Full text : Beiträge zur Lehre von den Lohnformen

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Berechnungsweise  an  und  für  sich  kann  es  den  Arbeitern
natürlich  zu  tun  sein,  sondern  stets  auch  hier  nur  um  eine  Besserung ­
  der  Stellung  des  Werklöhners.  Und  da  lässt  sich  denn
mit  ziemlicher  Sicherheit  behaupten,  dass  auch  die  Schwäche  der
Werklohnbemessung,  die  in  dem  auf  den  Arbeiter  abgewälzten  Risiko ­
  liegt,  durch  die  Berechnungsweise  wesentlich  gemindert  werden ­
  kann.  Das  Risiko  kann  z.  B.  zweifellos  eine  Verminderung  dadurch ­
  erfahren,  dass  von  der  Bestimmung  der  Akkord-  oder  Stücksätze ­
  für  ganze,  grössere  Arbeitskomplexe  zur  Feststellung  von
Werklohnsätzen  für  einzelne  Arbeitsphasen,  Teilprozesse,  aus  denen
der  ganze  Arbeitskomplex  zusammengesetzt  ist,  übergegangen  wird.
Es  muss  also,  was  Bernhard  auch  andeutet J ),  die  Lohnbemessungseinheit ­
  verkleinert  werden.  Stärkere  Entwicklung  der  Lohnbemessung ­
  nach  Arbeitselementen  1  2  3  *  *  *  * )  wird  mindestens  auch  die
Gefahr  unrichtiger  Kalkulation,  d.  h.  vor  allem  zu  geringer  Lohnsätze ­
  verringern.
Auch  die  Regelung  der  »Akkordverteilung«  kommt  für  eine
Minderung  des  Risikos  in  Betracht,  denn  bis  zu  einem  gewissen
Grade  wirkt  beispielsweise  der  Uebergang  vom  Akkord  zu  spezialisierten ­
  Stücklohnsätzen,  der  namentlich  mit  fortschreitender
Technik  öfter  zu  beobachten  ist,  auch  wie  ein  Zurückwälzen  des
Risikos  auf  den  Arbeitgeber;  der  Uebergang  zum  spezialisierten
Stücklohn  bedingt  gegenüber  dem  Akkord  eben  Spezialkalkulationen ­
  über  die  betreffenden  Arbeitsleistungen,  die  nach  Stück  entlohnt ­
  werden  sollen,  während  vorher  (beim  Akkord  für  einen  umfassenderen ­
  Arbeitskomplex)  die  Arbeitskosten  eben  einen  grösseren, ­
  dem  fertigen  Produkt  nähergebrachten  Produktionskomplex
betrafen 8 ).  Anderseits  ist  aber  auch  die  Möglichkeit  gegeben,
dass  mit  dem  Uebergang  vom  Stücklohn  zu  sog.  gemeinschaftlichen

1)  A.  a.  O.  S.  147  f.
2)  Das  sind  die  einzelnen  Handreichungen  ,  die  zur  Fertigstellung  einer  Arbeit
erforderlich  sind.  Vgl.  Bernhard  a.  a.  O.  S.  149.
3)  Also  wenn  statt  eii\es  Gesamtlohnes  für  alle  an  einem  Arbeitsstück  Beschäftigten ­
  nunmehr  für  alle  einzelnen  Arbeiten  der  Teilnehmer  (Mpnteure,  Schmiede,  Metalldreher, ­
  Hobler,  Bohrer,  Fraiser,  event.  Rohreinzieher,  Schlosser  u.  a.  m.),  z.  B.
für  Dreherarbeit  an  Walzen,  Rädern,  Bolzen,  Wellen  u.  s.  f.  die  Einzelstücklöhne
festgesetzt'  werden.
Waren  die  Arbeiter  bishin  in  einem  Akkordmeistersystem  ohne  Anteil  am  Akkordüberschuss ­
  beteiligt,  dann  liegen  die  Dinge  freilich  anders,  dann  kommt  es  darauf  an,
wie  sie  vorher  entlohnt  waren,  ob  nach  Zeit  oder  zwar  vom  Meister,  aber  auch  nach
Einzelstücken.
            
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