Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
kenntnis hat sich fast in allen Kulturstaaten Bahn gebrochen. Aber 
es war nicht immer so, und es hat zum Teil sehr lange gedauert, ehe 
die Gesetzgebung sich dazu entschließen konnte. 
In der Zeit, in der nicht der Grundsatz des freien Arbeitsvertrages 
maßgebend war, in der vielmehr die [gewerblichen Verhältnisse ge 
bunden waren und die Arbeitsbedingungen durch die Behörden fest 
gesetzt wurden, konnte von Koalitionsfreiheit keine Rede sein. Der 
Zusammenschluß der Arbeiter zur Beeinflussung der Arbeitsbeding 
ungen richtete sich zugleich gegen die Obrigkeit, wenn damit eine 
Änderung der von dieser festgesetzten Arbeitsbedingungen bezweckt 
wurde. Solche „Gesellenaufstände“ waren deshalb verboten, und die 
Übertretung des Verbotes wurde zum Teil sehr hart bestraft. Daß 
diese Verbote und Strafbestimmungen, die seit dem 14. Jahrhundert 
in England und Frankreich, seit dem 16. Jahrhundert in Deutschland 
einsetzten, immer wieder erneuert und verschärft wurden, beweist 
nur, wie wenig es auch damals möglich war, die Koalitionen tatsäch 
lich zu verhindern, wenn sie für die Arbeiter ein Bedürfnis waren. 
Besonders lebhaft war die gegen die Koalitionen gerichtete Gesetz 
gebung allenthalben im 18. Jahrhundert. Denn in dieser Zeit war die 
Auflehnung der Arbeiter (Gesellen) gegen die Art, wie die Unternehmer 
(Meister) die behördlich festgestellten oder beeinflußten Arbeitsbedin 
gungen handhabten, sehr häufig. Es war die Zeit, in der das Zunftsystem in 
kleinlichem und engherzigem Sinne von den in ihrer Existenz erschüt 
terten oder bedrohten Meistern gebraucht und mißbraucht wurde, in der 
sich die großen geistigen und technischen Umwälzungsprozesse vorbe 
reiteten, die zu der modernen Gestaltung des Wirtschaftslebens führten. 
An und für sich hatten die Koalitionsverbote mit der Einführung 
der Gewerbefreiheit und der Begründung des Arbeitsverhältnisses auf 
den freien Arbeitsvertrag ihre Grundlage verloren. Daß sie gleich 
wohl nicht sofort beseitigt wurden, erklärt sich leicht. Nicht nur die 
unvermeidliche politische Wirkung der Koalitionsfreiheit machte den 
Regierungen diesen Schritt schwer; auch das augenblickliche Interesse 
der Unternehmer stand dem oft entgegen und vermochte sich bei den 
gesetzgebenden Organen wirksamer Gehör zu verschaffen, als das der 
Arbeiter. Überdies vollziehen sich so große Umwälzungen, wie sie 
im 18. Jahrhundert vorbereitet und eingeleitet und im 19. Jahrhundert 
durchgeführt sind, nicht nach einem im voraus festgestellten und bis 
in alle Einzelheiten ausgearbeiteten Plan. Sie sind immer das Er 
gebnis langer Reibungen und Kämpfe, und nur allmählich können die 
vollen Konsequenzen aus den angenommenen neuen Grundsätzen 
gezogen werden. Deshalb kann es nicht auffallen, daß die grund 
sätzliche Anerkennung der Koalitionsfreiheit überall später eintrat, 
als die Gewerbefreiheit und der Grundsatz des freien Arbeitsvertrages.
	        
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