1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 5
nur einen bedingten Wert. Gewisse großzügige Grundsätze kann die
Theorie aufstellen; aber für die überaus große und mannigfaltige
Fülle von Einzel- und — wenn man will — auch von Kleinarbeit,
die zur Besserung der sozialen Zustände erforderlich ist, vermag sie
nur in beschränktem Umfange als Pfadfinder zu wirken. Ihr Wert
für das praktische Vorgehen liegt auf einem ganz anderen Gebiete.
Sie sammelt, sichtet, ordnet die in Frage kommenden Erscheinungen,
sie sucht aus der verwirrenden Fülle von Einzeltatsachen das Gleich
artige zusammenzufassen und so den Überblick zu erleichtern, sie be
müht sich, die Gründe klarzulegen, aus denen sich die günstigen oder
ungünstigen Erfolge bestimmter Maßnahmen erklären lassen, sie ist
bestrebt, den wirklichen Umfang der zu bekämpfenden Mißstände fest
zustellen, sie deckt die Stellen auf, an denen sich Übel zeigen, und sie
führt dabei das, was den Praktikern nur als Einzelerscheinung ent
gegentritt, auf den Zusammenhang mit dem Volksganzen zurück. Eine
solche wissenschaftliche Verarbeitung des Materials ist für die praktische
Politik als auf klär ende und den erforderlichen Überblick schaffende
Tätigkeit so wertvoll, daß dadurch die geringere Bedeutung ihrer
wegeweisenden Leistungsfähigkeit reichlich ausgeglichen wird. Es ist
unfruchtbar und zwecklos und dem Ansehen der Wissenschaft ab
träglich, wenn sie die ihrem Wesen entspringende Grenze ihrer Lei
stungsfähigkeit nicht innezuhalten vermag.
§ 3. Aufgaben der Sozialpolitik. Die oberste Aufgabe der Sozial
politik ist die gleiche, die überhaupt der Politik gestellt ist, d. h.
die Förderung des Gesamtwohles. Sie will diesem Ziele dienen durch
Hebung der breiten Masse derjenigen, welche in unselbständigen und
abhängigen Stellungen, insbesondere als Lohnarbeiter, ihre Arbeits
kraft im Dienste anderer verwenden und mangels anderer Erwerbs
möglichkeiten verwerten müssen. Die Hebung dieser Klasse hat sich nicht
auf ihre wirtschaftliche Lage zu beschränken. Aber die Besserung
der wirtschaftlichen Lage steht deshalb im Vordergründe, weil sie für
alle übrigen Lebensäußerungen der schwächeren Volksschichten, um
die es sich nach dem Gesagten handelt, eine der wichtigsten Grund
lagen ist. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter
klasse und der ihr nahestehenden Volksschichten erschöpft sich
keineswegs in der Lohnfrage, so bedeutsam diese auch wegen der
Grenzen ist, die sie der materiellen Lebensführung zieht. Auch das
ganze Gebiet der sonstigen Arbeitsbedingungen, denen sich der Ar
beitende zu unterwerfen hat, die Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeits
verhältnis ergeben, die Art und Weise, gesetzliche Regelung und
vertragsmäßige Vereinbarung der Lösung des Arbeitsverhältnisses, die
Beeinflussung der Arbeitsbedingungen mit Hilfe des dauernden oder
gelegentlichen Zusammenschlusses der gleich interessierten Kreise ge-