Full text: Die Handelskammern

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Württemberg. 
Als staatliche Behörde besteht in Württemberg, zum Teil 
aus Vertretern des Handels- und Gewerbestandes zusammengesetzt, 
die „Centralstelle für Handel und Gewerbe“. Sie ist älter als' 
die Handelskammern und wurde im Jahre 1848 geschaffen als 
eine staatliche Zentralbehörde zur Förderung von Handel und 
Gewerbe; es wurden ihr Handel- und Gewerbetreibende zur Seite 
gegeben, welche man den Gewerbevereinen des Landes entnahm. 
Das Bedürfnis nach einem festeren und geordneten Zusammenhang 
Zwischen Zentralstelle und Handelsstand führte wenige Jahre 
später zur Errichtung von Handelskammern, welche seitdem die 
Vertreter von Handel und Gewerbe in die Zentralstelle entsenden. 
Die vier ältesten württembergischen Handels- und Gewerbe 
kammern wurden im Jahre 1855 auf Grund einer im Jahr zuvor 
ergangenen Königlichen Verordnung errichtet. Ihre Mitglieder 
wurden vom Könige ernannt. Ihre Aufgabe war di© Unterstützung 
der Behörden durch Gutachten und Ratschläge, die Aufsicht über 
die dem Handel dienenden Anstalten und Einrichtungen und eine 
erhebliche schiedsrichterliche Tätigkeit. Im Jahre 1858 fiel die 
Ernennung der Mitglieder durch den König fort, und es wurde 
die Wahl durch Handel- und Gewerbetreibende, welche von der 
Zentralstelle für Gewerbe und Handel auf die Wählerlisten gesetzt 
wurden, eingeführt; gleichzeitig vermehrte sich die Zahl der 
Kammern auf acht. Die Bezirke dieser Kammern bedecken die 
ganze Monarchie. 
Im Jahre 1874 erfolgte eine gesetzliche Regelung der auf 
Grund Königlicher Verordnungen errichteten Kammern. Diese 
gaben ihre schiedsrichterlichen Aufgaben ab und erhielten die 
Aufgabe, statistisch tätig zu sein. Wählbarkeit und Wahl 
berechtigung wurde von der Bedingung der Veranlagung zur Ge 
werbesteuer und der Eintragung ins Handelsregister (bei Hand 
werkern von der Anmeldung zur Wählerliste) abhängig gemacht. 
Nach wie vor vertraten die Kammern (ohne Trennung in Ab 
teilungen) Handel, Industrie und Handwerk. 
Als im Gefolge der Reichsgewerbeordnungsnovelle vom Jahre 
1897 Württemberg zur Vertretung des Handwerksstandes Hand 
werkskammern bildete, wurde eine Neuordnung der Befugnisse 
und der Organisation der Handels- und Gewerbekammem not 
wendig. Diese wurden durch das Gesetz vom 28. März 1900 in 
reine Handelskammern umgewandelt. 
Die heutigen acht Handelskammern umfassen das gesamte 
württembergische Staatsgebiet. Sie haben die gleichen allge 
meinen Befugnisse wie die preußischen Handelskammern und 
darüber hinaus einen Anspruch darauf, in allen wichtigen Handel 
und Industrie berührenden Fragen gehört zu werden. Außerdem 
sind sie befugt, in die Königliche Württembergische Zentralstelle 
Zentral 
stelle für 
Gewerbe u. 
Handel. 
Handels 
kammern. 
Geschichte. 
Aufgaben und 
Rechte.
	        
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