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Oberkontrolle der Gesamtheit der Kammermitglieder alle Geschäfte
der Kammer zu führen. Zur Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben,
sowie zur Verfolgung bestimmter Beratungsgegenstände
setzen die Kammerausschüsse Komitees ein.
Die Handelskammern betrachten sich als freie Vermittler
zwischen der britischen Kaufmannschaft einerseits, den Regierungsbehörden
und dem Parlamente andererseits. Durch Abordnung
von Deputationen und durch Ausarbeitung von Denkschriften
und Eingaben nehmen sie Einfluß auf die Behandlung aller
Handel und Industrie berührenden Fragen. Sie stehen in Korrespondenz
mit dem Auswärtigen und dem Kolonialamt, in besonderem
Grade mit dem Ministerium des Innern und dem Handelsamte.
Letzteres hat, von seinen exekutiven Aufgaben eines
Handelsministeriums abgesehen, als beratende Handelsabteilung
des Staatsrats die Pflicht der regelmäßigen Kenntnisnahme aller
"Wünsche und Bedürfnisse von Handel und Verkehr. Bei der
Erfüllung dieser Pflicht leisten die Handelskammern wertvolle
Hilfe. Für die Prüfung von Gesetzesvorlagen, Privilegienbewerbungen
usw. haben die Handelskammern größere Bedeutung
erlangt, als sie die hierfür bestimmten Parlamentsausschüsse
besitzen. Oeffentlich-rechtliche Befugnisse haben die englischen
Kammern nicht; doch erkennen einige auswärtige Regierungen
die von ihnen ausgestellten Ursprungszeugnisse und Legitimationen
für Geschäftsreisende an.
Außer mit den erwähnten Leistungen für die Allgemeinheit
beschäftigen sich die Kammern auch mit besonderen Diensten,
die sie ihren Mitgliedern bieten. Sie geben Auskünfte über Zolltarife
und -Ordnungen, über statistische Fragen, über Marktpreise
und Adressen. Sie bestellen Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten
und schlichten Konflikte zwischen Arbeitgebern
und -nehmern. Durch Veranstaltung von Meetings und Vorlesungen
und durch Publikationen fördern sie die wirtschaftliche
Bildung ihrer Mitglieder. Endlich widmen sie sich in hohem
Grade dem gewerblichen und kaufmännischen Schulwesen.
Obwohl die englischen Handelskammern durch keinerlei allgemeine
Gesetzesvorschriften einheitlich organisiert sind, unterscheiden
sie. sieh in Verfassung und Tätigkeit nur wenig voneinander.
Ihre Statuten und Geschäftsordnungen stimmen vielmehr
teilweise im ■'Wortlaute überein. Natürlich aber sind die
Kammern je nach der Größe des von ihnen vertretenen Handelsplatzes
an Mitgliederzahl, Einkommen und Umfang der Geschäfte
verschieden.
Die Handelskammer zu London besaß am 31. Dez. 1904
3738 Mitglieder. Die Aufnahme erfolgt durch das Council der
Handelskammer auf schriftliches Gesuch, welchem die Empfehlung
des Bewerbers durch zwei Kammermitglieder beiliegen muß.
Außer Einzelpersonen dürfen auch Firmen beitreten; diese müssen
Funktionen.
Die Handelskammer
London.
Mitglieder.