424 II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Häuser Familienwohnuugen Stuben für Unverheiratete
Königsberg i. Pr. . . 111 271 19
Gumbinnen .... 84 222 5
Danzig 81 216 12
Bromberg 74 158 8
Posen 70 157 10
Rund '-/3 der Häuser und der Familienwohnungen fallen auf diese
5 östlichen Bezirke.
Von der Verwaltung der Reichseisenbahnen sind in den betreffenden
Sonderetats zum Bau von Mietwohnungen für mittlere und Unterbeamte
bereitgestellt von 1899—1903: 1679000 M.; für 1904 sind 400000 M.
vorgesehen. Auch die Reichsmarineverwaltung ist auf dem Gebiete
der Wohnungsfürsorge für ihre Beamten und Arbeiter sehr tätig und
hat hierfür bereits über 5 1 /a Mill. M. aufgewendet.
§ 5. Förderung des Wohnungsbaues durch Genossenschaften und ge
meinnützige Organe. Schon aus den letzten Angaben ergibt sich, daß
die eigentliche Selbsthilfe der Arbeiter auf dem Gebiete der Woh
nungsreform vielfach einer Stütze bedarf. Die geringen Einkommen
der beteiligten Kreise lassen das als selbstverständlich erscheinen. Der
vereinzelt bleibende Arbeiter wird nur ausnahmsweise aus eigener
Kraft zum Erwerb oder Bau eines Kleinhauses imstande sein. Mit
Hilfe des Arbeitgebers oder sonstiger Organe läßt sich die Möglichkeit
dazu erweitern. Immer aber sind es nicht die auf das geringste Ein
kommen angewiesenen Teile der Arbeiterschaft, die hierfür in Frage
kommen. Auch der Weg der genossenschaftlichen Selbsthilfe — Bau
genossenschaften — wird nur den besser gestellten Teil der Arbeiter
ergreifen können, kommt aber mittelbar vielfach auch sonstigen Arbeitern
zugute, weil dadurch eine Verstärkung des Angebots an Kleinwohnungen
im ganzen herbeigeführt wird. Von diesem Gesichtspunkt aus verdient
der Weg der baugenossenschaftlichen Selbsthilfe eine größere Wert
schätzung, als manche ihm mit Rücksicht darauf zugestehen wollen, daß
die auf ihm zu erzielende unmittelbare Hilfe nur einem kleinen, besser
gestellten Teil der Arbeiterschaft und der in ähnlicher wirtschaftlicher
Lage befindlichen Kreise zufließen kann. Für diesen Teil können Bau
genossenschaften eine wesentliche Verbesserung herbeiführen, allerdings
nur nach und nach und vielfach nicht ganz ans eigener Kraft.
Die genossenschaftliche Selbsthilfe in bezug auf die Wohnungs
verhältnisse kann verschiedene Richtungen einschlagen. Die Genossen
schaften können, wie die englischen und amerikanischen Building
societies und ein Teil der belgischen Arbeiterwohnungsgenossenschaften,
sich darauf beschränken, ihren Mitgliedern Vorschüsse zum Bau und
Erwerb eines Hauses geben, ohne selbst Häuser zu bauen oder zu er
werben. Sie können aber auch, wie es in den Festlandstaaten —
mit Ausnahme von Belgien — durchweg der Fall ist, in dem Bau von