Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
zugewiesen, in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen Gutes und Vor 
bildliches zu leisten. Die in dieser Beziehung gehegten Erwartungen 
zu erfüllen, ist für die öffentliche Gewalt keineswegs leicht. Denn 
von verschiedenen Seiten her kommen Hindernisse. Die öffentliche 
Gewalt hat zunächst auch die Pflicht, vorsorglich und sparsam mit 
den Mitteln umzugehen, die sie aus den Steuern der Bürger gewinnt. 
Es ist klar, daß dieser Gesichtspunkt ihr bei der Steigerung der Löhne 
ihrer eigenen Arbeiter gewisse Schranken zieht. Da die in den Privat 
betrieben beschäftigten Arbeiter selbst zu den Steuerzahlern gehören, 
so kann bei diesen das Gefühl entstehen, daß mit Hilfe ihrer Steuern 
einem Teil der Arbeiter eine besonders günstige Lage geschaffen wird. 
Überdies veranlaßt ein wesentliches Hinausgehen der städtischen und 
staatlichen Löhne über die im Privatbetriebe üblichen leicht einen über 
mäßigen Andrang zu den öffentlichen Betrieben, dem dann unter Um 
ständen eine gewisse Entblößung der Privatbetriebe von Arbeitskräften 
gegenübersteht. Handelt es sich bei den öffentlichen Betrieben um 
Tätigkeitszweige, die im Wettbewerb mit Privaten durchgeführt werden, 
so kommt noch ein anderer Gesichtspunkt hinzu. Die öffentliche Gewalt 
muß bei solchen Betrieben höhere Produktionskosten als in den kon 
kurrierenden Privatunternehmungen zu vermeiden suchen, weil sie 
sonst von vornherein die Aussichten auf Erfolg verringert, und das 
darf sie schon deshalb nicht tun, weil sie durch unzulängliche Ren 
tabilität ihrer Betriebe die Steuerzahler belastet. Anders ist es na 
türlich bei denjenigen öffentlichen Betrieben, bei denen der Zweck der 
Einnahmegewinnung vor anderen Erwägungen zurücktreten muß. 
Hiernach werden vorbildliche Leistungen der öffentlichen Betriebe 
inbezug auf die absolute Lohnhöhe nur in begrenztem Umfange möglich 
sein. Daß sie dabei aber günstig auf die Privatbetriebe zurückwirken 
können, ist mehrfach durch die Erfahrungen bestätigt worden. Ein 
weiterer Spielraum ist dem vorbildlichen Vorgehen der öffentlichen 
Betriebe in bezug auf die Abwehr übermäßigen Sinkens der Löhne ge 
gönnt; in ungünstigen Zeiten kann das den Arbeitern auch der Privat 
industrie einen gewissen Halt gegen eine empfindliche Verschlechterung 
ihrer wirtschaftlichen Lage bieten. Weiterhin ist den öffentlichen Be 
trieben eine vorbildliche Haltung in bezug auf Einzelheiten der Lohn 
abmachungen durchaus möglich. Sie können z. B. ein regelmäßiges 
Aufsteigen des Arbeiters hinsichtlich seines Lohneinkommens, eine Be 
rücksichtigung der größeren Bedürfnisse der Arbeiter mit unerwach 
senen Kindern u. dgl. durchführen und damit der Privatindustrie 
Anregungen geben usw. In der Tat ist gerade in der neuesten Zeit 
manches Beachtenswerte in dieser Beziehung geschehen. Mehrfach 
haben öffentliche Verwaltungen für ihre eigenen Arbeiter Mindestlühne 
aufgestellt. In England z. B. haben Regierungsämter den durclischnitt-
	        
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