Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

Eingriffen  verbunden.  Daß  die  Kreise,  die  davon  zunächst  betroffen
wurden,  sich  nicht  sofort  in  froher  Begeisterung  um  das  sozialpolitische
Banner  scharten,  ist  natürlich  und  kann  ihnen  nicht  zum  Vorwurf  gemacht
werden.  Aber  nach  nnd  nach  erwuchs  durch  die  immer  ständiger  werdende
Beschäftigung  mit  den  sozialen  Problemen  in  den  Kreisen,  die  den  Arbeitern ­
  gegenüberstanden,  und  nicht  minder  in  den  Organen  der  öffentlichen ­
  Gewalt  ein  neuer  Geist,  eine  andere  und  höhere  Auffassung.  Ein
soziales  Pflichtbewußtsein  gewann  in  ruhigem  und  stetigem  Fortsehreiten
die  Herrschaft  über  die  Geister,  in  Deutschland  ohne  Frage  besonders
befördert  durch  die  Arbeiterversicherungsgesetzgebung.  Was  anfangs
nur  aus  kühler  Erwägung  des  die  Vorteile  und  Nachteile  abwägenden
Verstandes  geschah,  drängte  sich  immer  energischer  auf  als  das  Gebot
einer  sittlichen  Pflicht  sowohl  gegen  das  Gemeinwesen,  in  welchem
die  Wurzeln  der  Kraft  jedes  Standes,  jeder  Klasse  und  jedes  Einzelnen
liegen,  als  auch  gegen  den  unter  ungünstigen  und  schwierigen  Verhältnissen ­
  im  Kampfe  des  Lebens  ringenden  Teil  der  Volksgenossen.
Die  Bereitwilligkeit,  zu  helfen  und  zu  bessern,  wo  es  möglich  war,
die  Opferwilligkeit  zur  Übernahme  auch  großer  Lasten  und  Selbstbeschränkungen ­
  haben  in  einem  Maße  an  Ausdehnung  gewonnen,  das
unsere  Zeit  wesentlich  von  früheren  unterscheidet.  Gewiß  gibt  es  noch
viele,  die  anders  denken;  gewiß  führt  die  Schärfe  des  Kampfes  um
die  materielle  Existenz  auch  in  den  anscheinend  vom  Geschick  begünstigten ­
  Klassen  noch  oft  genug  von  der  höheren  Auffassung  der
Sozialpolitik  als  einer  sittlichen  Pflicht  hinweg.  Aber  wer  die  Verhältnisse ­
  im  ganzen  überschaut  und  mit  früheren  vergleicht,  kann  den
Fortschritt  nicht  verkennen.
Das  gesteigerte  soziale  Pflichtbewußtsein  ist  die  wesentlichste  Voraussetzung ­
  für  den  Enderfolg  der  Sozialpolitik.  Nicht  schon  die  Erkenntnis ­
  der  Gefahren,  die  dem  Gemeinwesen,  dem  Vaterlande  aus  sozialen  Mißständen ­
  drohen,  und  das  Streben  nach  Beseitigung  dieser  Gefahren,  sondern
erst  der  ernste  Wille  der  Nation,  dem  Gebote  einer  sittlichen  Pflicht  zu
genügen,  führt  die  Sozialpolitik  über  Einzelerfolge  hinaus  dem  Ziel  näher,
die  durch  die  neuzeitliche  Entwickelung  weiter  auseinander  gerückten
Klassen  einander  wieder  zu  nähern  und  in  ihnen  das  Bewußtsein  ihrer
Zusammengehörigkeit  und  ihrer  gemeinsamen  Verkettung  mit  dem
nationalen  Staatswesen  wieder  zu  lebendiger  Wirksamkeit  zu  bringen.
3.  Kapitel.  Die  sozialpolitischen  Richtungen.
§  1.  Sozialpolitik  und  Sozialismus.  Sozialpolitik  und  Sozialismus
sind  ihrem  inneren  Wesen  nach  unvereinbare  Gegensätze.  Es  könnte
anders  scheinen,  wenn  man  hört,  mit  welchem  Eifer  die  politischen
Vertreter  des  Sozialismus  sich  —  namentlich  in  Deutschland  —  bemühen, ­
  die  ganze  Sozialpolitik  als  einen  Erfolg  der  sozialistischen
            
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