie kann sich auf einen Teil des Guthabens
beschränken; derselbe darf aber nicht unter 50 Mk. betragen und
muss durch 10 teilbar sein. — Die Reichsbank ist berechtigt, den
deponierten Betrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen. Bei