Full text : Die Handelskammern

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Sonstige
Handelskammern ­

Schwedens.

Schusses  zusammen  die  Stockholmer  Handelskammer  bilden.
Jährlich  wird  die  Hälfte  der  Mitglieder  auf  zwei  Jahre  gewählt,
uud  zwar  so,  daß  die  Hauptgeschäftszweige  ihrer  Bedeutung  entsprechend ­
  in  der  Kammer  vertreten  sind.  Die  Handelskammer
erwählt  einen  Präsidenten  und  einen  Vizepräsidenten.  Bei  Anwesenheit ­
  von  11  Mitgliedern  ist  sie  beschlußfähig.  Sie  hat
etwa  monatlich  Plenarsitzungen;  außerdem  findet  eine  große
Zahl  von  Kommissionssitzungen  statt.  Die  Kammer  stellt  für
die  Geschäftsführung  einen  Sekretär  mit  dem  nötigen  Personal
an.  Die  Aufgabe  der  Kammer  ist  es,  den  Behörden  Vorschläge
zur  Förderung  von  Handel,  Industrie  und  Schiffahrt  des  Landes
und  der  Hauptstadt  zu  machen.  Sie  ist  besonders  tätig  auf
den  Gebieten  der  Handelsgesetzgebung,  des  Zollwesens,  der  Verkehrseinrichtungen
  und  des  Handelsschulwesens.  Ferner  sammelt
und  veröffentlicht  sie  die  Daten  für  die  Handels-  und  Gewerbestatistik ­
  Stockholms.  Fragen  von  besonderem,  Gewichte  entscheidet ­
  die  Kammer  nicht  selbst,  sondern  überläßt  sie  der  Beschlußfassung ­
  der  Stockholmer  Kaufmannsvereinigung,  doch
ruht  für  gewöhnlich  der  Schwerpunkt  der  Vereinstätigkeit  hei
der  Handelskammer.
Die  Handelskammer  Stockholm  ist  erst  mit  dem  Jahre  1902
in  Wirksamkeit  getreten,  die  Kammern  zu  Gothenburg,  Malmö,
Boras  und  Lulea  sind  nach  ihr  errichtet.  In  Orebro  und  Norrköping,
ebenso  wie  in  den  Provinzen  Smaland  und  Gefleborg  ist  man
jetzt  dabei,  die  Gründung  von  Handelskammern  vorzubereiten.
Durch  die  Königl.  Verordnung  über  die  erweiterte  Gewerbefreiheit ­
  vom  18.  Juni  1864  ist  den  Gewerbetreibenden  die  Bildung
von  Vereinen  zur  Wahrung  ihrer  Angelegenheiten  gestattet.  Ein
derartiger  Verein  kann  sein  Reglement  behördlicherseits  bestätigen
lassen,  ist  jedoch  hierzu  nicht  verpflichtet.  Die  Interessenten
sind  übereinstimmend  der  Meinung,  daß  eine  eventuelle  Staatsunterstützung
  unter  keinen  Umständen  mit  der  Aufgabe  der  vollen
Unabhängigkeit  der  Kammern  erkauft  werden  dürfe.  Auf  einer
am  1.  Febr.  1906  in  Stockholm  abgehaltenen  Konferenz  der  bestehenden ­
  und  im  Stadium  der  Vorbereitung  befindlichen  Handelskammern ­
  wurde  dieser  Standpunkt  klargestellt.  Gleichzeitig
wurde  ziemlich  übereinstimmend  ausgesprochen,  daß  die  Handelskammern ­
  den  Verhältnissen  jedes  Ortes  anzupassen  wären  und
auf  eine  gleichmäßige  Organisation  verzichtet  werden  müßte.  Für
die  Behandlung  von  Fragen  mehr  allgemeiner  Bedeutung  wurde
der  Zusammenschluß  der  schwedischen  Kammern  zu  einem  Verbände ­
  mit  einem  ständigen  Zentralbureau  in  Stockholm  angeregt.
Zur  Prüfung  des  Vorschlags  wurde  von  der  Konferenz  eine  Kommission ­
  eingesetzt,  über  deren  Arbeitsergebnisse  noch  keine  Mitteilungen ­
  vorzuliegen  scheinen.
            
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