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V.
Ein Kompromiss zwischen Zeit- und Werklohnbemessung:
das Zeitlohnprämiensystem.
Ueber eine Reihe von besonderen Formen, unter denen Prämienaufschläge
auf Zeit- oder Stücklöhne vertragsmässig den Arbeitern
zugestanden werden, hat Bernstein im XVII. Jahrgang des
Braunschen Archivs 1 ) berichtet. Die Grundlage seines Referates
bildeten nur englische Arbeitsvertragsverhältnisse 2 ), die demjenigen,
der sich über englische Lohnverhältnisse im laufenden erhielt, schon
aus den Amtspublikationen und den Privatarbeiten von D. F. Schloss
grösstenteils bekannt waren 3 ).
Die verschiedenen an den angeführten Orten geschilderten
und besprochenen Prämienlohnsysteme verdanken, wie im vorstehenden
angedeutet, ihre Entstehung in der Hauptsache dem
Gegenüberstehen zweier Tendenzen : auf Seite der Arbeitgeber ist
es die unverkennbare Tendenz, eine im Zeitlohn beschäftigte Arbeiterschaft
durch ihr eigenes Interesse zu einer Steigerung ihrer
Produktivität zu veranlassen und dabei das Produktionsrisiko zu
vermindern, auf Seite der Arbeitnehmer schlechthin die so vielfach
zu Tage getretene Abneigung gegen den einfachen Stücklohn.
Das Problem, zwischen diesen beiden einander widerstreitenden
Kräften eine Resultierende zu finden, hat in den letzten Jahren
die Arbeitgeberschaft in zunehmendem Masse in Anspruch genommen
; und zwar neuestens auch deutsche Arbeitgeber.
Mehrere Varianten über ein und dasselbe Thema, mehrere
1) Einige Reformversuche im Lohnsystem, S. 309.
2) Vor allem nach dem »Report on Gainsharing« des Board of trade (labour department)
1895.
3) Ausser dem Note 2 erwähnten Report hat Schloss auch den Report on Profitsharing
redigiert; vgl. ausserdem sein im Text wiederholt angezogenes Werk: Methods
of industrial remuneration. 3. edit. 1898.