Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
außer den anfangs beteiligten Industriezweigen für Keramische Industrie, 
für Obstkonservenherstellung, für Goldarbeiter, für Ziegel werke, für 
Luxusbäckereien, für Fleischer, für Buchdrucker, für Buchbinder usw. 
festgesetzt. Die Novelle von 1900 sollte Mitte 1902 außer Kraft treten, 
ist aber durch Gesetz vom Dezember 1902 bis Oktober 1903 verlängert 
worden, um eine Umgestaltung vornehmen zu können. Eine solche 
Umgestaltung wird dadurch nahegelegt, daß die Tätigkeit der Lohn 
ämter nicht immer einwandfrei gewesen ist, und daß die Absichten des 
Gesetzes nicht völlig erfüllt werden konnten. Ein amtlicher Bericht 
einer 1900 vom Gouverneur von Victoria eingesetzten Kommission kann 
zwar feststellen, daß das Sweatingsystem beseitigt und eine Lohn 
steigerung für die früher dadurch besonders geschädigten Arbeiter 
gruppen erzielt worden ist; aber er muß auch zugeben, daß für Arbeiter, 
die wegen ihrer geringeren Leistungsfähigkeit eine dem Mindestlohn 
entsprechende Arbeit nicht vollbringen können, keine Besserung erzielt 
ist. Solche Leute fanden vielfach keine Arbeit, oder sie mußten, wenn 
sie zur Arbeit angenommen wurden, zwar bescheinigen, daß sie den 
Mindestlohn erhalten hätten, tatsächlich aber sich einen geringeren Lohn 
gefallen lassen. In der Möbeltischlerei haben die Arbeitgeber vielfach 
sehr billige chinesische Arbeitskräfte herangezogen, und die Betriebe, 
die nicht ebenso vorgingen, haben an Konkurrenzfähigkeit verloren. 
Auf den Export haben die Mindestlöhne bisher einen nachweisbaren 
schädlichen Einfluß nicht gehabt. 
Im ganzen sind die gesetzlichen Maßnahmen wegen der Mindest 
löhne in Victoria keineswegs als der Ausdruck „einer vorgeschrittenen 
Fabrikgesetzgebung“ — wie man sie schon bald nach ihrem Erlaß 
von einzelnen Seiten bezeichnet hat — und deshalb auch nicht als 
nachahmenswertes Vorbild für die alten Kulturstaaten zu betrachten. 
Victoria ist als Industrieland nicht anzusprechen. Der Umstand, daß 
sein Export an gewerblichen Erzeugnissen bisher durch den weitgehen 
den Eingriff in die Bestimmung der Lohnhöhe noch nicht nachweisbar 
beeinträchtigt ist, beweist für gewerblich hoch entwickelte Staaten 
nichts. Daß solche Eingriffe möglich und nötig waren, beruht darauf, 
daß es sich um ein Land handelt, das als junges Kulturland mit einer 
künstlich aufgepropften Kultur vielfach noch nicht so gefestete Verhält 
nisse und Gewohnheiten aufweist, wie die alten, durch lange und orga 
nische Entwicklung auf ihren heutigen Stand gelangten Kulturstaaten 
Europas. In Victoria haben überdies ganz bestimmte Anlässe zu den 
besprochenen Eingriffen Vorgelegen, nämlich die starke Konkurrenz 
billiger chinesischer Arbeitskräfte, die den meisten Arbeitern die Löhne 
immer tiefer herunterdrückten, und die durch diese Konkurrenz er 
leichterte Ausbeutung der hausindustriellen Arbeiter (Sweatingsystem), 
wie sie in gleich starkem Verhältnis in den europäischen Staaten nicht
	        
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