Kap. VII.
Das Ineinandergreifen der Verteilungsgesetze.
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lichkeiten des Arbeiters bemerkbar sein, sondern nur in dem vermehrten
wert des Landes und den größeren Einkünften und verschwenderischeren
Ausgaben der Rente einnehmenden Klasse.
Kapitel VII.
Das Ineinandergreifen und Zusammenwirken der Derteilungsgesetze»
Die Schlüsse, zu denen wir bezüglich der die Güterverteilung
beherrschenden Gesetze gelangt sind, geben einem großen und hoch
wichtigen Teil der nationalökonomischen Wissenschaft, wie dieselbe
jetzt gelehrt wird, eine andere Gestalt, werfen einige ihrer scharfsinnigsten
Theorien über den Kaufen und verbreiten neues Licht über einige ihrer
wichtigsten Probleme. Dennoch ist dabei kein streitiger Boden okkupiert,
kein einziges Fundamentalprinzip ausgestellt worden, das nicht schon
anerkannt wäre.
Das Gesetz des Zinses und das Gesetz des Lohns, die wir an die
Stelle der jetzt gelehrten gesetzt haben, sind notwendige Folgerungen
des großen Gesetzes, das allein eine nationalökonomische Wissenschaft
möglich macht — des unwiderstehlichen Gesetzes, das vom menschlichen
Geist so untrennbar ist, wie die Schwere vom Stosse, und ohne welches
es unmöglich wäre, irgendeine menschliche Handlung, sei es die wichtigste
oder unbedeutendste, vorherzusehen oder zu berechnen. Dies Grund
gesetz, daß die Ulenschen ihre wünsche mit der geringsten Anstrengung
Zu besriedigen suchen, wird, wenn in seiner Beziehung zu dem einen,
der Produktionsfaktoren betrachtet, das Gesetz der Grundrente, in
Beziehung zu dem andern: das Gesetz des Zinses, und in Beziehung
Zum dritten: das Gesetz des Lohns. Und wenn man das Rentengesetz
anerkennt, das seit Ricardos Zeit von allen bedeutenden National
ökonomen anerkannt worden ist und das, gleich einem geometrischen
Grundsatz, nur verstanden zu werden braucht, um sich die Zustimmung
Zu erzwingen, so erkennt man damit auch die Gesetze des Zinses und
öes Lohns, wie ich sie festgestellt habe, als seine notwendige Folge von
selbst mit an. In der Tat können sie nur relativ Folgen heißen, da ihre
Anerkennung schon in der Anerkennung des Rentengesetzes mit ein
geschlossen ist. Denn wovon hängt die Anerkennung des Rentengesetzes
ab? Unzweifelhaft von der Anerkennung der Tatsache, daß die Wirkung
öer Konkurrenz dahin geht, zu verhindern, daß der Ertrag der Arbeit
uud des Kapitals irgendwo größer sei als auf dem ärmsten in Benutzung
befindlichen Lande. Sehen wir dies ein, so sehen wir auch ein, daß der
Besitzer des Landes den ganzen Ertrag, der über den durch einen gleichen.