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von der Korporation auszuüben seien. Durch Verfügung vom
3. Dez. 1902 bestimmte der Minister, daß die Korporation auch
weiterhin bei der Feststellung der Grenzen von Industrie und
Handwerk sowie bei der Frage der Vereinigung von Nachbar
orten für die Zwecke des Handelsregisters Gutachten abgeben
und bei der Führung des Handelsregisters mitwirken solle, wo
gegen ihr andere öffentlich-rechtliche Befugnisse, wie die Er
nennung von Dispacheuren usw., die Ausstellung von Ursprungs
zeugnissen, der Vorschlag von Handelsrichtern usw., von nun
ab nicht mehr zustanden. Die Aufsicht über die Börse wurde
der Handelskammer übertragen; dagegen verblieb die finanzielle
Verwaltung der Börse bei der Korporation, die auch Eigentümerin
des Börsengebäudes ist.
Die Grundlagen der Tätigkeit der Korporation blieben un
verändert. Sie hat nach ihrem Statut die Bestimmung, die Ge
samtinteressen des Handels und der Industrie ihres Bezirks wahr
zunehmen, insbesondere die Behörden in der Förderung von
Handel und Industrie durch tatsächliche Mitteilungen, Anträge
und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie ist befugt,
Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, welche die Förderung von
Handel und Gewerbe, sowie die technische und geschäftliche Aus
bildung, die Erziehung und den sittlichen Schutz der darin be
schäftigten Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen,
zu unterhalten und zu unterstützen. Auf diesen Gebieten ist
sie berechtigt, dieselben Funktionen auszuüben wie die Handels
kammer.
Die finanzielle Grundlage der Korporation bildet die Be
stimmung ihres Statuts, daß jedes Mitglied einen jährlichen
Kostenbeitrag von 18 Mk. zahlt — ein Eintrittsgeld wird
nicht erfordert — und die Korporation befugt ist, so
weit ihre anderweitigen Einnahmen nicht ausreichen, den
Bedarf durch Gebühren zu decken, welche für den Besuch oder
für die Benutzung der Einrichtungen der Börse (der Börsen
schiedsgerichte, der Zulassungstelle usw.) von den Beteiligten
ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zur Korporation zu
erheben sind.
Die Korporation erwählt alljährlich nach dem allgemeinen
gleichen Wahlrecht das aus 27 Mitgliedern bestehende Kollegium
ler Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, welches sämt
liche Befugnisse der Korporation ausübt und die Verwaltung
führt. Das finanzielle Gebaren der Aeltesten der Kaufmann
schaft unterliegt der Kontrolle einer besonderen Pinanzkommission,
■welche von den Mitgliedern der Korporation gewählt wird.
Abgesehen von verschiedenen anderen Einrichtungen übt die
Korporation auf dem Gebiete des kaufmännischen Schulwesens
«me lebhafte Tätigkeit aus, indem sie kaufmännische Fortbildungs
schulen für männliche und weibliche Angestellten unterhält und
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Wirksamkeit
der
Korporation.