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Handels- und Gewerbeausstellungen veranstalten. Weiter ist
ihnen erlaubt, gegen eine Entschädigung von J / 2 o/o des Verkaufserlöses
freiwillige öffentliche Verkäufe zu übernehmen. Sie haben
endlich Schiedsgerichte für Streitigkeiten zwischen Prinzipalen
und Handelsangestellten eingerichtet, Platzusancen aufgestellt,
Firmenregister angelegt und dadurch den Kreis ihrer Wirksamkeit
erweitert.
Die Organisation der Handelskammern und der Umkreis ihrer
Befugnisse haben sich im wesentlichen bewährt. Die seit 1862
geltenden Bestimmungen sollen, nach dem Wunsch des Handelsstandes
selbst, auch bei der jetzt vorbereiteten Reform nur unwesentlich
abgeändert werden, da das bestehende Gesetz im wesentlichen
die Möglichkeit zu einer fruchtbringenden Tätigkeit der
Handelskammern bietet. Wenn diese Tätigkeit hauptsächlich noch
auf die Wahrung und Förderung lokaler Interessen beschränkt geblieben
ist, so wird die im letzten Jahrzehnt erfolgte glänzende
Entwicklung des wirtschaftlichen und industriellen Lebens Italiens
hierin unzweifelhaft eine Aenderung herbeiführen, wofür unverkennbare
Anzeichen vorliegen. Der Einfluß der bedeutenderen
Handelskammern auf den Gebieten des Börsen-, Eisenbahn-, Finanzund
Zollwesens ist in den letzten Jahren bei Regierung und
Parlament erheblich gestiegen. Hierher gehören namentlich auch
die Bemühungen, durch gemeinschaftliches Arbeiten der Handelskammern
größeren Einfluß zu gewinnen.
Schon früher fanden sich die Handelskammern, wenn auch
nicht regelmäßig, so doch im Lauf von 40 Jahren siebenmal zu
Kongressen zusammen, um neue Ideen zu fördern und freundschaftliche
Beziehungen unter den Kammern anzubahnen, sowie
um schädlich erscheinende gesetzgeberische Maßnahmen zu bekämpfen.
Die Erwägung indessen, daß eine erfolgreiche Initiative nur
herbeigeführt werden könne durch eine einheitliche und dauernde
Organisation, rief im Jahre 1900 den Vorschlag der Handelskammer
zu Mailand hervor, die Handelskammern Italiens
nach dem Vorbild der englischen Handelskammervereinigung und
des deutschen Handelstages zu einem ständigen Verbände mit
einem ständigen Arbeitsbureau zusammenzuschließen. Die Kammern
von Ankona und Vicenza förderten den Gedanken weiter.
Ein in Mailand zusammengetretener Kongreß von 74 Handelskammern
beschloß fast einstimmig am 7. Juni 1901 seine Durchführung.
Die Unione delle camere di commercio faßt die italienischen
Handelskammern zu gemeinsamer Arbeit an allen wirtschaftlichen
Fragen von mehr als lokalem Charakter zusammen. Sie will
eine allgemeine öffentliche wirtschaftliche Meinung als die
Resultante der Bestrebungen einzelner Städte und Provinzen
schaffen und ihr zum Einfluß auf die Gesetzgebung und VerLeistungen
der
Kammern.
Handelskammer
Nation ale
Handelskam
rn eivereinigung.
Gründung.
Stellung.