22
I. Teil. Allgemeines.
Eingriffen verbunden. Daß die Kreise, die davon zunächst betroffen
wurden, sich nicht sofort in froher Begeisterung um das sozialpolitische
Banner scharten, ist natürlich und kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht
werden. Aber nach nnd nach erwuchs durch die immer ständiger werdende
Beschäftigung mit den sozialen Problemen in den Kreisen, die den Arbeitern
gegenüberstanden, und nicht minder in den Organen der öffentlichen
Gewalt ein neuer Geist, eine andere und höhere Auffassung. Ein
soziales Pflichtbewußtsein gewann in ruhigem und stetigem Fortsehreiten
die Herrschaft über die Geister, in Deutschland ohne Frage besonders
befördert durch die Arbeiterversicherungsgesetzgebung. Was anfangs
nur aus kühler Erwägung des die Vorteile und Nachteile abwägenden
Verstandes geschah, drängte sich immer energischer auf als das Gebot
einer sittlichen Pflicht sowohl gegen das Gemeinwesen, in welchem
die Wurzeln der Kraft jedes Standes, jeder Klasse und jedes Einzelnen
liegen, als auch gegen den unter ungünstigen und schwierigen Verhältnissen
im Kampfe des Lebens ringenden Teil der Volksgenossen.
Die Bereitwilligkeit, zu helfen und zu bessern, wo es möglich war,
die Opferwilligkeit zur Übernahme auch großer Lasten und Selbstbeschränkungen
haben in einem Maße an Ausdehnung gewonnen, das
unsere Zeit wesentlich von früheren unterscheidet. Gewiß gibt es noch
viele, die anders denken; gewiß führt die Schärfe des Kampfes um
die materielle Existenz auch in den anscheinend vom Geschick begünstigten
Klassen noch oft genug von der höheren Auffassung der
Sozialpolitik als einer sittlichen Pflicht hinweg. Aber wer die Verhältnisse
im ganzen überschaut und mit früheren vergleicht, kann den
Fortschritt nicht verkennen.
Das gesteigerte soziale Pflichtbewußtsein ist die wesentlichste Voraussetzung
für den Enderfolg der Sozialpolitik. Nicht schon die Erkenntnis
der Gefahren, die dem Gemeinwesen, dem Vaterlande aus sozialen Mißständen
drohen, und das Streben nach Beseitigung dieser Gefahren, sondern
erst der ernste Wille der Nation, dem Gebote einer sittlichen Pflicht zu
genügen, führt die Sozialpolitik über Einzelerfolge hinaus dem Ziel näher,
die durch die neuzeitliche Entwickelung weiter auseinander gerückten
Klassen einander wieder zu nähern und in ihnen das Bewußtsein ihrer
Zusammengehörigkeit und ihrer gemeinsamen Verkettung mit dem
nationalen Staatswesen wieder zu lebendiger Wirksamkeit zu bringen.
3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen.
§ 1. Sozialpolitik und Sozialismus. Sozialpolitik und Sozialismus
sind ihrem inneren Wesen nach unvereinbare Gegensätze. Es könnte
anders scheinen, wenn man hört, mit welchem Eifer die politischen
Vertreter des Sozialismus sich — namentlich in Deutschland — bemühen,
die ganze Sozialpolitik als einen Erfolg der sozialistischen