Full text : Die Handelskammern

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werden,  damit  sie  selbständig  Anstalten  gründen  und  verwalten
könnten,  die  dem  Handel  und  der  Industrie  dienen,  wie  Schulen,
Gewerbemuseen,  Ausstellungen  usw.

Schweden.

Nämnd  und
Handelskammer. ­


Die  N  ämnd
von
Stockholm.

Aufgaben.

Ausschüsse.

Die  Interessen  von  Handel,  Gewerbe  und  Schiffahrt  werden
in  den  größeren  Städten  Schwedens  von  einer  kommunalen  Kommission ­
  für  Handel  und  Schiffahrt,  der  sogenannten  „Handelsund ­
  Schiffahrtsnämnd“,  vertreten,  welcher  alle  amtlichen  Befugnisse ­
  zufallen,  die  anderswo  den  Handelskammern  übertragen
sind.  Daneben  bestehen  in  mehreren  Städten  freiwillige  Handelsvertretungen, ­
  meist  Kaufmannsvereinigungen  genannt,  welche
aus  ihrer  Mitte  in  einigen  Städten  „Handelskammern“  wählen.
Bei  diesen  Vereinigungen  ruht  der  Schwerpunkt  der  kaufmännischen ­
  Interessenvertretung  Schwedens.  Es  gibt  in  Schweden
32  Nämnden  und  17  Kaufmannsvereinigungen,  von  denen  die  zu
Gothenburg,  Malmö,  Boras  und  Lulea  Handelskammern  nach  dem
Muster  der  Stockholmer  gebildet  haben.
Die  Handels-  und  Schiffahrtsnämnd  von  Stockholm  besteht  seit
dem  Jahre  1867  und  erhielt  durch  die  erneute  königliche  Instruktion
vom  8.  Febr.  1901  ihre  heutige  Verfassung.  Sie  besteht  aus
zwölf  von  den  Stadtbevollmächtigten  (dem  Gemeindeparlament)
ausgewählten  Mitgliedern.  Sie  wählt  sich  alljährlich  ihren  Präsidenten, ­
  der  nach  eigenem  Ermessen  oder  auf  Antrag  von  zwei
Mitgliedern  Sitzungen  beruft;  diese  sind  in  der  Regel  beschlußfähig, ­
  sobald  die  Hälfte  der  Mitglieder  anwesend  ist.  Die  Geschäftsführung ­
  obliegt  dem  Vorsitzenden;  ihm  steht  ein  Sekretär  zur
Seite.  Die  zur  Besoldung  der  Beamten  und  sonstwie  notwendigen
Geldmittel  werden  durch  die  Stadt  Stockholm  bereitgestellt.
Die  Handels-  und  Schiffahrtsnämnd  zu  Stockholm  hat  Makler,
Notare  und  Schiffsklarierer  anzustellen,  bei  der  Ernennung  von
Dispacheuren  und  Hafenkapitänen  in  Stockholm  durch  Gutachten ­
  mitzuwirken  und  den  Behörden  Auskünfte  in  Fragen  betreffend ­
  Handel,  Schiffahrt  und  Gewerbe  ebenso  wie  über  Handelsgebräuche ­
  zu  erstatten.  Sie  hat  über  die  Ordnung  auf  der  Stockholmer ­
  Börse  zu  wachen  und  die  Zeit  und  den  Ort  der  Börsenversammlungen ­
  und  der  öffentlichen  Auktionen  zu  bestimmen.
Darüber  hinaus  ist  die  Nämnd  ferner  berechtigt,  den  Staats-  und
Kommunalbehörden  Vorschläge  und  Darstellungen  zu  machen  zur
Verbesserung  der  Häfen  und  Schiffahrtswege,  der  Handelsbesteuerung ­
  und  der  Ordnung  auf  den  Verkehrswegen  und  ist  überhaupt
angewiesen,  ihre  Aufmerksamkeit  auf  die  Mittel  zu  richten,  durch
w r elche  Handel,  Industrie  und  Schiffahrt  gefördert  werden  können.
Zur  Beaufsichtigung  der  Tätigkeit  der  Makler  erwählt  die
            
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