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Produkt vor sich geht, um so geringer wird der
Einheitssatz für das in der Produkteinheit substanziierte
Quantum dieser Potenzen. Je rascher
und geschickter der Arbeiter, um so niedriger der Preis für die Arbeit.
Konkret gesprochen an der Hand eines Beispieles:
Eingeräumte Grundzeit io Stunden, Stundenlohn 0,30 Mk.
Prämienausmass 50 Proz. des ersparten Lohnes. ■— Bei tatsächlicher
Arbeitszeit von 10 Stunden beträgt der Lohn für das verkörperte
Quantum Kraft, Intelligenz und Geschicklichkeit 3 Mk.,
bei tatsächlicher Arbeitszeit von 5 Stunden also bei wesentlich
intensiver eingesetzten Arbeitselementen beträgt der Lohn 2,25 Mk.
Es trifft also auch nicht zu, wie Webb und Bernstein annehmen,
dass hier für die gleiche Arbeitsleistung auch gleiche
Preise gezahlt werden, oder um mit Marx zu reden: »gleichviel
Arbeit in einer Form gegen gleichviel Arbeit in einer anderen
Form.«
Es liegt Bezahlung für das Verfügen über eine Arbeitskraft
vor. Massstab für die Bemessung des Entgeltes bildet die Zeit,
aber nicht die Dauer, während der das Verfügen eingeräumt
ist, nicht die Arbeitszeit an sich. Da sie keinen vollkommen gerechten
Anhaltspunkt für die Bemessung des Vertragsinhaltes, das
ist das Quantum Kraft, Geschicklichkeit und Intelligenz im Vergleich
mit einem anderen abgibt, so gilt es, die Intensität, auf die Zeitoder
die Produkteinheit projiziert, mit zu berücksichtigen. Bleibt
also die Grundlage der Entgeltbemessung die Dauer der Arbeitstätigkeit,
so kommt doch nicht diese allein, sondern auch die Intensität
mit in Rechnung dadurch, dass die Leistungsmengen in
der Zeiteinheit gemessen werden, und dass darnach der Preis für
die Zeiteinheit verschieden abgestuft wird. — Von dieser Seite
betrachtet ist eigentlich das Prämiensystem scheinbar überaus
rationell, aber jedenfalls ein Zeit-, kein Werklohnsystem.
Mit dem Werklohnsystem verglichen hat es eben den Vorteil
voraus, dass die Zahlung des Zeiteinheitslohnsatzes gesichert
ist. Andere Vorzüge aber, die angeblich auch mit dem Prämiensystem
auftreten, wie z. B. die Zusicherung, dass die Grundzeiten
(allowed times) nur geändert werden dürfen im Zusammenhang
mit einer Aenderung in der Arbeitsmethode, sind keine im Wesen
des Systems liegende Eigentümlichkeiten, sie sind beim einfachen
Werklohnsystem ebensowohl zu erreichen, es kommt dabei nur
auf die Kraft der Arbeiterschaft an.