Der Rechnungsmechanismus
a) Allgemeines
Nach Ablauf einer gewissen Zeitperiode pflegt die Bank,
bezw. der Bankier, wie wir bereits gehört, dem Korrespondenten
einen Rechnungsauszug aus dem Kontokorrentbuche,
welches die Konten für jeden Geschäftsfreund enthält, zu senden
1 ). Dieser Auszug wird gewöhnlich auch Kontokorrent
genannt. In ihm sind die einzelnen Geschäfts Vorfälle aufgezeichnet
nach den Tagen, an welchen ein Geschäft abgewickelt
wurde und nach den Verfalltagen, von welchen ab die Zinsen
berechnet wurden. Die Verfalltage weichen von den anderen
besonders dann ab, wenn der Kunde Zahlung nach 12 Uhr
(Mittag) leistet oder Giroüberweisungen u. s. w. erst am Nachmittag
eintreffen. Solche Zahlungen werden dem Kunden erst
vom nächsten Werktage ab gutgeschrieben, Coupons sogar
meist erst einige Tage nach Einlieferung; akzeptiert die Bank
Tratten, so wird der Kunde erst p. Verfall belastet * 2 ). Die
Ermittlung der Zinsen kann nach verschiedenen Methoden
erfolgen, deren Darstellung eigentlich ins Gebiet der kaufmännischen
Lehrbücher gehört 3 ). Eine Erwähnung derselben
soll trotzdem hier erfolgen, da die Darstellung dieser Technik
einerseits unsere bisherige Betrachtung vervollständigt, anderseits
zum besseren Verständnisse unseres letzten Hauptab-')
Der Kunde kann bei einer Bank auch mehrere Konten haben.
So will z. B. der Kaufmann die auf sein Geschäft bezüglichen Posten
von seinen Privatgeschäften mit der Bank mitunter getrennt wissen. In
einem solchen Palle kann er auch mehrere Rechnungsauszüge erhalten.
2 ) Vgl. auch Obst, Der Depositen-, Kontokorrent- und Scheckverkehr,
Stuttgart 1898, S. 27.
3 ) Von den kaufmännischen Lehrbüchern dürfte für unser Institut
das etwas veraltete „Lehrbuch der Kontorwissenschaft“ von Schiebe,
Grimma 1847, I. Teil, noch immer das beste sein. Daneben sind noch
besonders hervorzuheben: Schiebe-Odermann, Leipzig 1881, „Die
Lehre von der Buchhaltung“; Rothschild, „Taschenbuch für Kaufleute“
und Maier-Rothschild, „Handbuch der gesamten Handelswissenschaften“
(in verschiedenen Auflagen); C reize nach, „Die recht