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besserung ihrer Lage betrachtet, da Wohnung und Nahrung, auch die 
Behandlung besser als bei den Gutsbesitzern sind. 
Der Arbeiter, der seinen Arbeitgeber vor Ablaut der bestimmten 
Frist willkürlich verlassen will, macht sich ganz unerträglich. Er arbeitet 
so schlecht und nachlässig, dass jeder Tag dem Arbeitgeber grossen 
Verlust bringt, bis dieser vorzieht, den Arbeiter zu entlassen und einen 
neuen zu dingen. Dieses Verlassen der Arbeitgeber seitens der Arbeiter 
wäre aber leicht zu vermeiden, wenn die Gutsherren den Arbeitern, die 
von ihnen, bevor die Aussichten auf eine gute Ernte feststanden, ge 
dungen wurden, die Löhne bis zur üblichen Höhe erhöhen würden. 
Diese freiwillige, angemessene Erhöhung der Löhne wird in letzter Zeit 
in einigen grösseren Gutswirtschaften eingeführt, und es wird von den 
Gutsherren selbst zugegeben, dass man damit sehr vieles erzielen kann. 
«Die Massnahmen, die Arbeiter dadurch zu halten, dass man ihnen im 
Falle einer guten Ernte die Löhne erhöht, hat zu ganz schönen Resul 
taten geführt. Die Arbeiter sind daran schon so gewöhnt, dass bei uns 
alles ruhig ist, während auf den Nachbargütern die Arbeiter fortwährend 
ab- und zuwandern. Durch diese Massnahme haben wir auch das er 
zielt, dass jedes Jahr zu uns dieselben Arbeiter wieder kommen. Die frei 
willigen Lohnerhöhungen schwanken zwischen 3 und 10 Rubeln, je nach 
Ausfall der Ernte und den individuellen Eigenschaften der Arbeiter . . . 
Vom Standpunkte der Wirtschaftlichkeit aus sind diese Zuschüsse für 
das Budget gar nicht so schwerwiegend, da sie im Durchschnitt 10 °/o 
der bezahlten Löhne nicht überschreiten. Und für diese 10 °/o werden 
wir erstens durch ein intensiveres Arbeiten, zweitens — was vielleicht 
noch wichtiger ist -— durch verhältnismässig gute Beziehungen zu den 
Arbeitern entschädigt.» 1 ) 
Dasselbe wird auch von einer der grössten Gutswirtschaften, von 
der von Faltz-Fein, berichtet. 
Viel öfter als der niedrigen Löhne wegen verlassen die Arbeiter 
den Arbeitgeber der unerträglichen Nahrung und Wohnung halber. Von 
den bei den Landhauptmännern im Gouv. Cherson in den Jahren 1894—96 
stattgefundenen 1695 Prozessen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern 
werden als Ursachen bezeichnet: zu niedrige Löhne in 286 Fällen, in 
248 übermässige Arbeit, in 174 zu schlechte Nahrung, in 52 Nichthalten 
des Vertrages seitens der Arbeitgeber; hauptsächlich Nichtbezahlung des 
Lohnes. (Für 25 Fälle sind keine Ursachen angegeben.) «Zur Schande 
') Ein Vortrag von A. A. Jaroschko (ein Grossgrundbesilzer in Taurien) in der 
landwirtschaftlichen Gesellschaft in Moskau.
	        
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