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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
außer den anfangs beteiligten Industriezweigen für Keramische Industrie,
für Obstkonservenherstellung, für Goldarbeiter, für Ziegel werke, für
Luxusbäckereien, für Fleischer, für Buchdrucker, für Buchbinder usw.
festgesetzt. Die Novelle von 1900 sollte Mitte 1902 außer Kraft treten,
ist aber durch Gesetz vom Dezember 1902 bis Oktober 1903 verlängert
worden, um eine Umgestaltung vornehmen zu können. Eine solche
Umgestaltung wird dadurch nahegelegt, daß die Tätigkeit der Lohn
ämter nicht immer einwandfrei gewesen ist, und daß die Absichten des
Gesetzes nicht völlig erfüllt werden konnten. Ein amtlicher Bericht
einer 1900 vom Gouverneur von Victoria eingesetzten Kommission kann
zwar feststellen, daß das Sweatingsystem beseitigt und eine Lohn
steigerung für die früher dadurch besonders geschädigten Arbeiter
gruppen erzielt worden ist; aber er muß auch zugeben, daß für Arbeiter,
die wegen ihrer geringeren Leistungsfähigkeit eine dem Mindestlohn
entsprechende Arbeit nicht vollbringen können, keine Besserung erzielt
ist. Solche Leute fanden vielfach keine Arbeit, oder sie mußten, wenn
sie zur Arbeit angenommen wurden, zwar bescheinigen, daß sie den
Mindestlohn erhalten hätten, tatsächlich aber sich einen geringeren Lohn
gefallen lassen. In der Möbeltischlerei haben die Arbeitgeber vielfach
sehr billige chinesische Arbeitskräfte herangezogen, und die Betriebe,
die nicht ebenso vorgingen, haben an Konkurrenzfähigkeit verloren.
Auf den Export haben die Mindestlöhne bisher einen nachweisbaren
schädlichen Einfluß nicht gehabt.
Im ganzen sind die gesetzlichen Maßnahmen wegen der Mindest
löhne in Victoria keineswegs als der Ausdruck „einer vorgeschrittenen
Fabrikgesetzgebung“ — wie man sie schon bald nach ihrem Erlaß
von einzelnen Seiten bezeichnet hat — und deshalb auch nicht als
nachahmenswertes Vorbild für die alten Kulturstaaten zu betrachten.
Victoria ist als Industrieland nicht anzusprechen. Der Umstand, daß
sein Export an gewerblichen Erzeugnissen bisher durch den weitgehen
den Eingriff in die Bestimmung der Lohnhöhe noch nicht nachweisbar
beeinträchtigt ist, beweist für gewerblich hoch entwickelte Staaten
nichts. Daß solche Eingriffe möglich und nötig waren, beruht darauf,
daß es sich um ein Land handelt, das als junges Kulturland mit einer
künstlich aufgepropften Kultur vielfach noch nicht so gefestete Verhält
nisse und Gewohnheiten aufweist, wie die alten, durch lange und orga
nische Entwicklung auf ihren heutigen Stand gelangten Kulturstaaten
Europas. In Victoria haben überdies ganz bestimmte Anlässe zu den
besprochenen Eingriffen Vorgelegen, nämlich die starke Konkurrenz
billiger chinesischer Arbeitskräfte, die den meisten Arbeitern die Löhne
immer tiefer herunterdrückten, und die durch diese Konkurrenz er
leichterte Ausbeutung der hausindustriellen Arbeiter (Sweatingsystem),
wie sie in gleich starkem Verhältnis in den europäischen Staaten nicht