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sind bei Zeitlöhnung vor allem im Falle einer stundenweisen Lohnbemessung
von Wert, wenn der Arbeiter sich ein gewisses Mindestmass
von Beschäftigung oder von Lohn für eine grössere
Zeiteinheit Zusagen lässt. Und parallel hat der Werklöhner ein
Interesse, und zwar noch viel regelmässiger, neben den Werklohnsätzen
einen Mindestbetrag an Lohneinkommen sich für eine Zeiteinheit
(Tag- oder Wochenverdienst) zu sichern. Derartige Nebenvereinbarungen
können selbstverständlich auch im Wege kollektiver
Vertragschliessung Zustandekommen 1 ). Aber dadurch wird
das Wesen und der Zweck dieser Lohn- oder, um deutlicher zu
sein, Verdienstminimierung nicht verändert und ist wohl
getrennt zu halten von denjenigen ausschliesslich im Wege von
kollektiven Vertragsschlüssen möglichen Minimallohnvereinbarungen,
die grundsätzlich und allgemein für irgend ein Geltungsgebiet (fachlich,
örtlich oder dergl.) Minimal lohnsätze schaffen; also Minimalsätze
für die Zeiteinheits- wie für die Werklöhne, als Grundlage
der Lohnbemessung 2 ).
Die Minimalverdienstvereinbarungen haben in der Werklohnbemessung
eine ganz besondere Wichtigkeit erlangt. Die Minimallohnvereinbarung
ist und bleibt dann, gleichviel ob auf individueller
oder kollektiver Vertragsschliessung fussend, immer Sicherung
gegen die Gefahren der verschiedenen Eventualitäten ökonomischen
Risikos, die mit der Werklohnbemessung vom Arbeiter
übernommen werden. Der Zweck der »absoluten« Minimallohnfestsetzung,
wie man die Normierung der Mindestlohn sätze auch
nennen könnte, ist Schutz der Arbeiter gegen die Konjunktur des
Arbeitsmarktes; dieser Zweck tritt hier bei den Werklohnnebenverabredungen
völlig zurück gegenüber dem Zwecke des Schutzes
gegen das Risiko.
Das Problem dieser Mindestverdienstvereinbarungen ist kein
leichtes. Es spielt die schwierige Frage herein, ob der zuzusichernde
Mindestverdienst der ortsübliche Zeitlohn für die be
treffende Arbeitskategorie sein darf. Es scheint aufs erste ganz
1) So ist, um ein klassisches Beispiel anzuführen, für den Fall der Nebenvereinbarung
zum Zeitlohn bei dem berühmten Dockerausstand in London die Verdienst-Minimierung
durch Verpflichtung zu täglich vierstündiger Beschäftigung bei 6 Pence
Stundenlohn vereinbart worden. (Webb-Bernstein, Geschichte des Trade-Unionismus
S- 343-)
2) Ich selbst habe diesen Unterschied zwischen Minimalverdienst und Minimallohnsatz
in meiner »Lohnpolitik und Lohntheorie« noch zu wenig herausgearbeitet