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Berechnungsweise an und für sich kann es den Arbeitern
natürlich zu tun sein, sondern stets auch hier nur um eine Besserung
der Stellung des Werklöhners. Und da lässt sich denn
mit ziemlicher Sicherheit behaupten, dass auch die Schwäche der
Werklohnbemessung, die in dem auf den Arbeiter abgewälzten Risiko
liegt, durch die Berechnungsweise wesentlich gemindert werden
kann. Das Risiko kann z. B. zweifellos eine Verminderung dadurch
erfahren, dass von der Bestimmung der Akkord- oder Stücksätze
für ganze, grössere Arbeitskomplexe zur Feststellung von
Werklohnsätzen für einzelne Arbeitsphasen, Teilprozesse, aus denen
der ganze Arbeitskomplex zusammengesetzt ist, übergegangen wird.
Es muss also, was Bernhard auch andeutet J ), die Lohnbemessungseinheit
verkleinert werden. Stärkere Entwicklung der Lohnbemessung
nach Arbeitselementen 1 2 3 * * * * ) wird mindestens auch die
Gefahr unrichtiger Kalkulation, d. h. vor allem zu geringer Lohnsätze
verringern.
Auch die Regelung der »Akkordverteilung« kommt für eine
Minderung des Risikos in Betracht, denn bis zu einem gewissen
Grade wirkt beispielsweise der Uebergang vom Akkord zu spezialisierten
Stücklohnsätzen, der namentlich mit fortschreitender
Technik öfter zu beobachten ist, auch wie ein Zurückwälzen des
Risikos auf den Arbeitgeber; der Uebergang zum spezialisierten
Stücklohn bedingt gegenüber dem Akkord eben Spezialkalkulationen
über die betreffenden Arbeitsleistungen, die nach Stück entlohnt
werden sollen, während vorher (beim Akkord für einen umfassenderen
Arbeitskomplex) die Arbeitskosten eben einen grösseren,
dem fertigen Produkt nähergebrachten Produktionskomplex
betrafen 8 ). Anderseits ist aber auch die Möglichkeit gegeben,
dass mit dem Uebergang vom Stücklohn zu sog. gemeinschaftlichen
1) A. a. O. S. 147 f.
2) Das sind die einzelnen Handreichungen , die zur Fertigstellung einer Arbeit
erforderlich sind. Vgl. Bernhard a. a. O. S. 149.
3) Also wenn statt eii\es Gesamtlohnes für alle an einem Arbeitsstück Beschäftigten
nunmehr für alle einzelnen Arbeiten der Teilnehmer (Mpnteure, Schmiede, Metalldreher,
Hobler, Bohrer, Fraiser, event. Rohreinzieher, Schlosser u. a. m.), z. B.
für Dreherarbeit an Walzen, Rädern, Bolzen, Wellen u. s. f. die Einzelstücklöhne
festgesetzt' werden.
Waren die Arbeiter bishin in einem Akkordmeistersystem ohne Anteil am Akkordüberschuss
beteiligt, dann liegen die Dinge freilich anders, dann kommt es darauf an,
wie sie vorher entlohnt waren, ob nach Zeit oder zwar vom Meister, aber auch nach
Einzelstücken.