Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Sicherung.  Von  einer  Witwen-  und  Waisen  Versicherung  kann  nur  in
sehr  beschränktem  Umfange  die  Eede  sein.
Die  Frage,  ob  es  zur  Sicherstellung  der  Arbeiter  und  ihrer  Angehörigen ­
  und  Hinterbliebenen  gegen  die  Folgen  von  Krankheiten,
Unfällen,  Invalidität  und  Alter  überhaupt  einer  Versicherung  bedarf,
kann  nur  in  der  Theorie  verneint  werden.  In  der  Wirklichkeit  ließe
sie  sich  nur  verneinen,  wenn  die  wirtschaftliche  Lage  der  Hauptmasse
der  Arbeiter  so  günstig  wäre,  daß  ihnen  ihre  Löhne  die  Ansammlung
ausreichender  unmittelbarer  Ersparnisse  ermöglichte,  und  zwar  ausreichend ­
  auch  für  den  Fall,  daß  das  schädigende  Ereignis  schon  sehr
früh  eintritt.  Aber  selbst  wenn  man  das  für  möglich  halten  und
gleichzeitig  voraussetzen  wollte,  daß  die  menschliche  Schwäche  die
Arbeiter  an  einer  verständigen  und  ausreichenden  Beiseitelegung  von
Teilen  ihres  Lohnes  nicht  hindern  würde,  wäre  das  vom  volkswirtschaftlichen ­
  Standpunkt  aus  nicht  der  zweckmäßigste  Weg,  die  Sicherstellung ­
  zu  erreichen.  Eine  Zusammenfassung  der  Arbeiter  zu  Versicherungsorganisationen ­
  würde  jedenfalls  auch  bei  so  hohen  Löhnen
den  Vorzug  haben,  daß  sie  mit  einem  geringeren  Gesamtaufwand  die
Sicherstellung  des  einzelnen  Arbeiters  ermöglicht,  bei  dem  die  Gefahr
sich  verwirklicht.  Die  organisierte  Versicherung  ist  wirtschaftlicher,
als  das  getrennte  Vorgehen  der  einzelnen.  Dieser  Umstand  ist  um  so
wichtiger,  je  weiter  die  tatsächlichen  Löhne  von  der  oben  vorausgesetzten ­
  Höhe  entfernt  sind.  Die  Versicherung  ist  also  von  praktischen
Gesichtspunkten  aus  unentbehrlich,  wenn  man  etwas  erreichen  will.
Das  gilt  aber  nicht  nur,  wenn  man  die  Arbeiterinteressen  ins  Auge
faßt,  sondern  auch  vom  Standpunkt  der  Unternehmerinteressen  aus.
Es  läßt  sich  eine  Sicherstellung  der  Arbeiter  gegen  die  Folgen  der
Krankheiten,  Unfälle  usw.  auch  in  der  Form  denken,  daß  die  Unternehmer ­
  verpflichtet  werden,  für  die  Arbeiter  in  solchen  Fällen  in  bestimmtem ­
  Umfange  zu  sorgen.  Verschiedene  Gesetze  sind  nach  dem
oben  Ausgeführten  bei  den  Unfällen  diesen  Weg  mit  mehr  oder  minder
Entschiedenheit  gegangen.  Hierbei  häuft  sich  bei  dem  Unternehmer
das  Eisiko  aller  seiner  Arbeiter  an.  Da  die  Mehrzahl  der  Unternehmer
genötigt  ist,  mit  ihren  Mitteln  sorgfältig  Haus  zu  halten,  so  sind  viele
Unternehmer  bei  einem  solchen  Vorgehen  in  Gefahr,  durch  das  angehäufte ­
  Eisiko  in  einem  gegebenen  Augenblicke  erdrückt  oder  doch  an
einer  rationellen  Verbesserung  und  Vergrößerung  der  Ausrüstung  und
Leistungsfähigkeit  des  Unternehmens  gehindert  zu  werden,  sofern  jeder
auf  sich  gestellt  ist.  Die  Versicherung  verhindert  das  und  entzieht
der  unmittelbar  produktiven  Verwendung  im  ganzen  viel  weniger  Geldkapitalien, ­
  als  das  getrennte  Vorgehen  der  einzelnen.
In  Wirklichkeit  ist  das  Gesagte  von  Arbeitern  und  Unternehmern
längst  als  richtig  anerkannt.  Die  Arbeiter  haben  sich  zu  Hilfs-  und
            
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