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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
eigentliche Gegenorganisationen der Arbeiterberufsvereine erscheinen,
deren Tätigkeit sich also auf die Beeinflussung der Grundlagen,
Voraussetzungen und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, auf die
Wahrnehmung der Berufs- und Standesinteressen der Unternehmer
gegenüber den entsprechenden Bestrebungen der Arbeiter bezieht. Der
artige Arbeitgeberberufsvereine sind aus der großen Zahl der Unter
nehmervereine schwer auszuscheiden. Vielfach ist mit der bezeichneten
Aufgabe das weitere Ziel einer allgemeinen wirtschaftlichen Interessen
vertretung verbunden, das oft nach außen hin durchaus in den Vorder
grund tritt. Andererseits liegt es in der Natur der Sache, daß Unter
nehmervereine, deren Satzungen ausschließlich auf die allgemeine wirt
schaftliche Interessenvertretung hinweisen, doch entweder dauernd oder
vorübergehend auf das Gebiet der eigentlichen Berufsvereine übergreifen.
Die Zahl der eigentlichen Berufsvereine der Arbeitgeber ist er
heblich niedriger, und ihre Entwicklung beginnt später als die der
Arbeiterberufsvereine, weil das Bedürfnis einer gemeinsamen Abwehr
von Arbeiterbestrebungen, die von den Unternehmern als unberechtigt
empfunden wurden, vielfach nicht vorhanden war und ist. Erst in
der neueren Zeit hat sich dies Bedürfnis häufiger bemerkbar gemacht,
namentlich um durch moralische und materielle Unterstützung von
Unternehmern, die von Streiks betroffen wurden, oder durch Organi
sation gemeinsamer Abwehr in Form von Aussperrungen und in an
derer Art ein Gegengewicht gegen die immer energischer werdenden
Bestrebungen der Arbeiterkoalitionen zu schaffen.
In Großbritannien hat ein Bericht der Royal Commission on labour
aus dem Jahre 1893 im ganzen 70 Unternehmerverbände angeführt,
deren ältester 1875 entstanden ist, und die meist die Abwehr der
bezeichneten Bestrebungen neben anderen Aufgaben als Ziel verfolgen.
Nach der Veröffentlichung des Berichts haben sich aus Anlaß großer
Arbeiterbewegungen weitere derartige Vereine besonders im Maschinen
baugewerbe gebildet. Die mehrfach angestrebte Zusammenfassung
dieser Vereine zu einem großen Verbände ist noch nicht gelungen.
Indes ist Ende 1898 ein gemeinsamer parlamentarischer Ausschuß —
„Employers Parliamentary Council" — entstanden zur Verteidigung
gegen die Ansprüche der Gewerkvereine. Die Unternehmervereine
einer größeren Zahl von Industriezweigen haben sich dem Ausschuß
angeschlossen.
In Frankreich stehen den Arbeitersyndikaten die Unternehmer
syndikate und deren Unionen gegenüber. Beide haben sich seit dem
schon erwähnten Gesetze vom 21. März 1884 erheblich entwickelt.
Für Handel und Industrie bestanden 1884: 101, 1890: 1004, 1895:
1622, Anfang 1903: 2757 Syndikate mit 205 463 Mitgliedern. Anfang
1903 waren an Unionen von Arbeitgebersyndikaten vorhanden: