Full text: Die Handelskammern

10G 
General 
versammlung 1 . 
»Sektionen. 
Verwaltungsrat. 
Delegationen. 
toren von Aktiengesellschaften, Handelsagenten, Handelslehrern, 
Ingenieuren usw. von ganz Kuba. Ihr Sitz ist Habana. Sie hat 
den Zweck, die gesamten Interessen des Handels, der Industrie 
und der Schiffahrt von Kuba zu vertreten. 
Die Mitglieder werden durch Beschluß des Yerwaltungsrats 
auf genommen; bei Bankerotten und in anderen Fällen kann der 
Verwaltungsrat sie ausschließen. Die Mitglieder sind verpflichtet, 
Jahresbeiträge zu bezahlen, die Sitzungen zu besuchen und die ihnen 
übertragenen Aemter anzunehmen. Wenn sie von Habana abwesend 
sind, können sie stimmberechtigte Vertreter ernennen. Sie haben 
das Eecht, im Sekretariat der Handelskammer Auskünfte über 
Handelsangelegenheiten zu erhalten. Wenn sich an einem Orte 
der Insel mindestens 12 Kaufleute usw. zu sogen, Delegationen 
zusammenfinden, können sie sich gemeinschaftlich als körper 
schaftliches Mitglied der Handelskammer aufnehmen lassen und 
einen in Habana ansässigen Vertreter in den Verwaltungsrat der 
Kammer entsenden. Diese auswärtigen Delegationen müssen die 
Hälfte ihrer Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen an die Handels 
kammer abführen. 
Delegationen können' in allen Orten Kubas, mit Ausnahme 
der in der Provinz Habana Gelegenen Orte, gebildet werden. Sie 
wählen sich zur Leitung ihrer Angelegenheiten Präsidenten usw. 
nach Bedarf. 
Alljährlich findet eine ordentliche Generalversammlung mit 
Tätigkeits- und Kassenbericht des Verwaltungsorts statt. Ordent 
liche wie außerordentliche Generalversammlungen sind stets be 
schlußfähig. 
Die Angehörigen des Handels, der Industrie und der Schiff 
fahrt verhandeln auch getrennt in Sektionen. Diese Sektionen 
erwählen sich jede ein Bureau mit einem Präsidenten und einem 
Sekretär. Die Vertreter der auswärtigen Delegationen nehmen 
auch an den Sitzungen der Sektionen teil. 
Die Handelskammer wird von einem Verwaltungsrat geleitet, 
welcher in allen Dingen ihr Vertreter ist. Er besteht aus einem 
Präsidenten, drei Vizepräsidenten, einem Generalsekretär, einem 
Schatzmeister und acht Beisitzern, welche sämtlich von der 
Generalversammlung der Handelskammer gewählt werden und 
wiederwählbar sind. Der Verwaltungsrat hält monatlich regel 
mäßige und nach Bedarf außerordentliche Sitzungen ab. Die 
Protokolle der Sitzungen werden in der monatlich erscheinenden 
Zeitschrift der Handelskammer auszugsweise mitgeteilt. 
Die von den auswärtigen Delegationen in den Verwaltungsrat 
entsandten Vertreter müssen allen Sitzungen beiwohnen und 
haben gleiche Hechte wie die von der Generalversammlung ge 
wählten Beisitzer. Sie können Beschlüsse, welche sie für ge 
fährlich halten, durch ihr Veto hindern.
	        
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