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fang zu gewärtigen ist. Jeder Arbeitgeber, der insoweit in der
Lage ist, die Beschäftigung seiner Arbeiter auf grosse Zeiträume,
gegebenenfalls ohne Begrenzung, in der Weise zu sichern, dass die
Arbeiter ihre Lebensführung und überhaupt ihre ganze Wirtschaftsführung
mit Rücksicht auf diese Sicherheit ausgestalten könnten *),
hat genau genommen diese gesellschaftliche Pflicht; jeder solche
Arbeitgeber, der nicht in dieser Weise verfährt, kann vernünftigerweise
nur ein ökonomisches Interesse, eine grössere Vorteilhaftigkeit
der Unbeständigkeit des Arbeitsverhältnisses für sich
geltend machen. Ob diese ökonomische Argumentation unter
allen Umständen zutreffend ist, ob ein solcher Arbeitgeber gegebenenfalls
nicht auch besser daran wäre, gerade wenn er mit
einem verlässlichen Stamm langjähriger Arbeiter rechnen kann,
ist freilich auch mindestens arg hypothetisch. Wie dem aber
auch sei, es genügt, sich darüber klar zu sein, dass der Vorteil
des Arbeitgebers das Uebergewicht erlangt gegenüber dem dringenderen
Interesse der Arbeiter, einer gewissen Sicherheit in der Verwendung
ihrer Arbeitskraft teilhaftig zu werden 1 2 ).
Mag dies nun aber immerhin der einzelne private Unternehmer,
der mit schwankender Nachfrage, vielleicht auf dem
Weltmärkte zu kalkulieren hat, für seine Geschäftspraktiken in
Anspruch nehmen: der Gemeinwirtschaft, die überhaupt auf diesem
oder jenem Gebiete der Bedarfsdeckung nur funktioniert, damit
die Gesamtheit — und das sind zum grösseren Teil wirtschaftlich
Unselbständige, minder Leistungsfähige — eine Erleichterung
in ihrer Bedarfsdeckung erfahre, damit sie nicht zu Gunsten eines
wirtschaftlich Kräftigeren, eines privaten Unternehmers geschädigt
werde, der Gemeinwirtschaft steht die Ausnützung des Vorteiles,
1) Alle juristischen Personen kommen in diesem Sinne als Arbeitgeber in Betracht,
sofern sie nicht auf beschränkte Zeit geschaffen sind.
2) Unverkennbar ist , dass solche Zusicherungen dauernder Beschäftigung durchaus
nicht immer im Interesse des Arbeiters gelegen sind; der Arbeiter hat namentlich
in jungen Jahren das Bedürfnis und auch eine gewisse Verpflichtung seiner Zukunft
gegenüber, an verschiedenen Orten sich in seinem Arbeitsgebiete umzutun, und
ganz abgesehen vom Wandertrieb, vom Zug in die Fremde, kann und wird die Individualität
des Arbeiters allein schon die Unstetheit wenigstens geraume Zeit hindurch
ihm entschieden wünschenswerter erscheinen lassen. Gar mancher wird die
längste Zeit hindurch der gesicherten Verwendung in einem Betrieb so gut wie gar
keinen Wert beilegen. Darauf aber eine Argumentation gegen das Interesse an der
Kontinuität des Arbeitsverhältnisses konstruieren zu wollen , entbehrt natürlich jedes
inneren Haltes.