Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

458 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw. 
Erfahrungen an bestimmter Stelle Anderen Anregungen und Vorbilder 
bieten; aber sie dürfen nicht sklavisch nachgeahmt, sondern müssen nach 
Maßgabe der besonderen Verhältnisse ergänzt und umgestaltet werden. 
§ 2. Die Betätigung der Unternehmer. Die unmittelbarste Ein 
wirkung auf die Lage seiner Arbeiter ist dem Unternehmer bei der 
Gestaltung der Lohnverhältnisse nach System, Höhe, Abstufung usw. 
und der sonstigen Arbeitsbedingungen innerhalb und außerhalb der 
Arbeitsordnung möglich. Wenn in dieser Beziehung alle Unternehmer 
das Beste täten und tun könnten, würden erhebliche Teile der sozial 
politischen Gesetzesbestimmungen entbehrlich sein. Auch bei der Woh 
nungsfrage kann der Unternehmer viel Nützliches schaffen, ist aber hier 
schon von mancherlei besonderen Verhältnissen des Betriebsortes ab 
hängig. In bezug auf die Dauer und Sicherung des Arbeitsverhält 
nisses kann der Unternehmer ebenfalls großen Einfluß gewinnen, 
muß aber zu diesem Zwecke unter Umständen große Opfer auf sich 
nehmen. Seine finanzielle Leistungsfähigkeit reicht oft nicht dazu aus, 
die Opfer zu tragen, und nicht selten scheitert der beste Wille an der 
Ungunst der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Jeder einsich 
tige Unternehmer sucht auch in solchen Fällen die Härten zu mildern, 
die daraus für die Arbeiter hervorgehen können, insbesondere für die 
verheirateten Arbeiter. Auf Einzelheiten braucht für die besprochenen 
Betätigungsgebiete nicht eingegangen zu werden, da in den früheren 
Kapiteln bereits das Nötige gesagt ist. 
Von sonstigen Aufgaben und Leistungen der Unternehmer hat 
vor allem das Bestreben Bedeutung, die Leistungen der reichsgesetz 
lichen Versicherung namentlich für alte und invalide Arbeiter und in 
bezug auf Witwen- und Waisenfürsorge zu ergänzen oder, wo eine 
solche Versicherung nicht besteht, überhaupt den Arbeiter gegenüber 
den Wechselfällen des Lebens zu sichern. Das ist, wie schon erwähnt, 
für den privaten Unternehmer schwieriger als für Staat und Gemeinde. 
Der private Unternehmer muß, wenn er wirklich Dauerndes schaffen 
will, in der Regel besondere Kassen einrichten, die eintretenden Falles 
einzugreifen haben. Er kann durch Zuwendungen und Vermächtnisse 
diese Kassen auf eine feste Basis stellen, durch regelmäßige Beiträge 
ihre Mittel steigern, muß aber auch sehr oft auf regelmäßige Beitrags 
leistung der Arbeiter zurückgreifen. Dazu kommen Einrichtungen zur 
Bewahrung und Belehrung der Kinder der Arbeiter, Koch-, Haushal- 
tungs-, Nähschulen usw., Mädchen- und Lehrlingsheime, Alten- und In 
validenheime, Fabrikküchen und Speiseanstalten, Speisesäle, Wasch- und 
Badeeinrichtungen, Arbeiterbibliotheken, Lesezimmer usw. 
Zum Teil gehen die Unternehmer über den Kreis ihrer eigenen 
Arbeiter hinaus; doch handelt es sich dabei vielfach um Wohltätigkeits 
anstalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.