Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
Gegensätze sich auf tun, bedarf es ihrer Milderung, um das Ganze vor 
Schaden zu bewahren. Wenn deshalb die Sozialpolitik in der dem 
Gesamtinteresse dienlichen Weise auf die Verhältnisse der Gesellschafts 
klassen einwirken will, so muß sie zu einer Abschwächung der Klassen 
unterschiede führen. Sie muß vor allem die wirtschaftliche Lage der 
einzelnen Klassen und ihren Anteil an den Kulturerrungenschaften 
einander nähern, ohne sie deshalb in eine dem Fortschritt schädliche 
unbedingte Gleichheit der äußeren Lebensverhältnisse hinüber zu führen. 
Die Abschwächung der Klassenunterschiede läßt sich von zwei Seiten 
her erreichen: durch eine Herabdrückung der wirtschaftlichen Lage 
der besser gestellten Volksschichten oder durch eine Hebung der Lebens 
verhältnisse der schwächeren und schlechter gestellten Klassen. In 
jedem dieser Fälle vermindert sich der Abstand zwischen beiden Gruppen. 
Aber die Wirkung für das Volksganze ist durchaus nicht gleich. Das 
Herabdrücken der besser gestellten ohne die gleichzeitige Hebung der 
schwächeren, wirtschaftlich bedrängteren Schichten mindert den Wohl 
stand und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im ganzen. Es ist 
klar, daß nur der zweite Weg für die Sozialpolitik in Betracht kommen 
kann. Sie erreicht ihr Ziel am sichersten durch Steigerung der Wohl 
fahrt der schwächeren Volksklassen. 
Das Arbeitsgebiet der Sozialpolitik im weiteren Sinne ist sehr 
ausgedehnt. Die Gesellschaftsklassen stufen sich nach ihren wirt 
schaftlichen Verhältnissen so mannigfaltig ab, daß es kaum eine Klasse 
gibt, die nicht einer andern gegenüber in bestimmten Beziehungen als 
die schwächere erscheint. Es ist üblich geworden und innerlich wohl 
begründet, aus diesem weiten Gebiet die Sozialpolitik im engeren 
Sinne auszuscheiden. Sie erscheint als Wohlfahrtspolitik zugunsten 
der Klassen, die ihre Arbeitskraft im Dienste anderer in unselbständigen 
und abhängigen Berufsstellungen verwerten müssen. Die Hauptgruppe, 
die hier in Betracht kommt, ist die Lohnarbeiterklasse, insbesondere 
die gewerbliche Lohnarbeiterklasse. Sie stellt wegen ihres großen 
Umfanges und wegen der hohen Bedeutung, die den Lebensverhältnissen 
eines so beträchtlichen Bruchteiles des Volkes für das Gesamtinteresse 
zukommt, die Sozialpolitik vor besonders schwierige und verantwortungs 
volle Aufgaben. Die auf die gewerblichen Arbeiter bezügliche Arbeiter 
wohlfahrtspolitik ist deshalb der wichtigste Zweig der Sozialpolitik im 
engeren und für diese Darstellung maßgebenden Sinne. Aber sie erschöpft 
den Arbeitskreis der Sozialpolitik nicht. Auch die landwirtschaftlichen 
Lohnarbeiter, die kaufmännischen und sonstigen Angestellten des Privat 
dienstes, die unteren Beamtenschichten, die Dienstboten usw. sind ent 
weder in vollem Umfange oder doch zu einem wesentlichen Teile von der 
Sozialpolitik zu erfassen. Dagegen fallen die Verhältnisse des selb 
ständigen Mittelstandes nicht in den Arbeitsbereich der Sozialpolitik im
	        
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