Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

Voraussetzung  einer  ihrer  Aufgabe  gewachsenen  Sozialpolitik  unterschätzt ­
  oder  ganz  übersehen.
§  2.  Die  soziale  Erkenntnis.  Zu  einer  Sozialpolitik  würde  es  auf
Grund  der  in  §  1  besprochenen  sachlichen  Voraussetzungen  allein
schwerlich  gekommen  sein.  Es  mußten  zunächst  auch  noch  geistige
(intellektuelle)  Voraussetzungen  hinzutreten.  Nicht  schon  die  Tatsache, ­
  daß  mit  der  erwähnten  Umwälzung  ein  Auseinanderrücken  der
an  dem  Wirtschaftsleben  beteiligten  Volksklassen  und  eine  Reihe
ernster  materieller  und  sittlicher  Mißstände  verbunden  war,  konnte  zur
Entwickelung  der  Sozialpolitik  führen.  Es  hat  schon  größere  Gegensätze
und  schlimmere  Mißstände  gegeben  und  gibt  es  außerhalb  der  Kulturstaaten ­
  noch,  ohne  daß  deshalb  eine  Sozialpolitik  bemerkbar  ist,  die
den  Mißständen  auf  der  ganzen  Linie  entgegen  zu  wirken  sucht.  Selbst
vereinzelte  und  gelegentliche  sozialpolitische  Maßnahmen  sind  in  manchen
Zeiten  und  Gebieten  mit  weit  verbreiteten  und  tiefgreifenden  Mißständen ­
  selten.  Zum  Teil  erklärt  sich  das  daraus,  daß  die  Lage  der
unteren  Volksschichten  zu  elend  war,  um  noch  die  Kraft  zu  einer
Reaktion  dagegen  erwachsen  zu  lassen.  Aber  noch  mehr  läßt  sich  die
erwähnte  Erscheinung  darauf  zurückführen,  daß  die  soziale  Erkenntnis
fehlte,  d.  h.  daß  die  Mißstände,  die  wir  vom  Stande  unserer  Erkenntnis
aus  wahrnehmen,  nicht  als  solche  von  den  beteiligten  und  anderen
Kreisen  und  den  Organen  der  Staatsgewalt  erkannt  und  empfunden
wurden.  Die  Mißstände  müssen  vor  allem  auch  den  von  ihnen  betroffenen ­
  Schichten  zum  Bewußtsein  gekommen  sein.  Eine  Sozialpolitik
im  heutigen  Sinne  des  Wortes  ist  nicht  denkbar,  wenn  die  schwachen
und  bedrängten  Schichten  die  Mißstände  ihrer  Lage  nicht  als  drückend
empfinden,  wenn  sie  sich  darin  als  in  etwas  Unabänderliches  willenlos  fügen.
Erst  auf  dem  Boden  der  Erkenntnis  der  Übelstände  in  den  breiten
Massen  des  Volkes  erwächst  ein  Sehnen  und  Streben  nach  besseren
Verhältnissen,  das  stark  genug  ist,  Versuche  zur  Selbsthilfe  auszulösen
und  auch  den  nicht  von  den  Mißständen  unmittelbar  betroffenen  Kreisen
und  den  Trägern  der  öffentlichen  Gewalt  die  Gefahren,  die  für  das
Gesamtinteresse  daraus  erwachsen,  in  voller  Schärfe  zum  Bewußtsein
zu  bringen.  Ohne  soziale  Erkenntnis  gibt  es  keine  Sozialpolitik.
Das  19.  Jahrhundert  hat  gerade  in  dieser  Beziehung  die  Verhältnisse
wesentlich  umgestaltet.  Ein  neuer  Geist  ist  in  die  Massen  gedrungen.
Nicht  nur  aus  rechtlicher,  auch  aus  geistiger  Gebundenheit  sind  sie
herausgehoben.  Der  Stand  des  allgemeinen  Wissens  ist  dank  der  Verallgemeinerung ­
  und  Verbesserung  des  elementaren  Schulwesens  in  den
breiten  Volksschichten  beträchtlich  erhöht.  Die  geistige  Regsamkeit,
die  Fähigkeit,  die  Dinge  um  sich  herum  zu  beobachten  und  zu  unterscheiden, ­
  ist  gewachsen.  Die  Verbreitung  der  Presse,  die  —  gestützt
auf  das  leistungsfähige  Nachrichten  Verkehrswesen  —  in  die  einfachsten
            
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