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nach ihrem eigenen Gutachten in vier verschiedene Klassen eingeteilt.
Die Kosten der Kammer werden durch eine Besteuerung
der Kauileute gedeckt, welche sich nach der erwähnten Klasseneinteilung
abstuft. Kaufleute, welche es unterlassen haben, sich
registrieren zu lassen, bezahlen 50 °/o Zuschlag.
Auch aus der Führung der Spezialregister und der Ausstellung
von Bescheinigungen erwachsen der Handelskammer
Einnahmen aus Gebühren.
Bulgarien.
Auf Grund des Gesetzes vom 20. Dez. 1894 sind in Bulgarien
nach französischem und rumänischem Muster vier Handelskammern
errichtet worden, welche sich in Sofia, Philippope],
Warna und Eustschuck befinden. Im Jahre 1899 wurden sie in
der Nationalversammlung als überflüssig und kostspielig lebhaft
bekämpft und mit Unterdrückung bedroht. Es wurde zwar nicht
ihre Abschaffung beschlossen, doch wurden ihre Etats auf
10 000 Fr. im Maximum beschränkt. Dieser Vorschrift unterwarf
sich nur die Handelskammer zu Philippopel; die drei anderen
stellten ihre Tätigkeit ein. Im folgenden Jahre jedoch wurde
die beschränkende Gesetzesvorschrift wieder beseitigt; seitdem
sind wieder alle vier Kammern in Aktion.
Die bulgarischen Handels- und Industriekammern haben die
Aufgabe, die Gesamtinteressen von Handel, Industrie und Gewerbe
zu vertreten, der Eegierung in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten
als konsultative Organe zu dienen und den Staatsund
Kommunalbehörden auf Verlangen oder aus eigener
Initiative heraus tatsächliche Mitteilungen, Vorschläge und Anregungen
zur Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft
zu unterbreiten. Die Kammern pflegen von dem Minister für
Handel und Agrikultur zu Gutachten über neue Handelsverträge,
über die Errichtung von Börsen, Handels- und Gewerbeschulen usw.
herangezogen zu werden; doch steht ihnen kein Hecht darauf zu.
Dagegen sind den Handelskammern eine Reihe von öffentlichrechtlichen
Funktionen zugewiesen worden. Sie führen ein Register
über die Vollmachten aller Kommissionäre, Agenten und
Repräsentanten inländischer und ausländischer Firmen, ferner
Register aller fallierten Firmen und aller protestierten Wechsel.
Nach der Bestimmung der neueren Gesetzgebung wird die Erlaubnis
zur Abhaltung öffentlicher Verkäufe von den Handelskammern
eingeholt; von ihnen werden die Legitimationskarten
für Kaufmannsreisende ausgestellt; die Handelskammern wachen
über den Markenschutz; sie sind endlich in den Komitees zum
Schutz der Frauen- und Kinderarbeit durch ihre Sekretäre vertreten.
Die Handelskain
mern.
Geschichte.
Aufgaben.