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liehe Pflicht erfüllt, dann kann die Frage, ob da und dort eine
Uebervorteilung der Arbeiter, der »Diener« der Gemeinwirtschaft,
im Vergleich mit der Ausnützung der Arbeiter anderer,
privater Arbeitsverhältnisse — denn nur ein solcher Vergleich
käme in Betracht -— platzgreift, nicht mehr jene besondere Wichtigkeit
haben; denn der grössere Nutzen, der der Gemeinwirtschaft,
also der Gesellschaft zugute kommt, verliert damit den Charakter
der Ausbeutung, die etwa auf der Basis der allgemeinen Arbeitsmarktverhältnisse
sonst möglich geworden wäre.
So spinnt sich diese eigentümliche Gedankenreihe von dem
Zeitalter der Griechen, wo sie in dem Gegensätze der liberalen
und der banausischen Tätigkeit zu erkennen ist 1 2 ), und durch die
Vermittlung der römischen Rechtsauffassung über die artes liberales,
insbesondere die Inhonestität der Einklagung des Entgeltes für
diese, bis in die modernsten Lebensfragen unseres Gesellschaftskörpers
herein und gewinnt hier unverkennbar gewichtigen Einfluss
auf die Organisation eines Teiles des wirtschaftlichen Lebens.
Die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses der Arbeiter im
Dienste eines Gemeinwirtschaftskörpers ist auch nichts anderes
als eine der Formen, in der diese Gedankenrichtung konkrete Gestalt
gewinnt, und so finden wir die Fäden der Bestrebungen wirtschaftlicher
Emanzipation einer Arbeiterklasse und die Fäden eines
uralten sittlichen Prinzipes, das sich in Rechtsgrundsätzen erhalten
hat, in einer und derselben Richtung zusammenlaufen. Deshalb
darf wohl auch vermutet werden, dass sich die Idee der Arbeiterstabilisierung
im weiteren Umfange gegen das starre Widerstreben
eines gewissen ökonomischen Liberalismus ebenso durchsetzen
wird, wie manches andere »freiwirtschaftliche« Prinzip allmählich
von dem sicheren Gang der Dinge in den Boden getreten wurde.
Auch die hemmenden Tendenzen der leitenden Verwaltungskreise
werden diesen Gang der Dinge nicht aufzuhalten vermögen. Gleichwohl
ist es notwendig, diese hemmenden Tendenzen auf ihre Fundamentierung
hin zu prüfen.
1) Steinbach, Die Moral als Schranke. S. 55 und 62.
2) So in m einer Lohnpolitik und Lohntheorie , insbes. S. 393 ff., ferner in
Buchbesprechungen ('Klien, Mombert) im Jahrb. f. Ges. u. Verw. XXVI u. XXVII.
und in meinem Aufsatze »Das sogenannte Arbeiterbeamtentum und die nächsten Ziele
in der Umgestaltung des staatlichen und kommunalen Arbeitslohnverhältnisses«, Jahrb.
f. Ges. u. V. XXVII. S. 1309.