Full text: Die Handelskammern

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statt, in welcher Jahresbericht und J ahresrechnung, sowie etwaige 
sonstige Fragen durch den Vorstand vorgelegt werden und die 
Wahlen für den Vorstand stattfinden. Dieser, seit der neusten 
Statutenrevision als „Zürcher Handelskammer“ bezeichnet, be 
steht aus 13—17 Personen, von denen jährlich ein Dritteil in 
geheimer Wahl gewählt wird. Der Vorstand wählt sich einen 
Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Quästor, die mit 
Hilfe eines ständigen Sekretariats die Geschäfte führen. Die 
Handelskammer vertritt die Gesellschaft gegenüber Behörden, 
Vereinen usw., insbesondere auch gegenüber dem Schweizerischen 
Handels- und Industrie-Verein. Sie hat ferner einen jährlichen 
„Bericht über Handel und Industrie im Kanton Zürich“ heraus 
zugeben, der viel Beachtung gefunden hat. Ihr Bureau hat die 
Befugnis. Ursprungszeugnisse auszustellen, welche im Auslande 
unbedingt anerkannt werden. 
2. Später und in anderen Formen als in Zürich kam auch 
in Bern wieder eine lokale Interessenvertretung zustande. Die 
Nachfolger des alten Kommerzienrats waren in der ersten 
Hälfte der 1860 er Jahre verschwunden. Gleichzeitig oder 
etwas später entstanden aber neue, freie wirtschaftliche Ver 
einigungen, die in manchen Punkten die alten Institutionen 
ersetzten. Der Bernische Verein für Handel und Industrie, welcher 
sich 1860 als kantonaler Verband von acht Handels- und Industrie 
vereinen des deutschen Kantonteils konstituierte, wurde lange von 
der Direktion des Innern als eine Handelskammer betrachtet 
und zu Gutachten über alle einschlägigen Fragen herangezogen. 
Er leistete Besonderes in der Behandlung von Eisenbahn- und 
Transportfragen, widmete sich auch der Aufgabe einer periodischen 
Berichterstattung über Handel und Industrie. Neben ihm dienten 
der Förderung der kantonalen Wirtschaftsinteressen ein kanto 
naler Gewerbeverband (1882 gegründet) und eine Eeihe anderer 
wirtschaftlicher Vereine. Die hierdurch bedingte Zersplitterung 
der Kräfte und das Bestreben, auch durch eine rein zentrale 
Organisation im Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein 
vertreten zu sein, erweckte im Jahre 1893 das Verlangen nach der 
Errichtung einer kantonalen Industrie- und Handelskammer nach 
dem Vorbilde anderer Kantone und der meisten benachbarten 
Länder. Diese kam 1897 zustande und begann mit dem Jahre 
1898 ihre Tätigkeit. 
Die Kantonale Bernische Handels- und Gewerbekammer ist 
eine Zusammenfassung der wichtigeren wirtschaftlichen Interessen 
des Kantons, andererseits aber ein Glied im Staatsorganismus. Sie 
besteht aus 15 oder mehr Mitgliedern, welch© die Regierung auf 
Grund unverbindlicher Wahlvorschläge der Vereine für eine vier 
jährige Amtsdauer wählt. Der geschäftsleitende Vorstand besteht 
aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem ständigen 
Sekretär. Erster© werden von der Kammer erwählt ; letzterer 
Kantonale 
Bernische 
Handels- und 
Gewerbe 
kammer,
	        
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