Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

462 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstyerwaltungskörper usw. 
sehen Betätigung der organisierten Selbsthilfe. Diese bedarf oft der 
Führung und Leitung und der Stärkung ihrer an sich beengten wirt 
schaftlichen Kraft, und gerade gemeinnützige Organisationen können 
hier wirksam eingreifen. Zum Teil erwächst eine gleichartige Auf 
gabe auch gegenüber den sozialpolitischen Bestrebungen von kapital 
schwachen Unternehmern. Im allgemeinen wird aber den Unter 
nehmern gegenüber die Aufgabe der gemeinnützigen Organisationen 
überwiegend darin zu suchen sein, daß sie durch sammelnde und auf 
klärende Arbeit, durch Vermittlung der Kenntnis wichtiger sozial 
politischer Leistungen von privaten Unternehmern und öffentlichen Ar 
beitgebern u. dgl. mehr eine anregende und wegeweisende Tätigkeit 
auszuüben. 
Das mit Erfolg zu tun, ist auch gegenüber willigen Unternehmern 
nicht immer leicht. Gemeinnützige Organisationen, die sich der Sozial 
politik widmen, erliegen mitunter der Gefahr, durch Übereifer und 
durch Überschätzung der Bedeutung ihrer Materialien und Kenntnisse 
dem Unternehmer lästig zu werden und ihn abzuschrecken. Das muß 
durch geschicktes und taktvolles Vorgehen vermieden werden. Wird 
es vermieden, so kann die anregende und wegeweisende Tätigkeit der 
gemeinnützigen Organisationen viel Gutes veranlassen. Die erwähnte 
Gefahr besteht in verstärktem Maße dann, wenn gemeinnützige Or 
gane sich lediglich der theoretischen Erforschung und wissenschaftlichen 
Bearbeitung sozialpolitischer Probleme widmen. Für die im prakti 
schen Wirtschaftsleben stehenden Unternehmer bietet eine solche Tätig 
keit oft genug wenig Anmutendes, weil sie dabei die ihnen geläufige 
enge und dauernde Berührung mit den wirklichen Verhältnissen ver 
missen. In solchen Fällen sind sie in der Kegel wenig geneigt, die 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit als zutreffend anzuerkennen; 
daß sie dabei immer Unrecht haben, kann man nicht behaupten, aber 
ebensowenig, daß sie dabei stets Recht haben. Es wird hier darauf 
ankommen — was ja bei der wissenschaftlichen Behandlung wirtschaft 
licher und sozialer Erscheinungen auch vom Standpunkt recht verstan 
dener Wissenschaftlichkeit aus überhaupt geboten ist —, die wissen 
schaftliche Bearbeitung auf möglichst zuverlässiges Tatsachenmaterial 
zu stützen und bei der Ableitung der Schlußfolgerungen falsche Ver 
allgemeinerungen zu vermeiden, zumal es nirgends so schwer ist, die 
typischen Verhältnisse zu erfassen, als bei wirtschaftlichen und sozialen 
Erscheinungen. Wird die wissenschaftliche Bearbeitung sozialpolitischer 
Probleme in der richtigen Weise durchgeführt, so kann sie ebenfalls als 
anregende und wegeweisende Tätigkeit praktische Bedeutung gewinnen. 
Auch gegenüber den öffentlichrechtlichen Trägern und Organen 
der Sozialpolitik können die gemeinnützigen Organisationen eine der 
artige Bedeutung erlangen und manche wichtige Vorarbeit leisten.
	        
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