Full text: Die Handelskammern

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werden, damit sie selbständig Anstalten gründen und verwalten 
könnten, die dem Handel und der Industrie dienen, wie Schulen, 
Gewerbemuseen, Ausstellungen usw. 
Schweden. 
Nämnd und 
Handels 
kammer. 
Die N ämnd 
von 
Stockholm. 
Aufgaben. 
Ausschüsse. 
Die Interessen von Handel, Gewerbe und Schiffahrt werden 
in den größeren Städten Schwedens von einer kommunalen Kom 
mission für Handel und Schiffahrt, der sogenannten „Handels 
und Schiffahrtsnämnd“, vertreten, welcher alle amtlichen Befug 
nisse zufallen, die anderswo den Handelskammern übertragen 
sind. Daneben bestehen in mehreren Städten freiwillige Handels 
vertretungen, meist Kaufmannsvereinigungen genannt, welche 
aus ihrer Mitte in einigen Städten „Handelskammern“ wählen. 
Bei diesen Vereinigungen ruht der Schwerpunkt der kaufmänni 
schen Interessenvertretung Schwedens. Es gibt in Schweden 
32 Nämnden und 17 Kaufmannsvereinigungen, von denen die zu 
Gothenburg, Malmö, Boras und Lulea Handelskammern nach dem 
Muster der Stockholmer gebildet haben. 
Die Handels- und Schiffahrtsnämnd von Stockholm besteht seit 
dem Jahre 1867 und erhielt durch die erneute königliche Instruktion 
vom 8. Febr. 1901 ihre heutige Verfassung. Sie besteht aus 
zwölf von den Stadtbevollmächtigten (dem Gemeindeparlament) 
ausgewählten Mitgliedern. Sie wählt sich alljährlich ihren Prä 
sidenten, der nach eigenem Ermessen oder auf Antrag von zwei 
Mitgliedern Sitzungen beruft; diese sind in der Regel beschluß 
fähig, sobald die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Geschäfts 
führung obliegt dem Vorsitzenden; ihm steht ein Sekretär zur 
Seite. Die zur Besoldung der Beamten und sonstwie notwendigen 
Geldmittel werden durch die Stadt Stockholm bereitgestellt. 
Die Handels- und Schiffahrtsnämnd zu Stockholm hat Makler, 
Notare und Schiffsklarierer anzustellen, bei der Ernennung von 
Dispacheuren und Hafenkapitänen in Stockholm durch Gut 
achten mitzuwirken und den Behörden Auskünfte in Fragen be 
treffend Handel, Schiffahrt und Gewerbe ebenso wie über Handels 
gebräuche zu erstatten. Sie hat über die Ordnung auf der Stock 
holmer Börse zu wachen und die Zeit und den Ort der Börsen 
versammlungen und der öffentlichen Auktionen zu bestimmen. 
Darüber hinaus ist die Nämnd ferner berechtigt, den Staats- und 
Kommunalbehörden Vorschläge und Darstellungen zu machen zur 
Verbesserung der Häfen und Schiffahrtswege, der Handelsbesteue 
rung und der Ordnung auf den Verkehrswegen und ist überhaupt 
angewiesen, ihre Aufmerksamkeit auf die Mittel zu richten, durch 
w r elche Handel, Industrie und Schiffahrt gefördert werden können. 
Zur Beaufsichtigung der Tätigkeit der Makler erwählt die
	        
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