Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
eigentliche Gegenorganisationen der Arbeiterberufsvereine erscheinen, 
deren Tätigkeit sich also auf die Beeinflussung der Grundlagen, 
Voraussetzungen und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, auf die 
Wahrnehmung der Berufs- und Standesinteressen der Unternehmer 
gegenüber den entsprechenden Bestrebungen der Arbeiter bezieht. Der 
artige Arbeitgeberberufsvereine sind aus der großen Zahl der Unter 
nehmervereine schwer auszuscheiden. Vielfach ist mit der bezeichneten 
Aufgabe das weitere Ziel einer allgemeinen wirtschaftlichen Interessen 
vertretung verbunden, das oft nach außen hin durchaus in den Vorder 
grund tritt. Andererseits liegt es in der Natur der Sache, daß Unter 
nehmervereine, deren Satzungen ausschließlich auf die allgemeine wirt 
schaftliche Interessenvertretung hinweisen, doch entweder dauernd oder 
vorübergehend auf das Gebiet der eigentlichen Berufsvereine übergreifen. 
Die Zahl der eigentlichen Berufsvereine der Arbeitgeber ist er 
heblich niedriger, und ihre Entwicklung beginnt später als die der 
Arbeiterberufsvereine, weil das Bedürfnis einer gemeinsamen Abwehr 
von Arbeiterbestrebungen, die von den Unternehmern als unberechtigt 
empfunden wurden, vielfach nicht vorhanden war und ist. Erst in 
der neueren Zeit hat sich dies Bedürfnis häufiger bemerkbar gemacht, 
namentlich um durch moralische und materielle Unterstützung von 
Unternehmern, die von Streiks betroffen wurden, oder durch Organi 
sation gemeinsamer Abwehr in Form von Aussperrungen und in an 
derer Art ein Gegengewicht gegen die immer energischer werdenden 
Bestrebungen der Arbeiterkoalitionen zu schaffen. 
In Großbritannien hat ein Bericht der Royal Commission on labour 
aus dem Jahre 1893 im ganzen 70 Unternehmerverbände angeführt, 
deren ältester 1875 entstanden ist, und die meist die Abwehr der 
bezeichneten Bestrebungen neben anderen Aufgaben als Ziel verfolgen. 
Nach der Veröffentlichung des Berichts haben sich aus Anlaß großer 
Arbeiterbewegungen weitere derartige Vereine besonders im Maschinen 
baugewerbe gebildet. Die mehrfach angestrebte Zusammenfassung 
dieser Vereine zu einem großen Verbände ist noch nicht gelungen. 
Indes ist Ende 1898 ein gemeinsamer parlamentarischer Ausschuß — 
„Employers Parliamentary Council" — entstanden zur Verteidigung 
gegen die Ansprüche der Gewerkvereine. Die Unternehmervereine 
einer größeren Zahl von Industriezweigen haben sich dem Ausschuß 
angeschlossen. 
In Frankreich stehen den Arbeitersyndikaten die Unternehmer 
syndikate und deren Unionen gegenüber. Beide haben sich seit dem 
schon erwähnten Gesetze vom 21. März 1884 erheblich entwickelt. 
Für Handel und Industrie bestanden 1884: 101, 1890: 1004, 1895: 
1622, Anfang 1903: 2757 Syndikate mit 205 463 Mitgliedern. Anfang 
1903 waren an Unionen von Arbeitgebersyndikaten vorhanden:
	        
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