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eine Stimme. Nach Erfordernis finden außerordentliche Versamm
lungen statt.
Als „Vorort“ wird alle vier Jahre eine der dem Verein
ungehörigen Sektionen durch die Delegiertenversammlung zur
Präsidialbehörde des Verbandes gewählt. Diese Sektion ernennt
von sich aus ein Präsidium, das in den Sitzungen der
Delegiertenversammlung präsidiert und in Gemeinschaft mit
dem ständigen Sekretariat die Geschäfte führt. Als leitende
und ausführende Behörde besorgt der Vorort alle admini
strativen Angelegenheiten, vermittelt die Beziehungen zwischen
den Bundesbehörden und dem Handels- und Industriestand,
verarbeitet die von den Sektionen eingehenden Materialien
und erstattet über seine Tätigkeit und den Gang des schweize
rischen Handels und der schweizerischen Industrie Bericht. Die
Unkosten der Geschäftsführung werden durch obligatorische Bei
träge der Sektionen und feste jährliche Beiträge der Eidgenossen
schaft gedeckt. (Erstere betrugen 1902/03 10400 Francs, der
Bundesbeitrag betrug 20000 Francs.)
Die Handelskammer (Chambre suisse de commerce) besteht
aus elf von der Delegiertenversammlung und vier vom Vorort
auf vier Jahre gewählten Mitgliedern; dazu kommen die Dele
gierten des Bundesrats, welche jedoch nur beratende Stimme
besitzen. Die Sitzungen der Handelskammer werden von dem
selben Präsidium geleitet, das der Delegiertenversammlung
präsidiert und die Geschäfte des Vororts führt. Die Handels
kammer steht zwischen der Delegiertenversammlung und
dem Vorort und hat die Aufgabe, „vom Standpunkt der
allgemeinen schweizerischen Interessen aus mitzuwirken bei
der Begutachtung sowohl der dem Verein von den Bundes-
hehörden überwiesenen als auch der aus dem Schoß des Ver
eins selbst angeregten Fragen“. Sie ernennt ferner die ständigen
Beamten des Vereins unter Berücksichtigung der Vorschläge des
Vororts.
Der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein hat es,
besonders seit seiner Reorganisation im Jahre 1882, verstanden,
sich eine bedeutende Rolle im schweizerischen Wirtschaftsleben zu
erobern. Im Mittelpunkt seiner Arbeiten haben seit Beginn
der achtziger Jahre Fragen des Verkehrs, der Zollange
legenheiten und der Handelsverträge, demnächst des Münz-
und Banknotenwesens, sowie des Ausstellungswesens ge
standen. Die Bundeshehörden unterbreiten in der Regel nicht
nur alle einschlägigen Fragen der Gesetzgebung seiner Begut
achtung, sondern auch gewisse Fragen der Verwaltung, wie die der
Besetzung auswärtiger Konsulatsposten. Der Verein hat im Laufe
der Jahre eine große Zahl mehr oder weniger umfangreicher
Publikationen und eine Reihe von fortlaufenden Veröffent
lichungen herausgegeben. Der Vorort erstattet alljährlich Bericht
Betätigung.