fullscreen: Fortschritt und Armut

Kap. VII. 
Das Ineinandergreifen der Verteilungsgesetze. 
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lichkeiten des Arbeiters bemerkbar sein, sondern nur in dem vermehrten 
wert des Landes und den größeren Einkünften und verschwenderischeren 
Ausgaben der Rente einnehmenden Klasse. 
Kapitel VII. 
Das Ineinandergreifen und Zusammenwirken der Derteilungsgesetze» 
Die Schlüsse, zu denen wir bezüglich der die Güterverteilung 
beherrschenden Gesetze gelangt sind, geben einem großen und hoch 
wichtigen Teil der nationalökonomischen Wissenschaft, wie dieselbe 
jetzt gelehrt wird, eine andere Gestalt, werfen einige ihrer scharfsinnigsten 
Theorien über den Kaufen und verbreiten neues Licht über einige ihrer 
wichtigsten Probleme. Dennoch ist dabei kein streitiger Boden okkupiert, 
kein einziges Fundamentalprinzip ausgestellt worden, das nicht schon 
anerkannt wäre. 
Das Gesetz des Zinses und das Gesetz des Lohns, die wir an die 
Stelle der jetzt gelehrten gesetzt haben, sind notwendige Folgerungen 
des großen Gesetzes, das allein eine nationalökonomische Wissenschaft 
möglich macht — des unwiderstehlichen Gesetzes, das vom menschlichen 
Geist so untrennbar ist, wie die Schwere vom Stosse, und ohne welches 
es unmöglich wäre, irgendeine menschliche Handlung, sei es die wichtigste 
oder unbedeutendste, vorherzusehen oder zu berechnen. Dies Grund 
gesetz, daß die Ulenschen ihre wünsche mit der geringsten Anstrengung 
Zu besriedigen suchen, wird, wenn in seiner Beziehung zu dem einen, 
der Produktionsfaktoren betrachtet, das Gesetz der Grundrente, in 
Beziehung zu dem andern: das Gesetz des Zinses, und in Beziehung 
Zum dritten: das Gesetz des Lohns. Und wenn man das Rentengesetz 
anerkennt, das seit Ricardos Zeit von allen bedeutenden National 
ökonomen anerkannt worden ist und das, gleich einem geometrischen 
Grundsatz, nur verstanden zu werden braucht, um sich die Zustimmung 
Zu erzwingen, so erkennt man damit auch die Gesetze des Zinses und 
öes Lohns, wie ich sie festgestellt habe, als seine notwendige Folge von 
selbst mit an. In der Tat können sie nur relativ Folgen heißen, da ihre 
Anerkennung schon in der Anerkennung des Rentengesetzes mit ein 
geschlossen ist. Denn wovon hängt die Anerkennung des Rentengesetzes 
ab? Unzweifelhaft von der Anerkennung der Tatsache, daß die Wirkung 
öer Konkurrenz dahin geht, zu verhindern, daß der Ertrag der Arbeit 
uud des Kapitals irgendwo größer sei als auf dem ärmsten in Benutzung 
befindlichen Lande. Sehen wir dies ein, so sehen wir auch ein, daß der 
Besitzer des Landes den ganzen Ertrag, der über den durch einen gleichen.
	        
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