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Besprechung des Arbeitsberichtes über das Vorjahr und zur
Prüfung von Etats und Jahresrechnungen statt. Außerordent
liche Generalversammlungen werden nach Bedarf abgehalten; alle
wichtigeren Gutachten für die Regierung und alle wichtigen Unter
nehmungen der Kammer müssen vom Vorstand, von den Ab
teilungen und Komitees vorbereitet, aber von der General
versammlung der Kammermitglieder beschlossen werden.
Zur Vorbereitung und Bearbeitung aller die Generalversamm
lung beschäftigenden Fragen, zur Ausführung der Beschlüsse der
Generalversammlung, zur selbständigen Beschlußfassung über
die nicht überaus wichtigen Fragen und zur Erledigung der
laufenden Verwaltungsauf gaben erwählt jede Kammer einen Vor
stand. Dieser besteht aus einem Präsidenten, ein oder zwei Vize
präsidenten, einem Schatzmeister, einem Rechnungsführer, einem
Archivar-Bibliothekar, einem Generalsekretär und sechs Bei
sitzern. Die Vorstandsmitglieder sind unbesoldet; alljährlich wird
ein Drittel von ihnen neu gewählt. Der Präsident leitet im Vor
stand, wie in der Generalversammlung die Verhandlungen, unter
zeichnet die Korrespondenz, weist die Gelder an und verfügt
über die Beamten.
Bei jeder Kammer bilden die Angehörigen von Handel,
Industrie und Schiffahrt drei verschiedene Abteilungen. Alle in
das Interessengebiet einer Abteilung fallende Angelegenheiten
werden vor der Beschlußfassung der Generalversammlung der
Handelskammer von dem leitenden Ausschuß der Abteilung,
eventuell unter Hinzuziehung anderer Mitglieder der Kammer-
ahteilung, beraten.
Die Durchberatung und Vorbereitung der Fragen, welche
in das Interessengebiet mehrerer der drei Abteilungen fallen,
erfolgt in der Regel in einem der ständigen Komitees. Diese
bestehen aus je einem Vorstandsmitglied als Vorsitzenden und
drei Vertretern der drei Abteilungen. An solchen Komitees wurden
in Madrid im Jahre 1901 neun errichtet, das Schiedsgerichts
komitee, das Komitee für das Verkehrswesen, das Komitee für
den Export und das Handelsmuseum, das Unterrichtskomitee, das
Komitee für Handelsverträge, das Komitee für Genossenschafts
angelegenheiten, das Komitee für kaufmännische Organisation
und das kaufmännische Aufsiohts- und Auskunftskomitee. Bei
■den meisten der Komitees ist der Aufgabenkreis weiter, als es
nach ihren Bezeichnungen erscheint.
Portugal.
Portugal besaß seit 1894 in Lissabon einige Jahre lang eine
Handels- und Gewerbekammer. Schon lange vorher aber hatten
freiwillige Vertretungen der Handelsinteressen bestanden, die
Vorstand.
Abteilungen.
Ständige
Komitees.
Allgemeines.