Full text : Die Handelskammern

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Oberkontrolle  der  Gesamtheit  der  Kammermitglieder  alle  Geschäfte ­
  der  Kammer  zu  führen.  Zur  Erledigung  bestimmter  Verwaltungsaufgaben, ­
  sowie  zur  Verfolgung  bestimmter  Beratungsgegenstände ­
  setzen  die  Kammerausschüsse  Komitees  ein.
Die  Handelskammern  betrachten  sich  als  freie  Vermittler
zwischen  der  britischen  Kaufmannschaft  einerseits,  den  Regierungsbehörden
  und  dem  Parlamente  andererseits.  Durch  Abordnung
von  Deputationen  und  durch  Ausarbeitung  von  Denkschriften
und  Eingaben  nehmen  sie  Einfluß  auf  die  Behandlung  aller
Handel  und  Industrie  berührenden  Fragen.  Sie  stehen  in  Korrespondenz ­
  mit  dem  Auswärtigen  und  dem  Kolonialamt,  in  besonderem ­
  Grade  mit  dem  Ministerium  des  Innern  und  dem  Handelsamte. ­
  Letzteres  hat,  von  seinen  exekutiven  Aufgaben  eines
Handelsministeriums  abgesehen,  als  beratende  Handelsabteilung
des  Staatsrats  die  Pflicht  der  regelmäßigen  Kenntnisnahme  aller
"Wünsche  und  Bedürfnisse  von  Handel  und  Verkehr.  Bei  der
Erfüllung  dieser  Pflicht  leisten  die  Handelskammern  wertvolle
Hilfe.  Für  die  Prüfung  von  Gesetzesvorlagen,  Privilegienbewerbungen ­
  usw.  haben  die  Handelskammern  größere  Bedeutung
erlangt,  als  sie  die  hierfür  bestimmten  Parlamentsausschüsse
besitzen.  Oeffentlich-rechtliche  Befugnisse  haben  die  englischen
Kammern  nicht;  doch  erkennen  einige  auswärtige  Regierungen
die  von  ihnen  ausgestellten  Ursprungszeugnisse  und  Legitimationen
für  Geschäftsreisende  an.
Außer  mit  den  erwähnten  Leistungen  für  die  Allgemeinheit
beschäftigen  sich  die  Kammern  auch  mit  besonderen  Diensten,
die  sie  ihren  Mitgliedern  bieten.  Sie  geben  Auskünfte  über  Zolltarife ­
  und  -Ordnungen,  über  statistische  Fragen,  über  Marktpreise ­
  und  Adressen.  Sie  bestellen  Schiedsgerichte  für  Handelsstreitigkeiten ­
  und  schlichten  Konflikte  zwischen  Arbeitgebern
und  -nehmern.  Durch  Veranstaltung  von  Meetings  und  Vorlesungen ­
  und  durch  Publikationen  fördern  sie  die  wirtschaftliche
Bildung  ihrer  Mitglieder.  Endlich  widmen  sie  sich  in  hohem
Grade  dem  gewerblichen  und  kaufmännischen  Schulwesen.
Obwohl  die  englischen  Handelskammern  durch  keinerlei  allgemeine ­
  Gesetzesvorschriften  einheitlich  organisiert  sind,  unterscheiden ­
  sie.  sieh  in  Verfassung  und  Tätigkeit  nur  wenig  voneinander. ­
  Ihre  Statuten  und  Geschäftsordnungen  stimmen  vielmehr ­
  teilweise  im  ■'Wortlaute  überein.  Natürlich  aber  sind  die
Kammern  je  nach  der  Größe  des  von  ihnen  vertretenen  Handelsplatzes ­
  an  Mitgliederzahl,  Einkommen  und  Umfang  der  Geschäfte
verschieden.
Die  Handelskammer  zu  London  besaß  am  31.  Dez.  1904
3738  Mitglieder.  Die  Aufnahme  erfolgt  durch  das  Council  der
Handelskammer  auf  schriftliches  Gesuch,  welchem  die  Empfehlung
des  Bewerbers  durch  zwei  Kammermitglieder  beiliegen  muß.
Außer  Einzelpersonen  dürfen  auch  Firmen  beitreten;  diese  müssen

Funktionen.

Die  Handelskammer ­

London.
Mitglieder.
            
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