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W. G. H. Frh. von Reisvvitz.
Minimaibeitrag festzuhalten, aus dem u. a. die Kosten für
die Verwaltung zu decken sind. Dieser Minimaibeitrag wird
je nach der Grösse des Verbandes zu bemessen und am
besten den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend von der am
Schluss des Verwaltungsjahres einzuberufenden Generalversammlung
festzustellen sein. Die Praxis hat gelehrt, dass
diese Festsetzung am vorteilhaftesten entweder auf Grund
des jährlichen Lohnumsatzes der einzelnen Betriebe oder der
Kopfzahl der in ihnen beschäftigten Arbeiter vorgenommen
wird. Desgleichen hat es sich herausgestellt, dass ein regelmässiger
Beitrag von 0,50 pro Mille bis 1,00 pro Mille des
Lohnumsatzes genügt, um sogar einen Ueberschuss zu erzielen,
der dem Streikabwehrfonds zugeführt werden kann,
bezw. der zur Bestreitung der an die Geschäftsstelle der Gesamtorganisation
zu entrichtenden Beiträge dient. Natürlich liegt
es dem Verfasser fern, in dieser Hinsicht feste Normen aufstellen
zu wollen, da die Verhältnisse in den einzelnen Bezirken
so ausserordentlich verschieden geartet sind, dass an
der einen Stelle schon das als Last empfunden werden wird,
was der andern kaum als ausreichend erscheint. Es kam
ihm eben einzig und allein darauf an, eine Durchschnittszahl
zu nennen.
Zur Frage Nicht anzuraten ist es, wie bei dieser Gelegenheit gleich
der Streik- erwähnt werden mag, die Streikunterstützung zu einer wirkversicherang.
!j c l len Streikversicherung auszugestalten. Jedes Mitglied
eines Arbeitgeberverbandes sollte es vielmehr als eine Ehrensache
ansehen, sich so lange wie möglich aus eigener Kraft
gegen die gewerkschaftliche Vergewaltigung zur Wehre zu
setzen und erst dann die finanzielle Beihilfe des Verbandes
anzunehmen, wenn die eigene Kraft zu versagen droht. Es
muss gerade als ein Beweis für den guten Geist gelten, der
innerhalb des deutschen Unternehmertums herrscht, dass die
Streikversicherungsidee bisher im grossen und ganzen in
Deutschland sehr wenig Anklang gefunden hat. Denn es
lässt sich unschwer voraussehen, dass von einer solchen Einrichtung
vorzugsweise die moralisch minderwertigen Elemente