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Sonstige
Handelskammern
Schwedens.
Schusses zusammen die Stockholmer Handelskammer bilden.
Jährlich wird die Hälfte der Mitglieder auf zwei Jahre gewählt,
uud zwar so, daß die Hauptgeschäftszweige ihrer Bedeutung entsprechend
in der Kammer vertreten sind. Die Handelskammer
erwählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Bei Anwesenheit
von 11 Mitgliedern ist sie beschlußfähig. Sie hat
etwa monatlich Plenarsitzungen; außerdem findet eine große
Zahl von Kommissionssitzungen statt. Die Kammer stellt für
die Geschäftsführung einen Sekretär mit dem nötigen Personal
an. Die Aufgabe der Kammer ist es, den Behörden Vorschläge
zur Förderung von Handel, Industrie und Schiffahrt des Landes
und der Hauptstadt zu machen. Sie ist besonders tätig auf
den Gebieten der Handelsgesetzgebung, des Zollwesens, der Verkehrseinrichtungen
und des Handelsschulwesens. Ferner sammelt
und veröffentlicht sie die Daten für die Handels- und Gewerbestatistik
Stockholms. Fragen von besonderem, Gewichte entscheidet
die Kammer nicht selbst, sondern überläßt sie der Beschlußfassung
der Stockholmer Kaufmannsvereinigung, doch
ruht für gewöhnlich der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit hei
der Handelskammer.
Die Handelskammer Stockholm ist erst mit dem Jahre 1902
in Wirksamkeit getreten, die Kammern zu Gothenburg, Malmö,
Boras und Lulea sind nach ihr errichtet. In Orebro und Norrköping,
ebenso wie in den Provinzen Smaland und Gefleborg ist man
jetzt dabei, die Gründung von Handelskammern vorzubereiten.
Durch die Königl. Verordnung über die erweiterte Gewerbefreiheit
vom 18. Juni 1864 ist den Gewerbetreibenden die Bildung
von Vereinen zur Wahrung ihrer Angelegenheiten gestattet. Ein
derartiger Verein kann sein Reglement behördlicherseits bestätigen
lassen, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet. Die Interessenten
sind übereinstimmend der Meinung, daß eine eventuelle Staatsunterstützung
unter keinen Umständen mit der Aufgabe der vollen
Unabhängigkeit der Kammern erkauft werden dürfe. Auf einer
am 1. Febr. 1906 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der bestehenden
und im Stadium der Vorbereitung befindlichen Handelskammern
wurde dieser Standpunkt klargestellt. Gleichzeitig
wurde ziemlich übereinstimmend ausgesprochen, daß die Handelskammern
den Verhältnissen jedes Ortes anzupassen wären und
auf eine gleichmäßige Organisation verzichtet werden müßte. Für
die Behandlung von Fragen mehr allgemeiner Bedeutung wurde
der Zusammenschluß der schwedischen Kammern zu einem Verbände
mit einem ständigen Zentralbureau in Stockholm angeregt.
Zur Prüfung des Vorschlags wurde von der Konferenz eine Kommission
eingesetzt, über deren Arbeitsergebnisse noch keine Mitteilungen
vorzuliegen scheinen.