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W. G. H. Frh. von Reiswitz.
haben. Abgesehen von der gewerbsmässigen Stellenvermittlung,
unterscheidet man bekanntlich drei Hauptformen der
Arbeitsvermittlung, nämlich die von den Organisationen der
Arbeitnehmer eingerichteten Nachweise, sodann die der Arbeitgeber
und schliesslich die paritätischen Nachweise. Die
Arbeitsnachweise der Gewerkschaften haben sich natürlich
als ein vorzügliches Mittel erwiesen, um die Arbeitgeber den
Wünschen der Arbeiterführer gefügig zu machen. Denn wo
die Arbeitgeber die Benutzung dieser Nachweise ablehnten,
wurde über ihre Betriebe die Sperre verhängt; gaben sie
aber nach, so war es mit ihrer Selbständigkeit als Betriebsleiter
völlig vorbei, da ihre Abhängigkeit von den Nachweisen
seitens der Gewerkschaftsführer dazu benutzt wurde, um mit
der Frage der Arbeitsvermittlung allerhand sonstige Forderungen
zu verquicken. So versuchte man unter anderm auf
diese Weise nach englischem Vorbild das Verlangen nach
Einführung eines Normallohnes durchzusetzen. Gleicher Lohn
für Faule und Fleissige, Geschickte und Ungeschickte, Kluge
und Dumme, Trinker und Nüchterne bedeutet aber, wie die
»Deutsche Arbeitgeberzeitung« seinerzeit im Verlauf einer
längeren Abhandlung über diese Materie dartat, nichts anderes,
als die Herabsetzung des durchschnittlichen Standpunktes der
Arbeiter in Bezug auf ihre Intelligenz, ihre Geschicklichkeit
und ihre Moralität. Mit einer derart demoralisierten Arbeiterschaft
können aber Industrien, welche der Konkurrenz des
Weltmarktes ausgesetzt sind, sich unter keinen Umständen
halten. Dahingehende Vorstellungen haben indessen auf die
Gewerkschaftsführer nicht den mindesten Eindruck gemacht;
sie erwiderten darauf, der Ungeschickte müsse doch ebensoviel
essen wie der Geschickte, er habe dieselben Bedürfnisse wie
jener und müsse also auch denselben Lohn haben. Damit
war also klar ausgesprochen, dass der Arbeiter nicht verpflichtet
sei, eine im Verhältnis zum Lohn stehende Leistung
zu geben. Wenn er diese Pflicht nicht hatte, was konnte er
dann eigentlich für andere Pflichten gegen seinen Arbeitgeber
haben? Das war auch der Wille der Gewerkschaftsführer.