Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

7. Kapitel. Errichtung und Grundlage des Arbeitsverhältnisses. 
155 
schweizerischen Handelsamtsblatte bedürfen. Außerdem sollte örtlicher 
und zeitlicher Geltungsbereich im Vertrage festgesetzt sein. Der Ver 
trag sollte entweder in die Arbeitsordnungen der beteiligten Betriebe 
aufgenommen oder den Arbeitern besonders durch Aushang bekannt 
gegeben werden. Die Verfasser des Entwurfs wollten die Gruppen 
arbeitsverträge auf längstens 5 Jahre geschlossen sehen und bezeich- 
neten sie als verpflichtend für die Vertragsparteien, für die Unter 
nehmer und Arbeiter, die den beteiligten Verbänden zur Zeit des 
Abschlusses angehören — falls sie nicht binnen 14 Tagen nach der Ver 
öffentlichung des Vertrags schriftlich den Vertrag ablehnen und aus 
treten — oder ihnen später beitreten, ferner für die Verbände, die 
von den beteiligten Unternehmern abgeschlossen werden, und für die 
jenigen'Unternehmer, die diesen Verbänden nicht angehören, deren 
Arbeitsstätten aber innerhalb des vertraglich festgestellten örtlichen 
Geltungsbereiches liegen, falls sie nicht binnen 14 Tagen nach der Ver 
öffentlichung oder nach der späteren Einstellung von Arbeitern, auf 
deren Verhältnisse sich der Gruppen vertrag bezieht, dessen Ablehnung 
den Vertretern beider Vertragsparteien schriftlich mitteilen. Die 
sonstigen Einzelheiten können übergangen, werden. 
Ob ein Bedürfnis nach gesetzlichen Sonderbestimmungen über die 
Gruppenarbeitsverträge anzuerkennen ist, wird vielfach bezweifelt aus 
folgenden Erwägungen: Die Verträge haben sich entwickelt und ver 
allgemeinert ohne solche Bestimmungen, und es ist anzunehmen, daß 
sich da, wo ein Bedürfnis danach von den Beteiligten empfunden wird, 
auch weiterhin die Anwendung dieser "V ertragsform von selbst ergeben 
wird. Überdies bietet eine solche Regelung, wie schon das oben über 
den SüLZER-LoTMAESchen Vorschlag Mitgeteilte erkennen läßt, nicht 
geringe Schwierigkeiten, bei deren Lösung leicht verhängnisvolle Fehler 
gemacht werden können. In dieser Beziehung ist zunächst um 
nur das Wichtigste anzuführen - die Frage von Bedeutung, ob die 
außerhalb der vertragschließenden Verbände Stehenden durch den Grup 
penvertrag zur Annahme seiner Grundsätze genötigt werden können. 
An sich muß ein derartiger Zwang als unberechtigt angesehen werden. 
Wenn dem Arbeitgeber in bezug auf den Inhalt seiner Einzelarbeits 
verträge Vorschriften gemacht werden sollen, so muß das durch Ge 
setz geschehen Eine Koalition von Arbeitern oder Arbeitgebern, mit 
der er nichts zu tun hat, kann nicht das Recht haben, ihm verbind 
liche Normen aufzuerlegen.' Es ist zuzugeben, daß dadurch der Erfolg 
des Gruppenvertrages geschmälert werden kann. Aber zu einem Zwang 
auch in der von Sulzee und Lotmak vorgeschlagenen Form kann da 
raus keine Berechtigung hergeleitet werden. Weiter ist die Be 
grenzung der Gültigkeitsdauer des Vertrages die Quelle ernster Schwierig 
keiten. Diese Begrenzung dient einmal dazu, den Gruppenvertrag
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.