Full text : Die Handelskammern

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Frühere
Handelskammer ­
  zu
Lissabon.

Tätigkeit.

Associa<?ao
Commercial
do  Lisboa.

Associagao
Commercial
do  Port;0.

Mitglieder.

Direktion.

Associagao  Commercial  von  Lissabon  und  von  Porto,  deren  erstere
im  Jahre  1864,  letztere  1870  für  ihre  erneuerten  Statuten  die
königliche  Genehmigung  erhielten.
Die  Handels-  und  Gewerhekammer  zu  Lissabon  wurde  auf
Grund  des  allgemeinen  Dekrets  vom  10.  Pebr.  1894,  betreffend
Errichtung  von  Handels-  und  Gewerbekammern,  begründet.  Sie
zerfiel  in  drei  Sektionen,  je  eine  für  'den  Großhandel  und  die
Schiffahrt,  für  die  Industrie  und  den  Kleinhandel.  Es  konnten
alle  Kaufleute,  Schiffer  und  Industrielle  aufgenommen  werden,
welche  zwei  Jahre  lang  Gewerbesteuer  bezahlt  hatten.  Der  Jahresbeitrag ­
  betrug  12  Milreis.  Alljährlich  fand  eine  Generalversammlung ­
  statt.
Die  Aufgabe  der  Handels-  und  Gewerbekammer  Lissabons
war  die  Vertretung  der  allgemeinen  Interessen  des  Handels,  der
Schiffahrt  und  der  Industrie,  sowie  die  Begründung,  Unterhaltung
und  Verwaltung  von  Anstalten  und  Einrichtungen,  welche  die
Förderung  des  Handels  bezwecken.  Die  Ausübung  der  meisten
Funktionen  der  Handelskammer  war  einem  von  der  Generalversammlung ­
  gewählten  Verwaltungsrat  übertragen.  Dieser  bestand
aus  zehn  Mitgliedern,  von  denen  alljährlich  ein  Drittel  auf  drei
Jahre  gewählt  wurde.  Präsident  und  Vizepräsident  wurden  alljährlich ­
  von  der  Regierung  ernannt;  sie  mußten  verschiedenen
Sektionen  entnommen  werden.
Vor  einigen  Jahren  ist  die  Handels-  und  Gewerbekammer  als
Vertretung  der  Handels-  und  Gewerheinteressen  wieder  durch  eine
freie  Vereinigung,  eine  Associagao  Commercial,  wie  sie  in  Porto
besteht,  ersetzt  worden.
Die  Associagao  Commercial  do  Porto,  welche  im  Jahre  1834
begründet  wurde,  beruht  noch  jetzt  auf  ihren  Statuten  vom
19.  Februar  1870.  Sie  ist  ein  zur  Vertretung  der  Handelsinteressen ­
  gegründeter  Verein  von  Kaufleuten  Portos  und  seiner
Umgebung.  Ihr  Sitz  ist  seit  1841  das  Börsengebäude  von  Porto.
Als  Mitglieder  können  Kaufleute,  Vertreter  von  Aktiengesellschaften, ­
  Makler  und  Handelsagenten  jeder  Nationalität
aufgenommen  werden,  deren  schriftliches  Aufnahmegesuch,  durch
die  Empfehlung  eines  Korporationsmitgliedes  unterstützt,  die
Genehmigung  der  Direktion  findet.  Die  Mitglieder  zahlen  einen
Jahresbeitrag  von  4,8  Milreis-.  In  gewissen  Fällen  können  sie
aus  der  Korporation  ausgeschlossen  werden.  Sie  haben  das  Recht,
die  Anstalten  und  Einrichtungen  der  Korporation,  insbesondere
das  Lesekabinett  zu  benutzen,  die  Generalversammlungen  zu  besuchen ­
  und  das  Wahlrecht  auszuüben.  Sie  sind  auch  berechtigt,
Personen,  welche  von  außerhalb  nach  Porto  kommen,  für  zwei
Monate  bei  der  Kammer  einzuführen.  Die  Korporation  besaß
am  31.  Dezember  1905  33  Ehrenmitglieder  und  521  ordentliche
Mitglieder.
Die  Rechte  der  Associa^ao  Commercial  werden  von  einer  all-
            
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