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statt, in welcher Jahresbericht und J ahresrechnung, sowie etwaige
sonstige Fragen durch den Vorstand vorgelegt werden und die
Wahlen für den Vorstand stattfinden. Dieser, seit der neusten
Statutenrevision als „Zürcher Handelskammer“ bezeichnet, be
steht aus 13—17 Personen, von denen jährlich ein Dritteil in
geheimer Wahl gewählt wird. Der Vorstand wählt sich einen
Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Quästor, die mit
Hilfe eines ständigen Sekretariats die Geschäfte führen. Die
Handelskammer vertritt die Gesellschaft gegenüber Behörden,
Vereinen usw., insbesondere auch gegenüber dem Schweizerischen
Handels- und Industrie-Verein. Sie hat ferner einen jährlichen
„Bericht über Handel und Industrie im Kanton Zürich“ heraus
zugeben, der viel Beachtung gefunden hat. Ihr Bureau hat die
Befugnis. Ursprungszeugnisse auszustellen, welche im Auslande
unbedingt anerkannt werden.
2. Später und in anderen Formen als in Zürich kam auch
in Bern wieder eine lokale Interessenvertretung zustande. Die
Nachfolger des alten Kommerzienrats waren in der ersten
Hälfte der 1860 er Jahre verschwunden. Gleichzeitig oder
etwas später entstanden aber neue, freie wirtschaftliche Ver
einigungen, die in manchen Punkten die alten Institutionen
ersetzten. Der Bernische Verein für Handel und Industrie, welcher
sich 1860 als kantonaler Verband von acht Handels- und Industrie
vereinen des deutschen Kantonteils konstituierte, wurde lange von
der Direktion des Innern als eine Handelskammer betrachtet
und zu Gutachten über alle einschlägigen Fragen herangezogen.
Er leistete Besonderes in der Behandlung von Eisenbahn- und
Transportfragen, widmete sich auch der Aufgabe einer periodischen
Berichterstattung über Handel und Industrie. Neben ihm dienten
der Förderung der kantonalen Wirtschaftsinteressen ein kanto
naler Gewerbeverband (1882 gegründet) und eine Eeihe anderer
wirtschaftlicher Vereine. Die hierdurch bedingte Zersplitterung
der Kräfte und das Bestreben, auch durch eine rein zentrale
Organisation im Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein
vertreten zu sein, erweckte im Jahre 1893 das Verlangen nach der
Errichtung einer kantonalen Industrie- und Handelskammer nach
dem Vorbilde anderer Kantone und der meisten benachbarten
Länder. Diese kam 1897 zustande und begann mit dem Jahre
1898 ihre Tätigkeit.
Die Kantonale Bernische Handels- und Gewerbekammer ist
eine Zusammenfassung der wichtigeren wirtschaftlichen Interessen
des Kantons, andererseits aber ein Glied im Staatsorganismus. Sie
besteht aus 15 oder mehr Mitgliedern, welch© die Regierung auf
Grund unverbindlicher Wahlvorschläge der Vereine für eine vier
jährige Amtsdauer wählt. Der geschäftsleitende Vorstand besteht
aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem ständigen
Sekretär. Erster© werden von der Kammer erwählt ; letzterer
Kantonale
Bernische
Handels- und
Gewerbe
kammer,