Full text : Beiträge zur Lehre von den Lohnformen

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bis  zur  äussersten  Anspannung  aller  Kräfte,  ja  selbst  bis  zur  Aufopferung ­
  des  Lebens  reicht.  Nur  gegen  die  Erfüllung  dieser
Pflichten  werden  die  Ehren  des  Berufes  und  standesgemässer
Lebensunterhalt  gewährt«  a ).
Steinbach  weist  darauf  hin,  dass  namentlich  in  der  Organisation ­
  jener  Stände,  welchen  die  Ausübung  einer  wissenschaftlichen
Tätigkeit  obliegt,  berufliche  Elemente  in  grössere  m  Umfange  seit
jeher  vorfindlich  sind,  dass  diese  Erscheinung  aber  nichts  Zufälliges
enthalte,  sondern  der  historischen  Entwicklung  dieser  Stände  entspreche, ­
  dass  in  der  öffentlichen  Meinung  jederzeit  und  noch  heute
die  Ansicht  bestehe,  dass  die  Angehörigkeit  zu  einem  dieser
Stände  nicht  allein  den  Zweck  habe,  ihrem  Inhaber  zu  einem
mehr  oder  weniger  reichen  und  ehrenvollen  Einkommen  zu  verhelfen, ­
  sondern  dass  mit  dieser  Angehörigkeit  auch  schwerwiegende
Pflichten  der  Gesamtheit  gegenüber  verbunden  sind,  denen
der  einzelne  lediglich  aus  Erwerbsrücksichten  sich  nicht  ohne  weiteres ­
  entziehen  darf 1  2  3  * ).  Allein  die  heutige  Entwicklung  des  Staats-,
Landes-  und  Gemeindebeamtentums  zeige,  dass  von  Mitgliedern
solcher  Organisationen  in  sehr  vielen  Fällen  auch  Geschäfte  rein
wirtschaftlicher  Art,  und  zwar  häufig  ganz  ausschliesslich  besorgt
werden.  Das  gelte  insbesondere  von  staatlichen  und  kommunalen
Gewerbebetrieben,  mögen  dieselben  monopolisiert  sein  oder  nicht.
In  zahlreichen  Fällen,  namentlich  in  Betreff  der  sogenannten  »Diener« ­
  im  Gegensätze  zu  den  eigentlichen  Beamten  handle  es  sich
sogar  nur  um  die  Verrichtung  untergeordneter,  vielfach  ganz  manueller ­
  Dienste 8 ).  Ebenso  zeige  die  neuere  wirtschaftliche  Entwicklung ­
  viele  Fälle  rein  beruflicher  Organisierung  der  Arbeiter
grösserer  Unternehmungen.
Ein  charakteristisches  Merkmal  dieser  »beruflichen«  Qualifikation ­
  einer  Tätigkeit  soll  wohl  das  Zutreffen  des  Ulpian'sehen
Ausspruches  erkennen  lassen:  quaedam  enim  tametsi  honeste
  accipiantur,  inhoneste  tarnen  petuntur.
Das  kann  nun  aber  wohl,  wenn  man  das  »berufliche«  Arbeitsverhältnis ­
  in  dem  weiteren  Sinne  verstehen  will,  nur  cum  grano  salis
gelten.  Die  Schaffung  beruflicher  Organisationen  seitens  solcher  in
1)  Steinbach,  Erwerb  und  Beruf.  Wien  1896.  S.  24.  Auch  Philippovich  schliesst
sich  übrigens  diesem  Steinbach’schen  Gedankengang  an.
2)  Ebenda  S.  42  ff.
3)  Steinbach,  Die  Moral  als  Schranke  des  Rechtserwerbs  und  der  Rechtsausübung. ­
  Wien  1898,  S.  60.
            
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