Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Was  die  Landpacht  durch  Bauern  anbetrifft,  so  hat  auch  dieses
dritte  Mittel  den  Landhunger  der  Besitzlosen  und  Piirzellenbesitzer  nur
in  sehr  geringem  Masse  gestillt.  Der  Menge  des  von  den  Bauern  gepachteten ­
  Landes  nach  steht  Neurussland  an  erster  Stelle.  So  betrug
die  Menge  des  von  Bauern  im  Jahre  1900  gepachteten  Landes  in  ganz
Neurussland  3  649,3  taus.  Dess.,  was  18,7%  des  gesamten  im  Europäischen ­
  Russland  von  Bauern  gepachteten  Landes  ausmacht.  Im  Verhältnis
zum  Anteilsland  der  Bauern  betrug  das  von  diesen  gepachtete  Land  in
Neurussland  22,7%  und  in  den  einzelnen  Gouvernements  zwischen  19,8%
in  Bessarabien  und  161,1%  im  Dongebiet.
Dass  die  Menge  des  von  Bauern  gepachteten  Landes  immer  zunimmt, ­
  zeigt  der  Vergleich  dieser  Zahlen  aus  dem  Jahre  1900  mit  denen
im  Jahre  1892.  Im  Jahre  1892  betrug  das  gepachtete  Land  zwischen
272,1  taus.  Dess.  in  Bessarabien  und  622,29  taus.  Dess.  im  Gouv.  Cherson.
In  Bezug  auf  Anteilsland  machte  das  gepachtete  Land  zwischen  11,5%
in  Bessarabien  und  28%  in  Cherson. 1 )
Zur  Bauernpacht  in  den  neurussischen  Gouvernements  greifen
grösstenteils  diejenigen  Bauerngruppen,  die  zu  den  wohlhabenden  gerechnet ­
  werden,  da  die  Pacht  unmöglich  ist  ohne  genügende  Menge
toten  und  lebenden  Inventars.
Zweifellos  ist  die  Bauernpacht  im  Ganzen  durch  Landhunger  der  Bauern
entstanden.  Mittels  der  Pachtung  will  der  Kleinbesitzer  resp.  der  besitzlose ­
  Bauer  das  für  ihn  zu  kleine  Land  durch  Pachtung  ergänzen.  Unter
solchen  Umständen  entspricht  die  Menge  des  gepachteten  Landes  den
den  Bauern  zugewiesenen  Anteilen  in  umgekehrter  Weise:  je  kleiner  die
Bauernscholle,  desto  grösser  wird  das  von  dem  Bauer  gepachtete  Grundstück. ­
  Das  gilt  aber  nur  bis  zu  gewissen  Grenzen,  die  durch  die  Menge
des  Kapitals,  des  toten  und  lebenden  Inventars  und  durch  den  Umfang
des  der  betreffenden  Bauernwirtschaft  gehörigen  Landes  bestimmt  werden.
Sind  diese  Grenzen  überschritten,  so  wird  das  umgekehrte  Verhältnis
zwischen  dem  Umfang  der  Scholle  und  dem  des  gepachteten  Landes
durch  das  direkte  Verhältnis  ersetzt.  Je  grösser  die  Bauernwirtschaft,
desto  grösser  das  Pachtland.
Stellt  man  den  Umfang  der  Landanteile  neben  den  des  gepachteten
Landes,  so  sieht  man,  dass  von  einer  gewissen  Grenze  an  zwischen
diesen  Faktoren  ein  direktes  Verhältnis  besteht. 2 )
')  Für  das  Dongebiet  fehlen  die  Angaben.
2 )  Vgl.  Manuilow.  Die  Bauernpacht.  Eine  Denkschrift  an  den  besonderen  Ausschuss
für  die  Beratung  über  die  Nöte  der  russischen  Landwirtschaft  im  Jahre  1902,  S.  19—20,
            
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