Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

332 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Sicherung. Von einer Witwen- und Waisen Versicherung kann nur in 
sehr beschränktem Umfange die Eede sein. 
Die Frage, ob es zur Sicherstellung der Arbeiter und ihrer An 
gehörigen und Hinterbliebenen gegen die Folgen von Krankheiten, 
Unfällen, Invalidität und Alter überhaupt einer Versicherung bedarf, 
kann nur in der Theorie verneint werden. In der Wirklichkeit ließe 
sie sich nur verneinen, wenn die wirtschaftliche Lage der Hauptmasse 
der Arbeiter so günstig wäre, daß ihnen ihre Löhne die Ansammlung 
ausreichender unmittelbarer Ersparnisse ermöglichte, und zwar aus 
reichend auch für den Fall, daß das schädigende Ereignis schon sehr 
früh eintritt. Aber selbst wenn man das für möglich halten und 
gleichzeitig voraussetzen wollte, daß die menschliche Schwäche die 
Arbeiter an einer verständigen und ausreichenden Beiseitelegung von 
Teilen ihres Lohnes nicht hindern würde, wäre das vom volkswirt 
schaftlichen Standpunkt aus nicht der zweckmäßigste Weg, die Sicher 
stellung zu erreichen. Eine Zusammenfassung der Arbeiter zu Ver 
sicherungsorganisationen würde jedenfalls auch bei so hohen Löhnen 
den Vorzug haben, daß sie mit einem geringeren Gesamtaufwand die 
Sicherstellung des einzelnen Arbeiters ermöglicht, bei dem die Gefahr 
sich verwirklicht. Die organisierte Versicherung ist wirtschaftlicher, 
als das getrennte Vorgehen der einzelnen. Dieser Umstand ist um so 
wichtiger, je weiter die tatsächlichen Löhne von der oben vorausge 
setzten Höhe entfernt sind. Die Versicherung ist also von praktischen 
Gesichtspunkten aus unentbehrlich, wenn man etwas erreichen will. 
Das gilt aber nicht nur, wenn man die Arbeiterinteressen ins Auge 
faßt, sondern auch vom Standpunkt der Unternehmerinteressen aus. 
Es läßt sich eine Sicherstellung der Arbeiter gegen die Folgen der 
Krankheiten, Unfälle usw. auch in der Form denken, daß die Unter 
nehmer verpflichtet werden, für die Arbeiter in solchen Fällen in be 
stimmtem Umfange zu sorgen. Verschiedene Gesetze sind nach dem 
oben Ausgeführten bei den Unfällen diesen Weg mit mehr oder minder 
Entschiedenheit gegangen. Hierbei häuft sich bei dem Unternehmer 
das Eisiko aller seiner Arbeiter an. Da die Mehrzahl der Unternehmer 
genötigt ist, mit ihren Mitteln sorgfältig Haus zu halten, so sind viele 
Unternehmer bei einem solchen Vorgehen in Gefahr, durch das ange 
häufte Eisiko in einem gegebenen Augenblicke erdrückt oder doch an 
einer rationellen Verbesserung und Vergrößerung der Ausrüstung und 
Leistungsfähigkeit des Unternehmens gehindert zu werden, sofern jeder 
auf sich gestellt ist. Die Versicherung verhindert das und entzieht 
der unmittelbar produktiven Verwendung im ganzen viel weniger Geld 
kapitalien, als das getrennte Vorgehen der einzelnen. 
In Wirklichkeit ist das Gesagte von Arbeitern und Unternehmern 
längst als richtig anerkannt. Die Arbeiter haben sich zu Hilfs- und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.