Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
bestimmtem Ausmaße ein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben 
sind, und zwar auf Grund eines Rechtanspruches, der durch regelmäßige 
Beitrags-(Prämien-)Zahlungen durch oder für den Arbeiter erworben 
wird. Es ist ohne weiteres klar, daß eine solche Versicherung, wenn 
sie durchführbar ist, das Problem am besten zu lösen vermag. 
Die bisherigen praktischen Versuche zur Verwirklichung einer 
Arbeitslosenversicherung sind nicht sehr zahlreich und haben sich 
sämtlich nur in räumlich eng begrenzten Gebieten vollzogen. Zuerst 
hat die Stadt Bern durch Beschluß vom 13. Januar 1893 eine Ver 
sicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit errichtet, die am 1. April 1893 
eröffnet und 1900 reorganisiert wurde. Die von der Gemeinde selbst 
beschäftigten Arbeiter sind zum Beitritt verpflichtet. Im übrigen aber, 
also in der Hauptsache, ist der Beitritt freiwillig. Beitrittsberechtigt 
ist jeder Arbeiter schweizerischer Herkunft unter 60 Jahren, der sich 
in Bern aufhält oder niederläßt. Der“ Monatsbeitrag war anfangs 
40 Centimes, jetzt ist er 70 Centimes. Die Beitragsentrichtung erfolgt 
durch Einkleben von Marken in ein Versicherungsbuch. Die Warte 
zeit war anfangs 6 Monate und ist jetzt 8 Monate. Nach einer so 
langen Mitgliedschaft erlangt der Versicherte nach Ablauf der ersten 
8 Tage der Arbeitslosigkeit den Anspruch auf eine Zahlung von mindestens 
1 V'2 Frs. (früher 1 Fr.) für Ledige und mindestens 2 Frs. (früher 
1,50 Frs.) für Verheiratete täglich, aber längstens auf die Dauer von 
2 Monaten im Winter. Die Zahlung wird abgelehnt, wenn das Mit 
glied durch Faulheit, Liederlichkeit, Unverträglichkeit, Ungehor 
sam usw. den Verlust der Arbeitsgelegenheit selbst verschuldet hat 
oder durch Lohnstreitigkeiten oder Streiks arbeitslos geworden ist oder 
eine angebotene Arbeit ohne genügenden Grund abgelehnt hat. Etwaige 
Streitigkeiten darüber entscheidet als Schiedsrichter der Gerichtspräsident 
von Bern. Die Verwaltung wird von einer Kommission geführt. Sie hat 
7 Mitglieder; davon werden je 2 von den Beitrag leistenden Arbeitgebern 
und von der Arbeiterunion in Bern und 3 vom Gemeinderat gewählt. Die 
Beiträge der Arbeitgeber sind freiwillig und beliefen sich 1899/1900 auf 
1484 Frs,. während die 585 Mitglieder 22115 Frs. Beiträge leisteten. 
Die Mitglieder sind überwiegend ungelernte Arbeiter. Den jährlichen 
Fehlbetrag deckte anfangs die Stadtgemeinde, wofür als Höchstbetrag 
5000 Frs. vorgesehen waren. Später ist ein fester Jahresbeitrag der 
Stadt von 5000 Frs. eingeführt worden, der dann auf 7000 Frs. erhöht 
wurde und jetzt 12000 Frs. beträgt. Im Jahre 1895/96 hatte die 
Kasse 333 Mitglieder; 226 meldeten sich als arbeitslos, wovon 7 
Arbeit zugewiesen erhielten und 219 mit 9 684 Frs. unterstützt wurden 
bei nur 1366 Frs. Beiträgen. Im nächsten Jahr war die Zahl der 
Mitglieder 544; davon meldeten sich 325 als arbeitslos. Von den 
Arbeitlosen erhielten 68 vor Ablauf von 8 Tagen Arbeit, 257 wurden
	        
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