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I. Teil. Allgemeines.
Gegensätze sich auf tun, bedarf es ihrer Milderung, um das Ganze vor
Schaden zu bewahren. Wenn deshalb die Sozialpolitik in der dem
Gesamtinteresse dienlichen Weise auf die Verhältnisse der Gesellschafts
klassen einwirken will, so muß sie zu einer Abschwächung der Klassen
unterschiede führen. Sie muß vor allem die wirtschaftliche Lage der
einzelnen Klassen und ihren Anteil an den Kulturerrungenschaften
einander nähern, ohne sie deshalb in eine dem Fortschritt schädliche
unbedingte Gleichheit der äußeren Lebensverhältnisse hinüber zu führen.
Die Abschwächung der Klassenunterschiede läßt sich von zwei Seiten
her erreichen: durch eine Herabdrückung der wirtschaftlichen Lage
der besser gestellten Volksschichten oder durch eine Hebung der Lebens
verhältnisse der schwächeren und schlechter gestellten Klassen. In
jedem dieser Fälle vermindert sich der Abstand zwischen beiden Gruppen.
Aber die Wirkung für das Volksganze ist durchaus nicht gleich. Das
Herabdrücken der besser gestellten ohne die gleichzeitige Hebung der
schwächeren, wirtschaftlich bedrängteren Schichten mindert den Wohl
stand und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im ganzen. Es ist
klar, daß nur der zweite Weg für die Sozialpolitik in Betracht kommen
kann. Sie erreicht ihr Ziel am sichersten durch Steigerung der Wohl
fahrt der schwächeren Volksklassen.
Das Arbeitsgebiet der Sozialpolitik im weiteren Sinne ist sehr
ausgedehnt. Die Gesellschaftsklassen stufen sich nach ihren wirt
schaftlichen Verhältnissen so mannigfaltig ab, daß es kaum eine Klasse
gibt, die nicht einer andern gegenüber in bestimmten Beziehungen als
die schwächere erscheint. Es ist üblich geworden und innerlich wohl
begründet, aus diesem weiten Gebiet die Sozialpolitik im engeren
Sinne auszuscheiden. Sie erscheint als Wohlfahrtspolitik zugunsten
der Klassen, die ihre Arbeitskraft im Dienste anderer in unselbständigen
und abhängigen Berufsstellungen verwerten müssen. Die Hauptgruppe,
die hier in Betracht kommt, ist die Lohnarbeiterklasse, insbesondere
die gewerbliche Lohnarbeiterklasse. Sie stellt wegen ihres großen
Umfanges und wegen der hohen Bedeutung, die den Lebensverhältnissen
eines so beträchtlichen Bruchteiles des Volkes für das Gesamtinteresse
zukommt, die Sozialpolitik vor besonders schwierige und verantwortungs
volle Aufgaben. Die auf die gewerblichen Arbeiter bezügliche Arbeiter
wohlfahrtspolitik ist deshalb der wichtigste Zweig der Sozialpolitik im
engeren und für diese Darstellung maßgebenden Sinne. Aber sie erschöpft
den Arbeitskreis der Sozialpolitik nicht. Auch die landwirtschaftlichen
Lohnarbeiter, die kaufmännischen und sonstigen Angestellten des Privat
dienstes, die unteren Beamtenschichten, die Dienstboten usw. sind ent
weder in vollem Umfange oder doch zu einem wesentlichen Teile von der
Sozialpolitik zu erfassen. Dagegen fallen die Verhältnisse des selb
ständigen Mittelstandes nicht in den Arbeitsbereich der Sozialpolitik im