Bureau ein Preis-Limito dem Meister vorgeschrieben, und er verhandelt
dann, in der Regel das Unternehmerinteresse vertretend,
mit dem Monteur der Gruppe darüber, zu welchem Preise die betreffende
Arbeit von der Gruppe durchgeführt bezw. übernommen
wird. Der Monteur oder Vorarbeiter vereinbart schliesslich den
Preis mit dem Meister, beispielsweise ioo Mark.
Kommt nun die betreffende Maschine in Arbeit, so läuft von
dem Augenblicke an die Lohnzahlung für die — nehmen wir an
— 5 Arbeiter der Gruppe auf Rechnung dieser Maschine. Die
Aufgabe beansprucht nun beispielsweise die Arbeitsleistung aller
5 Gruppenarbeiter (d. i. einschliesslich des Vorarbeiters) durch
zwei volle Tage und von 3 Arbeitern der Gruppe durch weitere
zwei Tage. Unter der Annahme, dass die Arbeiter der Gruppe
z. B. durchwegs mit 5 Mark »Akkordsatz« aufgenommen waren,
käme darnach für die Arbeit eine Lohnzahlung von (2X5x5)
+ (2 X 3 X 5) = 80 Mark in Rechnung; es bliebe also ein auf die
Gruppenangehörigen zu verteilender »Akkordrest« von 20 Mark.
Dieser Rest wird nicht sofort zur Verteilung gebracht; vielmehr
wird bei der Verteilung eine bestimmte Politik verfolgt.
Um dem Herabdrücken von Akkordvereinbarungen und schon
mehr oder minder fixeren Akkordsätzen (für öfter gleichmässigwiederkehrende
Aufträge) vorzubeugen, ist das Streben der Vorarbeiter
oder Monteure darauf gerichtet, eine Ausgleichung unter
den Akkordresten herbeizuführen, d. h. keine erheblichen Reste
von einzelnen Arbeiten als solche zur Verteilung zu beantragen.
Durch die Schwierigkeit der Arbeitseinschätzung seitens des Vorarbeiters
ergibt sich von selbst, dass mitunter für eine Arbeit ein
zu geringer Akkordpreis vereinbart wird. Es werden daher Akkordreste
von günstiger übernommenen Arbeiten benützt, um sie
zur Ergänzung der vollen Akkordsätze bei ungünstiger verlaufenden
Aufträgen zu verwenden. Dies wird dadurch möglich, dass die
Monteure dem Bureau darüber berichten lassen, auf Rechnung
welcher Arbeitsaufträge die Entlohnung der Gruppenangehörigen
zu buchen ist, und hierin einen gewissen Spielraum haben.
Die Akkordreste finden aber auch gegebenen Falls noch Verwendung,
wenn Arbeiter nach Zeit entlohnt werden. Der Fall
tritt aber allerdings nur selten ein. Der von vornherein vereinbarte
Zeitlohnsatz gilt in erster Linie für Perioden schwächeren
Geschäftsganges, in denen eben mehr Arbeitskräfte in Zeitlohn
beschäftigt werden, zum grossen Teil um von Entlassungen von