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IV.
Reformtendenzen und spezielle Aufgaben der Lohnsicherung
beim Werklohnsystem.
Man möchte sich fast versucht fühlen, aus der eben hervorgehobenen
ökonomischen Belastung, die ganz speziell nur die
Werklöhner trifft, auf eine stärkere Differenzierung der Werklohnverhältnisse
gegenüber den Zeitlohnverhältnissen zu argumentieren.
Allein weitere Tatsachen, die im folgenden noch zu erörtern sind,
stünden dem entgegen, wenn nicht schon aus anderen Gründen
davon abgesehen werden müsste; ergibt sich doch schon aus den
Ausführungen des II. Abschnittes, dass dieses ökonomische Risiko
im positiven Recht noch keine Geltung erhalten hat.
Gegenüber dieser theoretisch noch wenig geklärten, aber
praktisch da und dort stets schwer empfundenen Tatsache der
Belastung der Werklöhner mit dieser Gefahr ökonomischer Schä
digung kann die vielfach ablehnende Haltung der Arbeiterschaft
gegen die Methode überhaupt nicht überraschend kommen. Wie
Bernhard neuestens nachgewiesen hat J ), ist es freilich nicht die
Beseitigung der Werklohnbemessung schlechthin, die von der Arbeiterschaft
gefordert wird, sondern nur Beseitigung derselben bei
gefährlichen Arbeiten. Weit bedeutungsvoller und allgemeiner ist
die Forderung einer »Regelung der Akkordarbeit«.
Die Bernhard’sehe. Arbeit kann das Verdienst für sich in
Anspruch nehmen, wichtige Schwächen der Werklohnbemessung
klargestellt zu haben, das sind vor allem Mängel in der Akkordberechnung
und solche der Akkordverteilung. Das Buch weist
auch auf ganz bestimmte Richtungen hin, in welchen die Reformarbeit
sich bewegen müsste. Aber nicht um die Aenderung der
i) A. a. O. S. 136 f.