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II. Teil. Arbeiter Wohlfahrtspolitik.
sich nicht auf den freien Arbeitsvertrag gründete. Damals fehlte es aber
dem von solchen Ereignissen betroffenen ländlichen und gewerblichen
Arbeiter nicht an Schutz, sei es daß der Dienstherr auf Grund des
bestehenden engen und patriarchalischen Verhältnisses die Fürsorge
übernahm, sei es, daß durch die Innungen und ihre Gegenseitigkeits
kassen eingegriffen wurde. Die Herausbildung der freien Lohnarbeiter
klasse, die Begründung ihres Arbeitsverhältnisses auf den freien Ar
beitsvertrag, das Zurücktreten der persönlichen vor den geschäftlichen
Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führte dazu,
daß die alten Formen und Mittel der Fürsorge für den in seiner
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten oder ihrer beraubten Arbeiter in Ab
gang kamen. Der Arbeiter war gegenüber solchen Wechselfällen des
Lebens auf seine eigene Kraft angewiesen. Seine wirtschaftliche
Kraft reichte aber dazu nur selten aus. Man versuchte es deshalb
mit dem freiwilligen Zusammenschluß der Arbeiter, wozu noch das
nicht erzwungene Eingreifen einsichtiger Arbeitgeber trat. Niemand
kann leugnen, daß mancher erfreuliche Erfolg auf diesem Wege er
zielt worden ist. Aber die Erkenntnis griff mehr und mehr um sich,
daß damit doch nur einem kleinen Teil der Lohnarbeiterklasse ge
holfen wurde, und daß gerade dem wirtschaftlich schwächsten und des
halb auch zur Selbsthilfe im Wege des freiwilligen Zusammenschlusses
am wenigsten fähigen Teil der Lohnarbeiterschaft nur zur oft die
Hilfe versagt blieb. Daß hier Gefahren für die gesunde Entwicklung
des Gemeinwesens lagen, wurde immer deutlicher erkannt. Dazu kam
eine andere Erwägung. Der Beruf des Arbeiters birgt Gefahren für
sein Leben und seine Gesundheit, die mit der modernen Betriebsweise
Zusammenhängen; daß es in erster Linie Sache der Produktion sein
müsse, die aus ihrer Betriebsweise hervorgehenden Schäden zu be
seitigen oder auf ein erträgliches Maß herabzumindern, konnte des
halb nicht übersehen werden. Zudem bot der Bergbau, in welchem
sich Zwangseinrichtungen zur Sicherung der Arbeiter gegen die Folgen
von Krankheiten, Unfällen und Invalidität schon früh entwickelt und
erhalten hatten, ständig ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wieviel
mehr erreicht werden kann, wenn man sich nicht auf freiwillige
Selbsthilfe der Arbeiter und auf freiwillige Betätigung der Arbeit
geber verließ. Der Weg zur Zwangsversicherung war hiernach längst
gewiesen. Um ihn aber für die breite Masse der Lohnarbeiter betreten
zu können, mußte man sich von der Anschauung befreien, daß der ein
zelne in allen Beziehungen für sein Schicksal verantwortlich sei. Nur
allmählich und schrittweise konnte eine solche grundsätzliche Um
wandlung der Anschauungen erfolgen, und wie große Schwierigkeiten
dabei zu überwinden waren, beweist die Tatsache, daß verschiedene
Kulturstaaten noch heute nicht dazu gelangt sind.