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A, ALLGEMEINE 
FINANZ: UND WIRTSCHAFTSPOLITIK. 
Il. Öffentliche Finanzwirtschaft, 
Zur ößent- 
üichen Finanz- 
wirtschaft im 
allgemeinen. 
In Deutschland gewann, wie schon 
zinleitend bemerkt, die öffentliche 
Finanzwirtschaft in der Zeit nach 
ler Stabilisierung einen geradezu 
bestimmenden Charakter für das 
Schicksal unserer industriellen und 
jewerblichen Arbeiten. Es ist selbst: 
verständlich, daß der Staat einen be: 
stimmten Prozentsatz des Volksein- 
<ommens zur Befriedigung der 
öffentlichen Bedürfnisse in An: 
spruch nehmen muß. Er ist der Trä- 
ger der Rechtsordnung, ohne die 
sine Volkswirtschaft nicht bestehen 
kann und die Entwicklung einer 
Kultur unmöglich ist. Es ist auch 
zelbstverständlich, daß die öffent: 
lichen Finanzen in Ordnung sein 
ınd daß die Haushalte balancieren 
nüssen. Ohne eine gesunde finan- 
zielle Verfassung ist weder eine or- 
dentliche Wirtschaftsführung, noch 
zine gesunde Währung möglich. 
Staat und Kultur können aber ihre 
Sxistenz nur in einer gesunden Wirt: 
schaft finden. Wenn wir wissen, daß 
wir auf dem Wege der Produktions: 
verbilligung und der Kapitalneubil- 
dung zu einer Gesundung unserer 
Verhältnisse gelangen können, dann 
ist die Forderung weitgehend: 
sterEinschränkungdesge: 
samten öffentlichen Aus: 
sabenbedarfs natürlich. Es 
<ann nicht der Grundsatz gelten, 
laß sich der Steuerbedarf einfach 
ıach dem Ausgabenbedarf, wie er 
»jei der Aufstellung und Beschluß: 
'assung über die öffentlichen Haus- 
1alte schließlich herauskommt, zu 
‘ichten habe. Vielmehr muß un; 
jedingt der umgekehrte Weg einge- 
ı1alten werden: nur was Volk und 
Nirtschaft an Höchstbelastungen 
ragen können, kann an Ausgaben in 
3Zetracht kommen. Und zwar muß 
ıerbei die Belastung durch Reich, 
„‚änder und Gemeinden in ihrem 
Zusammenhang verstanden werden. 
Wir geben zu, daß die Überteue- 
ung unserer öffentlichen Verwal: 
ung zu einem Teil auf der ganzen 
;‚taatspolitischen Struktur des Rei: 
;hes und der Länder und in dem 
?roblem der Teilung der öffent» 
ichen Gewalten beruht. Um so 
nehr ist es dann aber notwendig, die 
\uswüchse abzuschneiden, welche 
lie außergewöhnlichen Verhältnisse 
jezeitigt haben, und darüber hinaus 
»rganisatorische Verbesserungen 
1erbeizuführen. Wir verkennen nicht 
lie außerordentlichen Schwierig: 
zeiten, die in diesen Problemen lie: 
jen, wir halten aber die Ordnung 
ınd Beschränkung in unserer gesam: 
„Rn
	        
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