Full text : Die Handelskammern

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Geschichte  der
österreichischungarischen

Handelskammern. ­


Politische
Stellung  der
Handelskammern ­
  in
Oesterreich.

Oesterreich-Ungarn.
Bis  in  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  fehlten  im  größten
Teile  Oesterreich-Ungarns  Interessenvertretungen  von  Handel  und
Gewerbe.  Nur  die  lombardisch-venezianischen  Provinzen  des
Kaisertums  besaßen  aus  der  Napoleonischen  Zeit  her  Handelskammern, ­
  welche  die  italienische  Regierung  im  Jahre  1811  als
Regierungsorgane  zur  Aufsicht  über  Handel  und  Industrie  gegründet ­
  hatte.  In  den  anderen  Ländern  der  österreich-ungarischen
Monarchie  lag  die  Verwaltung  der  Handels-  und  Gewerbeinteressen ­
  ganz  in  den  Händen  der  Regierungsbehörden,  welche
durch  eine  Reihe  von  Vereinen  mit  Rat  unterstützt  wurden.
Diese  in  jener  Zeit  aus  der  eigenen  Initiative  der  Geschäftswelt
heraus  entstandenen  Vereine  erlangten  einigen  Einfluß  auf  die
Gesetzgebung  und  Verwaltung.  Die  durch  die  Entstehung  der
Eisenbahnen,  den  Niedergang  des  Kleingewerbes  usw.  hervorgerufenen ­
  wirtschaftlichen  Wandlungen  einerseits,  die  durch  die
politischen  Wirren  des  Jahres  1848  hervorgerufenen  Neuerungen
in  der  Staatsverfassung  und  -Verwaltung  (wie  besonders  die  Errichtung ­
  eines  besonderen  Ministeriums  für  Handel  und  Gewerbe)
andererseits,  weckten  hei  den  Staatsbehörden  das  Bedürfnis  nach
der  Mitarbeit  der  Geschäftswelt  an  der  Fürsorge  für  Handel  und
Gewerbe.  Noch  im  Jahre  1848  wurde  durch  einen  provisorischen
Ministerialerlaß  die  Errichtung  von  Handelskammern  an  allen
wirtschaftlich  wichtigen  Orten  vorgeschrieben,  auf  Grund  dessen
aber  nur  zu  Wien  eine  Kammer  errichtet  wurde.  Im  Jahre  1850
wurde  der  Erlaß  durch  ein  ebenfalls  provisorisches  Gesetz  ersetzt,
welches  in  Oesterreich  26,  in  Ungarn  und  Lombardei-Venetien
je  17  Handelskammern  errichtete  und  die  Befugnisse  der  Kammern
gegenüber  dem  Gesetze  von  1848  nur  unwesentlich  änderte.  In
kurzer  Zeit  kam  die  Konstituierung  sämtlicher  Kammern  zustande.
Bei  der  Neugestaltung  der  österreich-ungarischen  Monarchie
nach  den  Ereignissen  des  Jahres  1866  erfolgte  auch  eine  Neuorganisation ­
  des  Handelskammerwesens,  welche  für  Ungarn  durch
Gesetz  vom  30.  April  1868  und  in  wesentlich  anderer  Weise  für
Oesterreich  durch  Gesetz  vom  29.  Juni  1868  bestimmt  wurde.  Das
ungarische  Gesetz  ist  noch  heute  unverändert  in  Kraft,  während
das  für  die  österreichische  Reichshälfte  durch  das  Gesetz  vom
30.  Juni  1901  eine  kieine,  nur  vorübergehende  Abänderung  der
Mandatsdauer  erfuhr.

Oesterreich.
Die  österreichischen  Handelskammern  unterscheiden  sieh  von
denen  Ungarns  und  der  meisten  europäischen  Staaten  durch  ihre
wichtigen  politischen  Befugnisse  und  Aufgaben.  Sie  wirken  nicht
nur  auf  die  Parlamente  und  Verwaltungsbehörden  von  außen  her
ein,  sondern  sind  selbst  in  ihnen  vertreten.
            
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