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aber gerade um die Maschinenbauindustrie, in der der Unternehmer
angeblich gezwungen sein soll, vom Lohn des rascher
Arbeitenden einen Teil für die durch Steigerung der Produktion
stärker belasteten Betriebskosten zurückzubehalten.
Es ist zu seltsam, dass man vom einfachen Werklohnsystem
immer gerühmt hat, es sei ökonomisch so vorteilhaft, weil der b eschleunigte
Kapitalumsatz dank der rascheren Arbeit
für den Unternehmer eine wesentliche Verbilligung der Produktion
bedeute, also Steigerung der Produktivität, und dass man
nun davon kein Wort spricht oder schreibt! Uebrigens sei es
gestattet, ein Argument vom Standpunkt rein kaufmännischer Betrachtungsweise
speziell gegen das Herabsetzen der Werklohnsätze
geltend zu machen. Man braucht doch nur die Frage aufzuwerfen,
wie es denn mit dem Lohnaufwand steht, wenn die auf
eine bestimmte Arbeitsverrichtung so gut eingearbeitete Arbeitskraft
aus dem Betrieb ausscheidet und die Betriebsleitung gezwungen
ist, die Arbeit an Arbeiter zu übertragen, die bisher mit
der Arbeit nicht vertraut waren x ). Kann man von einem »Marktpreis«
der Arbeit reden, wenn ein Arbeitgeber für eine Arbeit
vielleicht 30—40 Proz. jenes Lohnes nur zahlen will, den er zahlen
müsste, wenn er neue, wenig eingearbeitete Kräfte auf dem
Arbeitsmarkte sich zu beschaffen hätte? — Gewiss nicht! Also
nicht einmal Marktpreis, wo der Arbeiter Monopolpreis fordern
könnte!
Selbst nicht vom individualwirtschaftlichen Standpunkt aus
ist also diese zunehmende Verkürzung des Lohnes zu Gunsten
der Unternehmer zu rechtfertigen. Um wie viel weniger vom
volkswirtschaftlichen, vom sozialökonomischen Standpunkt aus! In
dieser Hinsicht braucht man sich nur die Wirkungen des Systemes
klar zu machen:
1. Erhöhung des Arbeitseinkommens des einzelnen Arbeiters in
der Zeiteinheit, jedoch bei sinkendem Lohnanteil auf die Produkteinheit,
auf alle Fälle daher
2. Produktionsverbilligung mindestens wegen der Lohnaufwandverminderung,
wahrscheinlich aber auch im Hinblicke auf
grössere und raschere Kapitalausnutzung,
3. als mögliche Wirkung bezüglich des Produktionsumfanges entweder
:
1) Vgl. den Fall bei Beck, Gerechter Arbeitslohn. 1902. Dresden. S. 37.