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General
versammlung 1 .
»Sektionen.
Verwaltungsrat.
Delegationen.
toren von Aktiengesellschaften, Handelsagenten, Handelslehrern,
Ingenieuren usw. von ganz Kuba. Ihr Sitz ist Habana. Sie hat
den Zweck, die gesamten Interessen des Handels, der Industrie
und der Schiffahrt von Kuba zu vertreten.
Die Mitglieder werden durch Beschluß des Yerwaltungsrats
auf genommen; bei Bankerotten und in anderen Fällen kann der
Verwaltungsrat sie ausschließen. Die Mitglieder sind verpflichtet,
Jahresbeiträge zu bezahlen, die Sitzungen zu besuchen und die ihnen
übertragenen Aemter anzunehmen. Wenn sie von Habana abwesend
sind, können sie stimmberechtigte Vertreter ernennen. Sie haben
das Eecht, im Sekretariat der Handelskammer Auskünfte über
Handelsangelegenheiten zu erhalten. Wenn sich an einem Orte
der Insel mindestens 12 Kaufleute usw. zu sogen, Delegationen
zusammenfinden, können sie sich gemeinschaftlich als körper
schaftliches Mitglied der Handelskammer aufnehmen lassen und
einen in Habana ansässigen Vertreter in den Verwaltungsrat der
Kammer entsenden. Diese auswärtigen Delegationen müssen die
Hälfte ihrer Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen an die Handels
kammer abführen.
Delegationen können' in allen Orten Kubas, mit Ausnahme
der in der Provinz Habana Gelegenen Orte, gebildet werden. Sie
wählen sich zur Leitung ihrer Angelegenheiten Präsidenten usw.
nach Bedarf.
Alljährlich findet eine ordentliche Generalversammlung mit
Tätigkeits- und Kassenbericht des Verwaltungsorts statt. Ordent
liche wie außerordentliche Generalversammlungen sind stets be
schlußfähig.
Die Angehörigen des Handels, der Industrie und der Schiff
fahrt verhandeln auch getrennt in Sektionen. Diese Sektionen
erwählen sich jede ein Bureau mit einem Präsidenten und einem
Sekretär. Die Vertreter der auswärtigen Delegationen nehmen
auch an den Sitzungen der Sektionen teil.
Die Handelskammer wird von einem Verwaltungsrat geleitet,
welcher in allen Dingen ihr Vertreter ist. Er besteht aus einem
Präsidenten, drei Vizepräsidenten, einem Generalsekretär, einem
Schatzmeister und acht Beisitzern, welche sämtlich von der
Generalversammlung der Handelskammer gewählt werden und
wiederwählbar sind. Der Verwaltungsrat hält monatlich regel
mäßige und nach Bedarf außerordentliche Sitzungen ab. Die
Protokolle der Sitzungen werden in der monatlich erscheinenden
Zeitschrift der Handelskammer auszugsweise mitgeteilt.
Die von den auswärtigen Delegationen in den Verwaltungsrat
entsandten Vertreter müssen allen Sitzungen beiwohnen und
haben gleiche Hechte wie die von der Generalversammlung ge
wählten Beisitzer. Sie können Beschlüsse, welche sie für ge
fährlich halten, durch ihr Veto hindern.