beitgeber auf den Arbeiter abgewälzt werden kann, wenn dieser
nach dem Leistungserfolg entlohnt wird. Aber auch für andere
Produktionszweige können solche Verhältnisse festgestellt werden.
Die Abhängigkeit der möglichen Schnelligkeit des Arbeitsverlaufes
von der Beschaffenheit des zu verarbeitenden Materials
spielt bekanntlich auch in der Textilindustrie , aber fast noch
mehr, was namentlich aus den Gewerbegerichtsentscheidungen
hervorgeht, in den Metallgewerben (insbesondere jeder Art Dreherei,
Hoblerei, Giesserei) eine wichtige Rolle. Die Gefahr des grösseren
Zeitaufwandes und damit natürlich der Steigerung der Produktionskosten
wird offenbar dadurch abgewälzt, dass der Zeitverlust nicht
mehr vom Unternehmer bezahlt wird.
Es muss dabei durchaus nicht an eine Art dolosen Verhaltens
des Arbeitgebers gedacht werden, also nicht, dass er etwa
mit Wissen minderwertige schwerer zu verarbeitende Materialien
dem Arbeiter überantwortet, sondern es genügt seine eigene Unsicherheit
in der Beurteilung des angeschafften Materiales hinsichtlich
der Leichtigkeit der Verarbeitung.
2. Aehnlich liegen die Dinge bezüglich der Abhängigkeit des
Arbeitserfolges von der Ausrüstung des Betriebes mit
Werkzeugen, Arbeitsmaschinen eventuell auch Krafteinrichtungen.
Es bedarf keiner langen Reflexionen, um den Weg
zu erkennen, auf dem der Arbeiter, der nach der Werkleistung
entlohnt wird, einen Nachteil in der Ausrüstung aufgeladen bekommt,
den nicht allein ökonomisch, sondern auch rechtlich der
Betriebsbesitzer zu tragen hätte. Es macht natürlich kaum einen
Unterschied, ob die Mangelhaftigkeit der zur Verfügung gestellten
Werkzeuge oder Maschinen darin besteht, dass diese nicht dem
jeweiligen Stande der Technik entsprechen, oder ob sie in der
qualitativen Beschaffenheit, endlich in völligem P'ehlen solcher Arbeitsmittel
liegt.
Kapitalersparung oder Kapitalschwäche, sie sind es, die innerhalb
des Gesamtprozesses der Herstellung des Produktes in der
Regel einen Mehraufwand an Arbeitslohn notwendig machen
und so im Konkurrenzkampf ein Defizit an Leistungsfähigkeit gegenüber
den Konkurrenten bewirken können. Deshalb gilt es,
den Mehraufwand an Arbeitslohn hintanzuhalten, und so kann und
wird wohl gar oft diese ganz natürliche Kompensation innerhalb des
Gesamtrechnungsprozesses der Kostenfeststellung für das Produkt
dadurch überflüssig, dass die Lohnbemessung von dem Arbeits-