Full text: Die Handelskammern

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eine Stimme. Nach Erfordernis finden außerordentliche Versamm 
lungen statt. 
Als „Vorort“ wird alle vier Jahre eine der dem Verein 
ungehörigen Sektionen durch die Delegiertenversammlung zur 
Präsidialbehörde des Verbandes gewählt. Diese Sektion ernennt 
von sich aus ein Präsidium, das in den Sitzungen der 
Delegiertenversammlung präsidiert und in Gemeinschaft mit 
dem ständigen Sekretariat die Geschäfte führt. Als leitende 
und ausführende Behörde besorgt der Vorort alle admini 
strativen Angelegenheiten, vermittelt die Beziehungen zwischen 
den Bundesbehörden und dem Handels- und Industriestand, 
verarbeitet die von den Sektionen eingehenden Materialien 
und erstattet über seine Tätigkeit und den Gang des schweize 
rischen Handels und der schweizerischen Industrie Bericht. Die 
Unkosten der Geschäftsführung werden durch obligatorische Bei 
träge der Sektionen und feste jährliche Beiträge der Eidgenossen 
schaft gedeckt. (Erstere betrugen 1902/03 10400 Francs, der 
Bundesbeitrag betrug 20000 Francs.) 
Die Handelskammer (Chambre suisse de commerce) besteht 
aus elf von der Delegiertenversammlung und vier vom Vorort 
auf vier Jahre gewählten Mitgliedern; dazu kommen die Dele 
gierten des Bundesrats, welche jedoch nur beratende Stimme 
besitzen. Die Sitzungen der Handelskammer werden von dem 
selben Präsidium geleitet, das der Delegiertenversammlung 
präsidiert und die Geschäfte des Vororts führt. Die Handels 
kammer steht zwischen der Delegiertenversammlung und 
dem Vorort und hat die Aufgabe, „vom Standpunkt der 
allgemeinen schweizerischen Interessen aus mitzuwirken bei 
der Begutachtung sowohl der dem Verein von den Bundes- 
hehörden überwiesenen als auch der aus dem Schoß des Ver 
eins selbst angeregten Fragen“. Sie ernennt ferner die ständigen 
Beamten des Vereins unter Berücksichtigung der Vorschläge des 
Vororts. 
Der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein hat es, 
besonders seit seiner Reorganisation im Jahre 1882, verstanden, 
sich eine bedeutende Rolle im schweizerischen Wirtschaftsleben zu 
erobern. Im Mittelpunkt seiner Arbeiten haben seit Beginn 
der achtziger Jahre Fragen des Verkehrs, der Zollange 
legenheiten und der Handelsverträge, demnächst des Münz- 
und Banknotenwesens, sowie des Ausstellungswesens ge 
standen. Die Bundeshehörden unterbreiten in der Regel nicht 
nur alle einschlägigen Fragen der Gesetzgebung seiner Begut 
achtung, sondern auch gewisse Fragen der Verwaltung, wie die der 
Besetzung auswärtiger Konsulatsposten. Der Verein hat im Laufe 
der Jahre eine große Zahl mehr oder weniger umfangreicher 
Publikationen und eine Reihe von fortlaufenden Veröffent 
lichungen herausgegeben. Der Vorort erstattet alljährlich Bericht 
Betätigung.
	        
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