82
konzentration *) gewissermassen als einen Geist, der stets verneint,
erscheinen lässt, insofern dieses Gesetz in seinen letzten
Konsequenzen einen Zustand herbeiführen muss, der eine Bereicherung
unmöglich macht.
Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses so zu gestalten,
dass die Uebervorteilung des Arbeiters einem ideellen Minimum
sich nähert, ist eines der wichtigsten Ziele jeder fortschrittlichen
Gesellschaftspolitik und speziell Lohnpolitik als eines Zweiges
dieser, die nicht radikalen oder utopischen Idealen folgt.
Es kann nun für die Ausgestaltung des ArbeitsVerhältnisses,
durch welches die Haushaltungen grösserer öffentlicher Gemeinwesen,
namentlich öffentlichrechtlicher Gebietskörperschaften
sich Arbeitskräfte dienstbar machen, nicht gleichgültig
sein, einen Weg zu finden, auf dem bereits auch nur der Schein
einer Uebervorteilung vermieden wird. Das ist freilich an und
für sich ein unklares, zum mindesten strittiges Problem, da die
Anschauungen darüber, wo die Uebervorteilung beginnt, von der
grundsätzlichen Stellung zum Wesen des Arbeitsverhältnisses abhängen
und deshalb stark auseinandergehen. Am wenigsten kann
natürlich Männern der Praxis, wie sie z. B. in Stadtverwaltungskörpern
sitzen, zugemutet werden, diese theoretischen Fragen
praktisch richtig zu lösen. Aber auch ganz abgesehen davon,
gilt es dabei zunächst, negativ vorzugehen. Und das ist in einer
Hinsicht naheliegend und leicht. Denn es muss von vornherein
auf alle Fälle sehr fraglich erscheinen, ob für diese Gemeinwesen
die privatrechtliche Begründung ihrer Arbeitsverhältnisse
in freier Konkurrenz mit allen privaten Unternehmern auf
dem Arbeitsmarkte angemessen ist.
Die endgültige Verneinung dieser fraglichen Angemessenheit
wurzelt freilich in der Hauptsache in dem vorhin aprioristisch
hingestellten Grundsatz, dass diese öffentlichen Gemeinwesen bei
ihren Arbeitsverhältnissen jede Uebervorteilung, soweit irgend
möglich, zu vermeiden haben. Worin tritt nun aber Uebervorteilung
am stärksten hervor ? Welche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses
bedürfen in erster Linie einer Aus- oder Umgestali)
Das Gesetz in dem Sinne aufgefasst, wie Worms es im gleichnamigen Werk
entwickelt hat (Jena 1901, Bd. I), also als Zusammenströmen stets wachsender Gütermassen
in den Händen der Reicheren zu Ungunsten der armen Individuen, analog in
den Händen der Monopolisten zuungunsten der Nicht-Monopolisten. Vgl. hiezu auch
Robert Meyer, Artikel Einkommen, Hdwb. d. St. 2. Aufl., S. 378.