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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
bestimmtem Ausmaße ein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben
sind, und zwar auf Grund eines Rechtanspruches, der durch regelmäßige
Beitrags-(Prämien-)Zahlungen durch oder für den Arbeiter erworben
wird. Es ist ohne weiteres klar, daß eine solche Versicherung, wenn
sie durchführbar ist, das Problem am besten zu lösen vermag.
Die bisherigen praktischen Versuche zur Verwirklichung einer
Arbeitslosenversicherung sind nicht sehr zahlreich und haben sich
sämtlich nur in räumlich eng begrenzten Gebieten vollzogen. Zuerst
hat die Stadt Bern durch Beschluß vom 13. Januar 1893 eine Ver
sicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit errichtet, die am 1. April 1893
eröffnet und 1900 reorganisiert wurde. Die von der Gemeinde selbst
beschäftigten Arbeiter sind zum Beitritt verpflichtet. Im übrigen aber,
also in der Hauptsache, ist der Beitritt freiwillig. Beitrittsberechtigt
ist jeder Arbeiter schweizerischer Herkunft unter 60 Jahren, der sich
in Bern aufhält oder niederläßt. Der“ Monatsbeitrag war anfangs
40 Centimes, jetzt ist er 70 Centimes. Die Beitragsentrichtung erfolgt
durch Einkleben von Marken in ein Versicherungsbuch. Die Warte
zeit war anfangs 6 Monate und ist jetzt 8 Monate. Nach einer so
langen Mitgliedschaft erlangt der Versicherte nach Ablauf der ersten
8 Tage der Arbeitslosigkeit den Anspruch auf eine Zahlung von mindestens
1 V'2 Frs. (früher 1 Fr.) für Ledige und mindestens 2 Frs. (früher
1,50 Frs.) für Verheiratete täglich, aber längstens auf die Dauer von
2 Monaten im Winter. Die Zahlung wird abgelehnt, wenn das Mit
glied durch Faulheit, Liederlichkeit, Unverträglichkeit, Ungehor
sam usw. den Verlust der Arbeitsgelegenheit selbst verschuldet hat
oder durch Lohnstreitigkeiten oder Streiks arbeitslos geworden ist oder
eine angebotene Arbeit ohne genügenden Grund abgelehnt hat. Etwaige
Streitigkeiten darüber entscheidet als Schiedsrichter der Gerichtspräsident
von Bern. Die Verwaltung wird von einer Kommission geführt. Sie hat
7 Mitglieder; davon werden je 2 von den Beitrag leistenden Arbeitgebern
und von der Arbeiterunion in Bern und 3 vom Gemeinderat gewählt. Die
Beiträge der Arbeitgeber sind freiwillig und beliefen sich 1899/1900 auf
1484 Frs,. während die 585 Mitglieder 22115 Frs. Beiträge leisteten.
Die Mitglieder sind überwiegend ungelernte Arbeiter. Den jährlichen
Fehlbetrag deckte anfangs die Stadtgemeinde, wofür als Höchstbetrag
5000 Frs. vorgesehen waren. Später ist ein fester Jahresbeitrag der
Stadt von 5000 Frs. eingeführt worden, der dann auf 7000 Frs. erhöht
wurde und jetzt 12000 Frs. beträgt. Im Jahre 1895/96 hatte die
Kasse 333 Mitglieder; 226 meldeten sich als arbeitslos, wovon 7
Arbeit zugewiesen erhielten und 219 mit 9 684 Frs. unterstützt wurden
bei nur 1366 Frs. Beiträgen. Im nächsten Jahr war die Zahl der
Mitglieder 544; davon meldeten sich 325 als arbeitslos. Von den
Arbeitlosen erhielten 68 vor Ablauf von 8 Tagen Arbeit, 257 wurden