Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 5 
nur einen bedingten Wert. Gewisse großzügige Grundsätze kann die 
Theorie aufstellen; aber für die überaus große und mannigfaltige 
Fülle von Einzel- und — wenn man will — auch von Kleinarbeit, 
die zur Besserung der sozialen Zustände erforderlich ist, vermag sie 
nur in beschränktem Umfange als Pfadfinder zu wirken. Ihr Wert 
für das praktische Vorgehen liegt auf einem ganz anderen Gebiete. 
Sie sammelt, sichtet, ordnet die in Frage kommenden Erscheinungen, 
sie sucht aus der verwirrenden Fülle von Einzeltatsachen das Gleich 
artige zusammenzufassen und so den Überblick zu erleichtern, sie be 
müht sich, die Gründe klarzulegen, aus denen sich die günstigen oder 
ungünstigen Erfolge bestimmter Maßnahmen erklären lassen, sie ist 
bestrebt, den wirklichen Umfang der zu bekämpfenden Mißstände fest 
zustellen, sie deckt die Stellen auf, an denen sich Übel zeigen, und sie 
führt dabei das, was den Praktikern nur als Einzelerscheinung ent 
gegentritt, auf den Zusammenhang mit dem Volksganzen zurück. Eine 
solche wissenschaftliche Verarbeitung des Materials ist für die praktische 
Politik als auf klär ende und den erforderlichen Überblick schaffende 
Tätigkeit so wertvoll, daß dadurch die geringere Bedeutung ihrer 
wegeweisenden Leistungsfähigkeit reichlich ausgeglichen wird. Es ist 
unfruchtbar und zwecklos und dem Ansehen der Wissenschaft ab 
träglich, wenn sie die ihrem Wesen entspringende Grenze ihrer Lei 
stungsfähigkeit nicht innezuhalten vermag. 
§ 3. Aufgaben der Sozialpolitik. Die oberste Aufgabe der Sozial 
politik ist die gleiche, die überhaupt der Politik gestellt ist, d. h. 
die Förderung des Gesamtwohles. Sie will diesem Ziele dienen durch 
Hebung der breiten Masse derjenigen, welche in unselbständigen und 
abhängigen Stellungen, insbesondere als Lohnarbeiter, ihre Arbeits 
kraft im Dienste anderer verwenden und mangels anderer Erwerbs 
möglichkeiten verwerten müssen. Die Hebung dieser Klasse hat sich nicht 
auf ihre wirtschaftliche Lage zu beschränken. Aber die Besserung 
der wirtschaftlichen Lage steht deshalb im Vordergründe, weil sie für 
alle übrigen Lebensäußerungen der schwächeren Volksschichten, um 
die es sich nach dem Gesagten handelt, eine der wichtigsten Grund 
lagen ist. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter 
klasse und der ihr nahestehenden Volksschichten erschöpft sich 
keineswegs in der Lohnfrage, so bedeutsam diese auch wegen der 
Grenzen ist, die sie der materiellen Lebensführung zieht. Auch das 
ganze Gebiet der sonstigen Arbeitsbedingungen, denen sich der Ar 
beitende zu unterwerfen hat, die Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeits 
verhältnis ergeben, die Art und Weise, gesetzliche Regelung und 
vertragsmäßige Vereinbarung der Lösung des Arbeitsverhältnisses, die 
Beeinflussung der Arbeitsbedingungen mit Hilfe des dauernden oder 
gelegentlichen Zusammenschlusses der gleich interessierten Kreise ge-
	        
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